Klausuren
4 KlausurenDer verlorengegangene Einspruch
Die Hausarbeit thematisiert die Erfüllung und Rückabwicklung eines Kaufvertrags bei Nutzung von Online-Zahlungsdiensten sowie die Haftung des Anwalts im Zusammenhang mit zivilprozessualen Fehlern (z.B. versäumter Einspruch gegen Versäumnisurteil, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand). Diskutiert werden auch materiell-rechtliche Aspekte wie Abgrenzung Vertrag/Gefälligkeit, haftungsbeschränkende Klauseln, Verbotsgesetz (§ 134 BGB), Verschuldenszurechnung (§ 278 BGB) und Sekundäransprüche.
Großvaters gescheiterte Geschäfte
Die Klausur "Großvaters gescheiterte Geschäfte" behandelt Fragen rund um die Geschäftsführung ohne Auftrag sowie bereicherungsrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit einem gefundenen Segelboot und einer Schenkung eines Smartphones unter Bedingung. Sie thematisiert insbesondere Ansprüche aus GoA sowie Rückabwicklung im Bereicherungsrecht (inkl. Kettenübertragung).
Verbummelter Vertragsschluss beim Grundstückskauf
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrags bei Verwendung formularmäßiger Klauseln, insbesondere zur Annahmefrist und zur AGB-Kontrolle. Es werden Ansprüche des Käufers auf Rückzahlung des Kaufpreises und auf Erstattung von Erwerbsnebenkosten thematisiert, falls ein Vertrag nicht zustande gekommen ist.
Eine halb so schlimme Täuschung
Ein Käufer erwirbt ein Grundstück zu einem überhöhten Preis, da der beauftragte Makler fälschlich behauptet, es handele sich um Bauland. Nachdem der Käufer von der Täuschung erfährt, berät sein Anwalt zur Möglichkeit einer Kaufpreisanpassung oder Rückabwicklung. Die klausurtypisch im Anwaltstil aufgebaute Aufgabe legt den Schwerpunkt auf die zivilrechtliche Überprüfung von Ansprüchen und Gestaltungsrechten in diesem Kontext.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Stephan Gräf prüfen besonders häufig AGB (1×), Angebot und Annahme (1×), Auftrag, §§ 662ff. BGB (1×), Besonderer Teil - Rom I-VO (1×), Besonderer Teil - Rom II-VO (1×), Besonderer Teil - Vertiefung (1×), Grundlagen des Kaufvertrags (1×) und Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht) (1×).