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JurafuchsKlausuren
Professor Dr.

Michael Stöber

2 Klausuren im Portal
Professor:in · Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Rechtswissenschaftliche Fakultät

Klausuren

2 Klausuren
JuS 2024Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Kaufrecht, Leistungsstörungsrecht und Handelsrecht

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Kaufrechts, insbesondere zu Sachmängeln und deren Rechtsfolgen, sowie das Leistungsstörungsrecht, etwa Unmöglichkeit und Rücktritt. Außerdem werden handelsrechtliche Besonderheiten des Handelskaufs beleuchtet. Die Aufgaben orientieren sich an einer originalen Referendarsexamensprüfung.

Professor Dr. Michael Stöber· JuS 2024, 765· 300 Min
Grundlagen des KaufvertragsUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Der Handelskauf (§§ 373ff. HGB)+9 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Der verschwundene Sattelzug

Die Klausur befasst sich mit dem Erwerb des Eigentums an einem geleasten Sattelzug unter Beteiligung mehrerer Personen mit Schwerpunkt auf der Frage einer wirksamen Eigentumsübertragung und dem Vorliegen einer Anscheinsvollmacht. Im Zentrum stehen sachenrechtliche Eigentumslagen, die Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs, Vertreterproblematik und Bereicherungs- sowie Schadensersatzansprüche. Der Fall eignet sich zur Prüfung von Problemen um Besitz, Eigentum, Vertreterstellung und Gutglaubenserwerb an beweglichen Sachen.

Dr. Michael Stöber· JA 2012, 769· 300 Min
StellvertretungSicherungsrechte an beweglichen SachenGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Professor Dr. Michael Stöber prüfen besonders häufig Der Handelskauf (§§ 373ff. HGB) (1×), Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (1×), Grundlagen des Kaufvertrags (1×), Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht) (1×), Schadensersatz wegen Unmöglichkeit (Leistungsstörungsrecht) (1×), Sicherungsrechte an beweglichen Sachen (1×), Stellvertretung (1×) und Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×).