Klausuren
2 KlausurenBöllern im Fußballstadion
Die Klausur behandelt die Frage, ob der Fußballverein Hannover 96 vom Zuschauer A Ersatz der vom Verein an den DFB gezahlten Geldstrafe verlangen kann, nachdem A im Stadion einen verbotenen Knallkörper gezündet hatte. Thematisiert werden deliktsrechtliche Anspruchsgrundlagen, die Einbeziehung und Wirksamkeit von Stadion-AGB und schadensrechtliche Zurechnungsprobleme angesichts der durch Dritte (DFB) verhängten Strafe.
»Aber es fährt doch hervorragend!«
Im Herbst 2014 erwirbt K von H einen gebrauchten VW-Diesel mit manipulierter Abgassoftware. Nach Bekanntwerden des Skandals, der Durchführung eines Software-Updates und Erreichen von mehr als 250.000 km Laufleistung verlangt K Rückabwicklung und überlegt Zinsforderungen. Die Klausur prüft weiterhin die Wirksamkeit eines Prozessvergleichs, der unter starkem Druck seitens des Gerichts zustande kam.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Prof. Dr. Felipe Temming prüfen besonders häufig § 826 BGB (1×), AGB (1×), Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht) (1×), Haftung nach StVG (1×), Nacherfüllung (1×) und Sach- und Rechtsmängel (1×).