Karlheinz Muscheler, geboren 1953 in Radolfzell, ist ein deutscher Jurist und ehemaliger Hochschullehrer an der Ruhr-Universität Bochum. Während seiner akademischen Laufbahn wirkte er an der Ruhr-Universität und war dort maßgeblich tätig. Seine fachlichen Schwerpunkte und Forschungsfelder sind im vorhandenen Material nicht näher ausgeführt.
Klausuren
2 KlausurenDer geschäftige Scheinerbe
Der Fall behandelt die Konstellation eines vermeintlichen Alleinerben, der auf Grundlage eines zunächst gültigen, später durch ein jüngeres Testament widerrufenen Erbscheins umfassend über den Nachlass verfügt. Es werden Fragen zur Schein- und Rechtsstellung des Erben, zur Wirksamkeit der von ihm geschlossenen Geschäfte, Herausgabe- und Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche im Bereicherungsrecht und die Rolle des Erbscheins im Verfahren geprüft. Die Klausur umfasst zudem Prozesselemente im Zivilprozessrecht.
Examensklausur Schwerpunktbereich Zivilrechtspflege Der verpflichtete Erbe
Die Klausur behandelt einen Schwerpunktfall zum Zusammenspiel von Familien- und Erbrecht mit Bezügen zum Unterhaltsrecht und prozessualen Fragen. Sie ist als Anwaltsklausur im Schwerpunktbereich Zivilrechtspflege konzipiert und richtet sich an Examenskandidaten.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Karlheinz Muscheler prüfen besonders häufig Gesetzliche Erbfolge (2×), Bereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis (1×), Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2) (1×) und Die Leistungskondiktion (1×).