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Öffentliches Recht

Grundrechtskonkurrenzen

Grundrechtskonkurrenzen betreffen das Verhältnis mehrerer Grundrechte zueinander, wenn ein staatlicher Eingriff zugleich verschiedene Schutzbereiche berührt. Zentrale Normen sind Art. 2 Abs. 1 GG (Allgemeine Handlungsfreiheit), Art. 5 GG (Meinungsfreiheit), Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit), Art. 14 GG (Eigentum), Art. 3 GG (Gleichheit). Examensrelevant: Konkurrenz zwischen Berufsfreiheit und Eigentum, Spezialitäts- und Subsidiaritätsprinzip, verdrängende/hinzutretende Konkurrenz.

Zu diesem Thema haben wir 75 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Ausfuhrbeschränkung als extraterritorialer Grundrechtsschutz

Die Klausur behandelt den Grundrechtsschutz bei Ausfuhrbeschränkungen mit Fokus auf extraterritorialen Wirkungen. Es werden Probleme der allgemeinen Grundrechtslehren und der Grundrechtskonkurrenzen behandelt, insbesondere unter Bezug auf europarechtliche und unionsgrundrechtliche Aspekte. Die Klausur eignet sich besonders für fortgeschrittene Examenskandidaten im öffentlichen Recht.

Dr. Andreas Buser· JuS 2026, 611· 300 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenGrundrechtskonkurrenzenFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+3 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Examensübungsklausur: Glücksspiel mit Grundrechten

Die Unternehmerin A begehrt als Betreiberin einer Einzelspielhalle in Baden-Württemberg nach Ablauf einer Härtefallbefreiung eine neue, unbefristete Erlaubnis zum Weiterbetrieb ihrer Spielhalle sowie hilfsweise eine erneute Befreiung. Die zuständige Behörde lehnt beide Anträge unter Verweis auf das landesrechtliche Abstandsgebot und die bestehende Erlaubnis einer Konkurrenzspielhalle ab. A unternimmt Widerspruch, Klage sowie eine Landesverfassungsbeschwerde und sieht ihre Grundrechte, insbesondere den chancengleichen Zugang zum Beruf und ihre Eigentumsfreiheit, verletzt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Auswahlentscheidung bei konkurrierenden Spielhallenbetrieben, das Abstandsgebot, die Härtefallregelung und Verfahrensfragen der Verfassungsbeschwerde sowie die Fortführbarkeit des Verfahrens nach dem Tod der Beschwerdeführerin.

Alexander Khorenko· ZJS 2026, 593
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Drohneneinsätze mit Folgen“

Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit und Begründetheit von Verfassungsbeschwerden gegen das BND-Gesetz (BNDG) sowie staatliche Schutzpflichten im Zusammenhang mit Drohneneinsätzen, die über deutsches Territorium abgewickelt werden. In Teil 1 soll geprüft werden, ob journalistische Rechercheaktivitäten durch das BNDG unverhältnismäßig eingeschränkt werden und eine Verletzung der Pressefreiheit vorliegt. In Teil 2 geht es um die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde eines jemenitischen Familienvaters gegen die Bundesrepublik wegen unterlassener Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit einem Drohnenangriff.

Lena Albrecht, Böhringer· JA 2026, 303· 120 Min
VerfassungsbeschwerdePressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+3 weitere
JA 2026Anfänger:innen

Ärger auf dem Wochenmarkt

Die Klausur behandelt einen Streit um das Wirtschaftsförderungsgesetz, das gewerbetreibende Marktstandbetreiber zur Einführung bargeldloser Zahlungsoptionen verpflichtet. Die Klägerin, eine ausländische Bratkartoffel-Verkäuferin, sieht sich in ihrer Berufsfreiheit verletzt und legt Verfassungsbeschwerde gegen die gesetzliche Regelung ein.

Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)VerfassungsbeschwerdeGrundrechtskonkurrenzen+2 weitere
JURA 2026Fortgeschrittene

ÖR-Fortgeschrittenenhausarbeit – Versammlungsfreiheit im befriedeten Bezirk

Die Übungshausarbeit thematisiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Versammlungen im befriedeten Bezirk und die damit verbundenen Beschränkungen der Versammlungsfreiheit. Zu prüfen sind die Grenzen und Voraussetzungen einer Einschränkung nach Art. 8 GG sowie einfache gesetzliche Regelungen zum Versammlungsrecht.

Leonard Hoeft· JURA 2026, 1172
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Materielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen+2 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Zeugnisbemerkung bei Legasthenie

Die Klausur behandelt die grundrechtliche Bewertung einer Zeugnisbemerkung über eine bestehende Legasthenie. Im Zentrum steht die Frage, ob dadurch das Gleichheitsrecht aus Art. 3 GG verletzt wird und welche Prüfungsschritte bei der mittelbaren Diskriminierung heranzuziehen sind. Ergänzend wird das Verhältnis zu weiteren Grundrechten, insbesondere zum Persönlichkeitsrecht und zum schulbezogenen Grundrecht, thematisiert.

Jan Martinus Berger, Antonia Gövert· JuS 2025, 422· 120 Min
Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)GrundrechtskonkurrenzenRecht der öffentlichen Sachen+3 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – (Keine) Kunst am Kenotaph

Die Klausur thematisiert den Schutzbereich und die Schranken der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG, diskutiert die grundrechtliche Einordnung einer Kunstaktion an einem öffentlichen Denkmal (Kenotaph) und geht auf Abgrenzungsfragen insbesondere zur Meinungsfreiheit ein. Die Studierenden üben dabei die allgemeine dogmatische Prüfung von Grundrechten und deren Wechselwirkungen sowie einfache fallbezogene Subsumtionen. Geeignet ist die Klausur insbesondere für Anfänger im Öffentlichen Recht und Grundrechtslehre.

Dr. Maximilian Schneider· JuS 2025, 232· 120 Min
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeine GrundrechtslehrenRecht der öffentlichen Sachen+3 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

ÖR-Zwischenprüfungsklausur zur Berufsfreiheit und Grundrechtskonkurrenzen

Die Klausur behandelt die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG sowie die Problematik von Grundrechtskonkurrenzen. Prüfungsgegenstand ist insbesondere die Abgrenzung und das Verhältnis der betroffenen Grundrechte im Kontext berufsbezogener staatlicher Eingriffe.

Marie Beyrich· JURA 2025, 1233
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Grundrechtskonkurrenzen+1 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

ÖR-Examensklausur zur Vereinigungsfreiheit

Die öffentlich-rechtliche Examensklausur behandelt die verfassungsrechtlichen Anforderungen und Schranken der Vereinigungsfreiheit gemäß Art. 9 GG. Im Rahmen des Falls werden typische Grundrechtsdogmatik, die Prüfung einer Grundrechtsverletzung sowie die Rechtfertigung von Eingriffen vertieft.

Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)+2 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

Konsumverbot von Alkohol an bestimmten öffentlichen Orten?

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines bundesgesetzlichen Konsumverbots von Alkohol an bestimmten öffentlichen Orten, insbesondere mit Blick auf die allgemeine Handlungsfreiheit und den Gleichheitssatz. Thematisiert werden zudem Fragen der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz und die Erforderlichkeit des Gesetzes. Der Sachverhalt beruht auf aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen und richtet sich an Studierende im Grundstudium des Öffentlichen Rechts.

JURA 2025, 2212
Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Gesetzgebungskompetenzen+1 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

»Extrawurst für Verfassungsfeinde?«

Die Klausur thematisiert die Ablehnung der Zulassung eines Examinierten zum juristischen Vorbereitungsdienst mit der Begründung mangelnder Verfassungstreue wegen seiner führenden Rolle in einer verfassungsfeindlichen Partei. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Erfordernis der Verfassungstreue als Zugangsvoraussetzung mit Art. 12 GG (Berufsfreiheit) vereinbar ist. Behandelt werden zudem Grundrechtskonkurrenzen und die Voraussetzungen der Verfassungsbeschwerde sowie Eilrechtsschutz vor dem Bundesverfassungsgericht.

JURA 2025, 2131· 120 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)GrundrechtskonkurrenzenVerfassungsbeschwerde+3 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

Der twitternde Bürgermeister

Die Klausur thematisiert die kommunalrechtliche und verfassungsrechtliche Einordnung von Äußerungen eines Bürgermeisters in sozialen Netzwerken im Zusammenhang mit Parteiöffentlichkeitsarbeit. Im Mittelpunkt steht ein Twitter-Beitrag des Bürgermeisters über eine Petition gegen die Ansiedlung einer rechtsextremistischen Partei und die Frage, ob und inwieweit dies mit dem Sachlichkeitsgebot, der Chancengleichheit politischer Parteien und dem Parteienrecht im Einklang steht.

JURA 2025, 2062· 300 Min
Der BürgermeisterPolitische ParteienMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+4 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

»Die ›kleine‹ Online-Durchsuchung«

Die Klausur behandelt eine Gesetzesverfassungsbeschwerde gegen § 100a Abs. 1 S. 3 StPO, der staatlichen Stellen den Zugriff auf verschlüsselte Nachrichten in Instant-Messengern ermöglicht. Im Zentrum stehen verfassungsrechtliche Maßstäbe zum Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (IT-Grundrecht), Fragen der Grundrechtskonkurrenzen, sowie klassische Zulässigkeitsfragen bei der Verfassungsbeschwerde. Gegenstand ist u.a. das Verhältnis zu Telekommunikationsgeheimnis und Unverletzlichkeit der Wohnung.

JURA 2025, 2030
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG)Verfassungsbeschwerde+2 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

»Vereinsverbot oder Medienzensur?«

Die Klausur behandelt den verwaltungsrechtlichen vorläufigen Rechtsschutz gegen ein Vereinsverbot, das sich gegen eine Mediengesellschaft wendet. Im Zentrum stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Vereinsverbot nach dem VereinsG, insbesondere das Verhältnis der Vereinigungsfreiheit zu anderen Grundrechten wie Presse- und Meinungsfreiheit. Thematisiert werden auch die typischen verfassungsrechtlichen Abwägungsprobleme bei extremistischen und antipluralistischen Bestrebungen innerhalb von Medienorganisationen.

JURA 2025, 2017· 300 Min
Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)+3 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Explosive Berufsfreiheit

Die Anfängerklausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG und ihrer dogmatischen Herleitung sowie Anwendung. Im Mittelpunkt steht die grundrechtliche Prüfung einer Beschränkung der Berufsfreiheit im öffentlichen Recht, flankiert durch allgemeine Grundrechtslehren und die Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Die Klausur eignet sich ideal zur Einübung einer strukturierten Grundrechtsprüfung auf Anfängerniveau.

Professor Dr. Daniel Wolff, Salih Okur· JuS 2024, 943· 120 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Allgemeine GrundrechtslehrenRecht der öffentlichen Sachen+2 weitere
JA 2024Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "'Über den Wolken' – Einsatz einer Flugsicherheitsbegleiterin

In dieser Examensklausur wird das Vorgehen einer Flugsicherheitsbegleiterin (Bundespolizistin) an Bord eines Inlandsflugs rechtlich überprüft, nachdem sie einem Passagier mit Hörbehinderung eine Zigarettenattrappe gewaltsam abnimmt. Zu klären ist insbesondere, ob die polizeilichen Maßnahmen rechtmäßig waren und welche Rechtsgrundlagen im Luftverkehr hierfür einschlägig sind.

Grundlagen Ermessen und VerhältnismäßigkeitZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+4 weitere
JA 20241. Staatsexamen

„Energieversorgung in unsicheren Zeiten“

In der Klausur werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Energieversorgung in Folge des russischen Angriffskriegs und der Sanktionspolitik thematisiert. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Treuhandverwaltung über eine kritische Energieraffinerie nach § 17 EnSiG sowie verfassungsrechtliche und verwaltungsprozessuale Fragestellungen, insbesondere Grundrechte und einstweiliger Rechtsschutz. Die Beteiligung russischer Staatsunternehmen wirft zudem Fragen nach der Grundrechtsberechtigung sowie unionsrechtlichen Freiheiten auf.

Dr. Jannika Jahn, Valentin von Stosch· JA 2024, 399· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Ermessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
JA 2024Anfänger:innen

„Aufregung rund um eine Party-Playlist“

Im Mittelpunkt der Anfängerklausur steht die Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde einer GmbH gegen ein polizeiliches Abspielverbot eines Songs auf einem Volksfest unter Berufung auf Grundrechte. Besonders relevant sind Fragen zur Beschwerdefähigkeit der GmbH, zur Reichweite der Kunstfreiheit sowie deren Abgrenzung zur Meinungs- und Berufsfreiheit und die verfassungsrechtliche Prüfung der Schranken und Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs.

Lara Lindlahr, Larissa Schuler· JA 2024, 390· 120 Min
VerfassungsbeschwerdeKunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeine Grundrechtslehren+3 weitere
JURA 2024Fortgeschrittene

»Das letzte Dorf«

Die Klausur behandelt die rechtliche Bewertung einer versammlungsrechtlichen Protestaktion gegen einen geplanten Kohleabbau in Niedersachsen und die Enteignung eines landwirtschaftlichen Grundstücks zu Gunsten eines Energiekonzerns. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Grundrechtsfähigkeit von Unionsbürgern, zur Versammlungsfreiheit und zum Eigentumsschutz, insbesondere zur Abgrenzung von Enteignung und Inhalts- und Schrankenbestimmung sowie deren Verhältnismäßigkeit.

JURA 2024, 2074
VerfassungsbeschwerdeVersammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+2 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

»Gelöscht wird nicht – oder doch?«

In der Klausur wird die Löschung eines Nutzerkommentars durch einen marktführenden Netzwerkbetreiber und die Grundrechtsbindung privater Plattformbetreiber thematisiert. Der Schwerpunkt liegt auf der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte, der Frage nach der 'staatsgleichen' Grundrechtsbindung und der wesensmäßigen Anwendbarkeit des Grundrechtsschutzes. Zugrunde liegt das BGH-Urteil BGHZ 230, 347 zur Grundrechtsbindung privater Netzwerkbetreiber.

JURA 2024, 2056· 300 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+1 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Tristes Christfest – Das Weihnachtsbaum-Verkaufsverbot

Die Klausur thematisiert ein gesetzliches Verbot des Verkaufs von Weihnachtsbäumen im Zeitraum vor Weihnachten, das aus Gründen des Umweltschutzes eingeführt wurde. Zwei Betroffene – eine Privatperson und ein Bio-Weihnachtsbaumbauer – erheben Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz. Zu prüfen sind insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerden, Grundrechtseingriffe hinsichtlich Religionsfreiheit, Berufsfreiheit und Eigentumsschutz, die Schrankensystematik sowie unionsrechtliche Grundfreiheiten.

Dr. Romy Klimke, Jannis Bertling· JA 2023, 847· 300 Min
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+4 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Alles dank der Kunstfreiheit erlaubt?

Die Klausur behandelt einen Streit zwischen einer Satirikerin und einem Politiker, der sich durch ein satirisches Gedicht in seiner Persönlichkeit verletzt sieht. Nach gerichtlichem Verbot der weiteren Verbreitung erhebt die Künstlerin Verfassungsbeschwerde mit der Behauptung, ihre Kunstfreiheit werde verletzt. Es ist zu prüfen, ob die Verfassungsbeschwerde Erfolg hat.

Schwamborn· JA 2023, 833· 120 Min
VerfassungsbeschwerdeKunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+2 weitere
JA 2023Anfänger:innen

Campen für das Klima

In dieser Anfänger-Übungsklausur wird die Zulässigkeit und Begründetheit zweier Verfassungsbeschwerden gegen das Verbot einer Protestcamp-Infrastruktur geprüft. Thematisch geht es um die Einordnung des Klimacamps als Versammlung im Sinne des Art. 8 Abs. 1 GG und die Reichweite des Grundrechtsschutzes, insbesondere im Hinblick auf Infrastrukturmaßnahmen und die Teilnahme einer ausländischen Aktivistin.

Laura Sophie Ochner· JA 2023, 754· 120 Min
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Verfassungsbeschwerde+2 weitere
JA 20231. Staatsexamen

Der Berliner Mietendeckel

Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Probleme des Berliner Mietendeckels, insbesondere die Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern sowie Fragen des grundrechtlichen Vertrauensschutzes. Im Zentrum steht die verfassungsprozessuale Überprüfung des MietenWoG Berlin durch 248 Bundestagsabgeordnete mittels abstrakter Normenkontrolle. Zu prüfen ist unter anderem die Vereinbarkeit des Gesetzes mit der Eigentumsfreiheit und der Vertragsfreiheit.

Abstrakte NormenkontrolleGesetzgebungskompetenzenFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+4 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Herz aus Glas

In diesem Fall geht es um eine Publizistin, die vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz jahrzehntelang beobachtet und deren Daten in einer Personenakte gesammelt werden. Die Betroffene hält dies für verfassungswidrig und erhebt nach erfolgloser Klage Verfassungsbeschwerde gegen die Maßnahmen und gegen Art. 10 BayVSG. Die Klausur behandelt die grundrechtlichen Grenzen nachrichtendienstlicher Datenverarbeitung und die Verfassungsmäßigkeit entsprechender Befugnisnormen.

Dr. Max Erdmann, Frederik Pechan· JA 2023, 486· 300 Min
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG)Verfassungsbeschwerde+2 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

ÖR-Examensklausur zum Verfassungsrecht

Die Klausur behandelt verfassungsrechtliche Probleme um die Einführung und Anwendung von Data-Mining durch Polizei- und Sicherheitsbehörden im Rahmen der Terrorismusbekämpfung. Im Fokus stehen der Grundrechtsschutz bei der Durchführung von Unionsrecht, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Sicherheitsgesetzgebung, insbesondere am Beispiel des § 6a ATDG. Von den Bearbeitenden werden Kenntnisse der Rechtsprechung zum Recht auf Vergessen und zur Ausgestaltung von Eingriffsschwellen verlangt.

Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)GrundrechtskonkurrenzenStaatsstrukturprinzipien des GG+3 weitere
JURA 2023Anfänger:innen

Twitter und Hafer

Der Fall behandelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Dienstherr gegenüber einem Professor intervenieren darf, der sich in sozialen Netzwerken zu gesellschaftlichen Debatten äußert und dabei seine dienstliche Stellung betont. Thematisiert wird insbesondere die Abgrenzung zwischen Wissenschaftsfreiheit und Meinungsfreiheit sowie beamtenrechtliche Pflichten und Grundrechte im Kontext von Social-Media-Aktivitäten während der Corona-Pandemie.

Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Beamtenrecht+2 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

* "Unerwünschte Gehsteigberatung

Ein Verein mit lebensschützerischer Zielsetzung spricht im Rahmen einer sog. Gehsteigberatung vor einer Abtreibungspraxis Frauen auf öffentlichem Grund an, woraufhin das Bezirksamt Hamburg eine Untersagungsverfügung erlässt. Der Fall behandelt die Rechtmäßigkeit dieser Verfügung, die Abwägung widerstreitender Grundrechte (Beratungsteam/Frauen), den Umgang mit erledigten Verwaltungssachen und prozessuale Besonderheiten.

Prof. Dr. Guy Beaucamp, Baucamp· JA 2022, 653· 180 Min
Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungErmessen und VerhältnismäßigkeitGrundrechtskonkurrenzen+5 weitere
JA 20221. Staatsexamen

Sperrstunde für die Kunstfreiheit?

Die Klausur behandelt am Beispiel der pandemiebedingten Gesetzgebung rund um § 28a IfSG insbesondere die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Zulässigkeit und Begründetheit einer abstrakten Normenkontrolle durch ein Bundesland. Im Mittelpunkt stehen die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit von Verboten kultureller Veranstaltungen im Lichte der Kunstfreiheit mitsamt einer Gleichheitsprüfung, sowie Fragen der Antragsberechtigung im Normenkontrollverfahren.

Leo Müller, Maximilian Roth· JA 2022, 307· 300 Min
Abstrakte NormenkontrolleKunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Grundrechtskonkurrenzen+3 weitere
JA 2022Anfänger:innen

Grundrechtskollisionen im digitalen Raum

Im Wahlkampf 2021 nutzt ein Bundestagsabgeordneter die Plattform Shouter für kontroverse Aussagen zur Coronapolitik. Nach wiederholten Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen löscht die Betreiberin, Shouter GmbH, den Account unter Berufung auf § 314 BGB. Die Klausur prüft Grundrechtskollisionen und die verfassungsrechtliche Bewertung im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde.

Katharina Longin, Wiebke de Raaf· JA 2022, 130· 180 Min
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)GrundrechtskonkurrenzenAllgemeine Grundrechtslehren+5 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Wahlkampf der Maschinen

Die Klausur behandelt eine Examenssituation zum Einsatz von Social Bots im Bundestagswahlkampf durch eine Partei und die daraus entstehenden Probleme im Grundrechtsschutz, insbesondere im Hinblick auf die Meinungsfreiheit und die Integrität von Wahlen. Es werden sowohl examensrelevante Fragen der Verfassungsbeschwerde als auch Bezüge zum Unionsrecht, etwa zur Dienstleistungsfreiheit, geprüft.

Andrej Lang· JURA 2022, 988
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)VerfassungsbeschwerdeWahlen und Wahlrechtsgrundsätze+3 weitere
JURA 2022Anfänger:innen

Aufruhr im Hörsaal – Vorlesungsverhinderung durch Studierende

In der Hausarbeit wird ein Protest von Studierenden gegen eine universitäre Vorlesung thematisiert, bei dem es zu Störungen, Beleidigungen und dem Bewerfen der Professorin mit Schneebällen kommt. Zentral ist die verfassungsrechtliche Abwägung zwischen Versammlungs- und Meinungsfreiheit der Studierenden und der Lehrfreiheit der Professorin. Daneben werden die Friedlichkeit der Versammlung, die Verfassungstreuepflicht von Hochschullehrenden und die Frage behandelt, ob bestimmte Äußerungen Schmähkritik darstellen.

Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 GG)+4 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Berliner Mietendeckel

Die Klausur spielt vor dem Hintergrund des sogenannten Berliner Mietendeckels und thematisiert eine abstrakte Normenkontrolle vor dem Landesverfassungsgericht. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit der abstrakten Normenkontrolle, Prüfungsmaßstäbe des Landesverfassungsgerichts, die Gesetzgebungskompetenz sowie ein möglicher Verstoß gegen die Eigentumsgarantie und das Rückwirkungsverbot.

Anne Marleen Könneke· JURA 2022, 756
Abstrakte NormenkontrolleGesetzgebungskompetenzenFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+2 weitere
JURA 2022Anfänger:innen

Justizfreunde

Die Anfängerhausarbeit behandelt die Urteilsverfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Aufnahme einer Journalistin in einen privaten Journalistenverein. Es stehen die möglichen Verletzungen der Vereinigungsfreiheit, der Pressefreiheit und des Gleichbehandlungsgebots sowie die Vereinbarkeit der Öffentlichkeitsarbeit des BVerfG mit dem Recht auf Gleichbehandlung im publizistischen Wettbewerb im Mittelpunkt.

Stefan Haack· JURA 2022, 746
VerfassungsbeschwerdeVereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)+5 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

ÖR-Examensklausur zum Verfassungsrecht (Zweckentfremdungsgesetz)

Diese Examensklausur behandelt das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz Berlin und dessen Verfassungsmäßigkeit. Thematisiert werden unter anderem das Verhältnis von Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG zum Gesetzesvorbehalt, die Sozialpflichtigkeit des Eigentums, die Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG, die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG sowie die Fragen echter und unechter Rückwirkung.

Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Grundrechtskonkurrenzen+4 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Im Namen der Gesundheit

Die Klausur thematisiert die Rechtmäßigkeit amtlicher Produktwarnungen im Internet durch eine Gesundheitsbehörde sowie daraus entstandene verwaltungsprozessuale und haftungsrechtliche Folgen. In drei Teilen werden einstweiliger Rechtsschutz, eventuell bestehende Staatshaftungsansprüche sowie eine konkrete Normenkontrolle hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit einer spezialgesetzlichen Informationsvorschrift geprüft.

Tim Kerstges· JA 2021, 1008· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Konkrete Normenkontrolle+3 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Die Bettelbegleitung

Ein alleinerziehender Vater bettelt auf einer Strandpromenade in Mecklenburg-Vorpommern und nimmt seine dreijährige Tochter zur Unterstützung mit. Die Gemeinde ergreift unter Berufung auf eine Bettelverbotsverordnung für Kinder und begleitetes Betteln eine Maßnahme gegen den Vater, der daraufhin beim Verwaltungsgericht Klage einreicht. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten der Klage, insbesondere im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit, Grundrechte und das Kindeswohl.

Roman Weidinger· JA 2021, 749· 180 Min
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtGefahrenabwehrverordnungGrundlagen +5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Affäre auf Ibiza

Die Klausur thematisiert die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde der SZ-GmbH gegen eine Unterlassungsverfügung hinsichtlich der Veröffentlichung von Video-Aufnahmen eines Politikers. Im Mittelpunkt stehen die Abwägung zwischen Kommunikationsgrundrechten der Presse und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht sowie spezielle Normen zum Schutz des Rechts am eigenen Bild.

Tina Bühner· JA 2021, 395· 180 Min
VerfassungsbeschwerdePressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+3 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Kohleausstieg nach 25 Jahren Betrieb

Die Hausarbeit behandelt verfassungsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg nach langjährigem Betrieb und legt dabei einen Schwerpunkt auf die Prüfung von Grundrechten.

Georg Hermes, Rusen Cikar· JURA 2021, 1375
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+2 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Recht auf Vergessenwerden I

Die Klausur behandelt den Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem am Beispiel des sogenannten 'Rechts auf Vergessenwerden', insbesondere im Kontext von Online-Publikationen, Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit. Im Mittelpunkt stehen die Abwägung zwischen dem Schutz personenbezogener Daten und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit sowie das Zusammenspiel von unionsrechtlichen und nationalen Grundrechten. Der Fall basiert auf einer BVerfG-Entscheidung und fragt nach den Erfolgsaussichten gegen ein letztinstanzliches Urteil.

Toni Fickentscher· JURA 2021, 718
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)+3 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Recht auf Vergessenwerden II

Der Fall thematisiert eine Verfassungsbeschwerde im Spannungsfeld zwischen nationalem Grundrechtsschutz und Unionsgrundrechten anhand des 'Rechts auf Vergessenwerden'. Nach Ausstrahlung eines kritischen Pressebeitrags und der weiteren Verbreitung über Suchmaschinen verlangt die betroffene Geschäftsführerin die Löschung eines Links und begehrt gerichtlichen Rechtsschutz unter Berufung auf Grundrechte des GG und der EU-Grundrechtecharta. Die Klausur erfordert die methodisch korrekte Einordnung der unionsrechtlichen Einflüsse sowie die Behandlung eines mehrpoligen Grundrechtsverhältnisses.

Zachariasz Hussendörfer· JURA 2021, 705
VerfassungsbeschwerdeUnionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+4 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

28 days later

Die Fortgeschrittenenklausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit einer landesrechtlichen Regelung, die den polizeilichen Präventivgewahrsam bis zu 28 Tage erlaubt. Im Mittelpunkt stehen die Vereinbarkeit dieser Regelung mit den Grundrechten, insbesondere aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG, sowie einschlägige Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts und der EMRK. Die Konkurrenz zwischen Gefahrenabwehrrecht und dem Schutz der persönlichen Freiheit wird hinsichtlich Verhältnismäßigkeit und mit Blick auf die Vorgaben von Grundgesetz und Konvention diskutiert.

Alina Kulle, Jan-Peter Möhle· JA 2020, 517· 300 Min
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Ermessen und VerhältnismäßigkeitVerfassungsbeschwerde+3 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Ausländische Staatsunternehmen, schnelle Gesetze und vorläufiger Rechtsschutz

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde eines ausländischen (staatseigenen) Unternehmens gegen eine neue gesetzliche Preisansagepflicht im Telekommunikationsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechtsfähigkeit ausländischer juristischer Personen, Probleme der Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie sowie Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes im Verfassungsprozess.

Monika Polzin· JURA 2020, 83
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+4 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Kapitalverkehrsfreiheit

In dieser Klausur wird die Löschung von Nießbrauchsrechten an landwirtschaftlichen Flächen in Ungarn durch nationale Normen ohne Entschädigung thematisiert. Es wird die Vereinbarkeit dieser Regelung mit Unionsrecht, insbesondere der Kapitalverkehrsfreiheit und den Unionsgrundrechten, überprüft. Der Sachverhalt orientiert sich an einem EuGH-Fall und behandelt das Vorabentscheidungsverfahren sowie Grundrechtsfragen nach der EU-Grundrechte-Charta.

Linda Karl· JA 2019, 683· 150 Min
Europäische IntegrationUnionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)+1 weitere
JA 2019Anfänger:innen

Demonstratives Demonstrieren

Nach einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Beleidigung (A.C.A.B.-T-Shirt) prüft die Kandidatin die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Meinungsfreiheit, der sogenannten Kollektivbeleidigung und die Abwägung mit Persönlichkeitsrechten der betroffenen Polizeibeamten.

Elisabeth Spiecker gen. Döhmann, Spieckergen· JA 2019, 597· 120 Min
VerfassungsbeschwerdeMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Grundrechtskonkurrenzen+1 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Des Herrn Creys Freud und Leid

Herr Crey, ein verbeamteter Lehrer, nimmt trotz Hinweis auf das Streikverbot für Beamte an mehreren Warnstreiks teil und versäumt Unterrichtsstunden. Die Schulbehörde verhängt eine Geldbuße per Disziplinarverfügung, wogegen Crey vor dem Verwaltungsgericht vorgeht und sich auf Art. 9 Abs. 3 GG sowie völkerrechtliche Gewährleistungen beruft. Die Klausur prüft die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen das Streikverbot und die Grundsatzfrage der Völkerrechtsfreundlichkeit sowie die Beschwerdemöglichkeiten vor dem EGMR.

VerfassungsbeschwerdeVereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)Staatsstrukturprinzipien des GG+3 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

ACAB = Beleidigung?

Die Klausur behandelt die Frage, ob das öffentliche Tragen eines „ACAB“-Schriftzugs durch einen 16-Jährigen eine Beleidigung gegenüber der Polizei als Kollektiv und/oder einzelnen Beamten darstellt. Im Mittelpunkt stehen die Verfassungsbeschwerde des Jugendlichen, die Reichweite der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG, die Anforderungen an zulässige Kollektivbeleidigungen und die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde Minderjähriger.

Rike Krämer-Hoppe· JURA 2018, 621
VerfassungsbeschwerdeMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+2 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Stille Nacht

Der Bund für Geistesfreiheit, eine öffentlich-rechtliche Weltanschauungsgemeinschaft, veranstaltet eine Party am Karfreitag, die von der zuständigen Ordnungsbehörde auf Grundlage des bayerischen Feier­tags­gesetzes untersagt wird. Die Klausur verlangt ein umfassendes Rechtsgutachten zu den Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde, wobei insbesondere die Grundrechte Weltanschauungs- und Glaubensfreiheit sowie die Versammlungsfreiheit geprüft werden. Im Mittelpunkt steht zudem die prozessuale Beschwerdeberechtigung der Gemeinschaft.

Steffen Hübner· JURA 2018, 183
VerfassungsbeschwerdeGlaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)+2 weitere
JA 2017Anfänger:innen

Strafbare Satire?

Ein deutscher Fernsehunterhalter wird wegen satirischer Äußerungen über den türkischen Staatspräsidenten nach § 103 I StGB zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Klausur thematisiert die grundrechtlichen Schutzbereiche der Meinungs-, Kunst- und Rundfunkfreiheit sowie die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil. Strafrechtliche Prüfung ist auf § 103 StGB beschränkt.

Corinne Rüchardt· JA 2017, 514· 120 Min
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Verfassungsbeschwerde+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Der Gesichtsschleier in der Schule

Die Klausur thematisiert die Frage, ob eine staatliche Schule eine Schülerin, die einen Gesichtsschleier (Niqab) trägt, vom Unterricht ausschließen darf. Sie behandelt das Spannungsverhältnis zwischen der Glaubensfreiheit der Schülerin und den schulrechtlichen Auflagen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Unterrichtsbetriebs.

Monika Polzin, Katharina Doll· JURA 2017, 1436
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Ermessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Ein Dach über dem Kopf

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Unterbringungsverfügung zur Abwehr gesundheitlicher Gefahren für obdachlose Flüchtlinge im strengen Winter. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung zwischen Sicherstellung und polizeilicher Generalklausel, die Wesentlichkeitstheorie, das Vorgehen gegen Nichtstörer sowie die Frage nach der Verhältnismäßigkeit angesichts der Eingriffe in Eigentumsgrundrechte. Es sind keine spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen zu prüfen.

Philipp Singler· JURA 2017, 975
Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+4 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

tagesshow im Bundestag

Die Klausur thematisiert die Rechte von Medienvertretern im Bundestag und die Befugnisse des Bundestagspräsidenten, insbesondere im Zusammenhang mit einer abgelehnten Drehgenehmigung für eine Satiresendung. Im Zentrum stehen verwaltungsrechtliche Fragestellungen zum Hausrecht des Bundestags, zur Polizei- und Ordnungsgewalt sowie zu einschlägigen Grundrechten wie der Rundfunkfreiheit.

Matthias Friehe· JURA 2017, 852
Der BundestagRundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG)Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch+4 weitere
JURA 2017Schwerpunktbereich

»Was ist und darf ein audiovisueller Mediendienst?«

Der Sachverhalt beschreibt einen international betriebenen Online-Mediendienst mit einer Video-Subdomain, deren Inhalte von deutschen Behörden wegen propagandistischen Charakter und möglicher Nähe zum 'Islamischen Staat' gesperrt wurden. Die Klausur stellt unter anderem die unionsrechtliche und nationale Einordnung des audiovisuellen Mediendienstes sowie die Prüfmöglichkeiten öffentlicher Behörden in den Vordergrund. Sie behandelt das Zusammenwirken von Medienfreiheit, unionsrechtlichen Vorgaben und nationalen Eingriffen.

Tobias Brings-Wiesen· JURA 2017, 819
Grundlagen des EuroparechtsRundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG)+3 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Metal-Sampling

In der Klausur geht es um die Verfassungsbeschwerde eines Musikproduzenten, der sich durch zivilgerichtliche Entscheidungen in seiner Kunstfreiheit beeinträchtigt sieht. Der Fall thematisiert die Abwägung zwischen Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) und Eigentumsfreiheit (Art. 14 GG) am Beispiel des Samplings unter Berücksichtigung des Leistungsschutzrechts aus § 85 Abs. 1 UrhG.

Armin von Weschpfennig· JURA 2017, 705
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Verfassungsbeschwerde+2 weitere
JURA 2017Schwerpunktbereich

Neuordnung des ungarischen Glücksspielwesens

Die Klausur behandelt die europarechtliche Überprüfung nationaler Glücksspielregelungen am Beispiel Ungarns. Schwerpunkte sind Fragen der Grundfreiheiten, des Kohärenzgebots sowie der unionsgrundrechtlichen Kontrolle, inklusive Vorabentscheidungsverfahren und Marktzugangskriterien. Im Mittelpunkt stehen die Vereinbarkeit ungarischer Beschränkungen für Geldspielautomaten mit Unionsrecht.

Maya Sofie Masuhr· JURA 2017, 553
Europäische IntegrationUnionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)+1 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Krumme Geschäfte im Gerichtssaal

Der Fall behandelt die verfassungsrechtliche und verfassungsprozessrechtliche Prüfung der Verständigung im Strafprozess nach § 257c StPO. B wurde auf Basis einer Verständigung verurteilt und möchte gegen das Urteil sowie die gesetzliche Grundlage des VerständigungsG vorgehen, da er sich durch das Verfahren in seinen Grundrechten verletzt sieht. Gefragt ist ein Gutachten zu den Erfolgsaussichten einer Anrufung des BVerfG, insbesondere auf etwaige Selbstbelastungen und Aufklärungspflichten.

David Jungbluth· JA 2016, 440· 300 Min
VerfassungsbeschwerdeJustizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)+3 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Ein spannungsgeladenes Verhältnis: Der erneute Ausstieg aus der Kernenergieerzeugung und die Eigentumsfreiheit des Grundgesetzes

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Implikationen eines erneuten Atomausstiegs und dessen Auswirkungen auf die Eigentumsfreiheit nach dem Grundgesetz. Thematisiert werden insbesondere die Abgrenzung zwischen Enteignung und zulässiger Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums sowie Fragen zur Grundrechtsfähigkeit europäischer juristischer Personen. Der Sachverhalt fokussiert auf gesetzgeberische Änderungen nach dem Atomunfall in Fukushima und deren Rückwirkung auf die Betreiber von Kernkraftwerken.

Chris Gutmann· JURA 2016, 1205
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Allgemeine GrundrechtslehrenEnteignungsentschädigung+3 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Im Zweifel gegen die Freiheit?

Ein Arzt bietet begleitete Suizidhilfe unter strengen Bedingungen an und wird mit einem neuen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit geschäftsmäßiger Suizidhilfe konfrontiert. Der Fall behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Gesetzgebungsverfahrens, die Verhältnismäßigkeit der Strafnorm und deren Vereinbarkeit mit Grundrechten wie dem Recht auf Selbstbestimmung und Leben.

Alexander Brade· JURA 2016, 923
VerfassungsbeschwerdeGrundrechtskonkurrenzenGesetzgebungsverfahren+4 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Die nackte Oberbürgermeisterin

Im Fall klagt die Oberbürgermeisterin O auf Unterlassung der Verbreitung eines satirischen Gemäldes, das sie nackt darstellt und im Streit um den Bau der Waldschlösschenbrücke von einer Künstlerin als Protest veröffentlicht wurde. Im Zentrum steht die Kollision zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten und der Kunstfreiheit der Künstlerin. Zu prüfen ist, ob das gerichtliche Verbot der Veröffentlichung die Kunstfreiheit der Künstlerin aus Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG verletzt.

Dr. Katrin Merhof, Christopher Giogios· JA 2015, 519· 90 Min
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+2 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Die 'durchgeknallte Frau'

Im Fall wird die Politikerin P von einem Journalisten in einer Boulevard-Kolumne in ehrverletzender Weise als 'durchgeknallte Frau' bezeichnet. Nachdem eine zivilrechtliche Unterlassungsklage scheitert, steht die Frage im Raum, ob eine Verfassungsbeschwerde gegen die letztinstanzliche Ablehnung Erfolg haben könnte. Der Schwerpunkt liegt auf der Kollision zwischen Allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit mit Blick auf mittelbare Drittwirkung und praktische Konkordanz.

Christian Thomas· JA 2015, 366· 120 Min
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Verfassungsbeschwerde+2 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Totalschaden mit Sonnenschein

Die Klausur 'Totalschaden mit Sonnenschein' thematisiert die Prüfung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung im Europarecht anhand eines Sachverhalts über einen deutschen Kfz-Mechaniker, der in Portugal arbeiten möchte. Der Schwerpunkt liegt auf der Vereinbarkeit der nationalen Eintragungsvoraussetzungen mit den Grundfreiheiten des AEUV sowie dem Vorabentscheidungsverfahren. Zusätzlich werden grundlegende Begriffe und das Verhältnis des Unionsrechts zum nationalen Recht abgefragt.

Dr. Caspar Behme, Jukic· JA 2015, 280· 120 Min
Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsEuropäische Integration+1 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Der unmoralische Bebauungsplan

Die Gemeinden G und N stehen vor wirtschaftlichen Herausforderungen, wobei G mit einem Bebauungsplan gezielt die Neuansiedlung von Bordellen entlang der Gemeindegrenze fördert. Die benachbarte Gemeinde N sieht ihre städtebaulichen und familienfördernden Interessen durch die Planung von G gefährdet und beanstandet insbesondere steigenden Verkehr sowie negative Umweltwirkungen. Der Fall behandelt zentrale Fragestellungen des Bauplanungsrechts und kommunalen Abwägungspflichten zwischen Nachbargemeinden.

Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsDie SatzungKommunale Satzungen+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Gut für den Teint, aber schlecht für die Gesundheit

Der Fall behandelt eine Verfassungsbeschwerde eines Sonnenstudiobetreibers gegen das Nutzungsverbot für Minderjährige nach § 4 NiSG. Es sind insbesondere Fragen der Berufsfreiheit, Eigentumsfreiheit, der Gesetzgebungskompetenz, der Verhältnismäßigkeit und der Prüfung eines Grundrechtseingriffs unter umstrittener wissenschaftlicher Grundlage zu erörtern.

VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gesetzgebungskompetenzen+4 weitere
JURA 2014Schwerpunktbereich

Schwerpunktklausur Medienrecht: Das Schweigen des BND

Ein Journalist begehrt vom Bundesnachrichtendienst (BND) Auskunft über die NS-Vergangenheit von BND-Mitarbeitern. Der BND lehnt ab und verweist auf fehlende Anspruchsgrundlagen und aufwändige Aktenauswertung. In weiteren Abwandlungen verlangt der Journalist ein Interview, das ebenfalls abgewiesen wird, und der BND fordert bei kritischer Berichterstattung eine Gegendarstellung.

Christian Alexander· JURA 2014, 1136
Allgemeine GrundrechtslehrenMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)+3 weitere
JA 2013Anfänger:innen

Demonstration im Shopping Center?

Die Klausur thematisiert die Frage, ob eine Demonstration und das Verteilen von Flugblättern in einem großen, privat betriebenen, aber öffentlich zugänglichen Einkaufszentrum unterbunden werden dürfen. Dabei stehen das Versammlungsrecht und die mögliche (mittelbare) Grundrechtsbindung Privater im Fokus der materiellen Prüfung.

Johan Horst, Steffen Kommer· JA 2013, 445· 120 Min
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Grundrechtskonkurrenzen+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Wunschkind oder Kind nach Wunsch? Verfassungsfragen der beschränkten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (§ 3 a ESchG)

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Fragen rund um die beschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik gemäß § 3a ESchG. Thematisiert werden insbesondere Grundrechtsträgerschaft des Embryos in vitro, staatliche Schutzpflichten und das Untermaßverbot im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle.

Abstrakte NormenkontrolleLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)+2 weitere
JA 2012Anfänger:innen

Selbstverschuldete Rettungsbefragung

Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes zur sogenannten selbstverschuldeten Rettungsbefragung, das in Ausnahmesituationen die Androhung von Schmerzzufügung an Festgehaltenen zur Lebensrettung erlauben soll. Zu prüfen sind insbesondere die Vereinbarkeit des Gesetzes mit der Menschenwürdegarantie und die verfahrensrechtlichen Anforderungen an die Änderung des Grundgesetzes. Außerdem steht die Rolle des Bundespräsidenten bei der Ausfertigung und sein Rücktritt zur Diskussion.

Prof. Dr. Christoph Enders, Norman Jäckel· JA 2012, 119· 120 Min
Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)GrundrechtskonkurrenzenGrundlagen der Gesetzgebung+2 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Versammlungsfreiheit am Flughafen

Die Übungsklausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer politischen Demonstration am Flughafen. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechtsbindung gemischt-wirtschaftlicher Unternehmen und die Versammlungsfreiheit im öffentlichen Raum. Der Fall basiert auf einer bekannten Entscheidung des BVerfG und thematisiert aktuelle Probleme des Versammlungsrechts.

James Bews, Holger Greve· JURA 2012, 723
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)VerfassungsbeschwerdeVersammlungsrechtliche Maßnahmen+4 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Subventionsabbau ohne Grenzen?

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Grenzen des Abbaus von Subventionen, insbesondere im Bereich der Steinkohlesubventionen. Thematisiert werden der Schutz durch die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) sowie das Vertrauenseigentum und die Schutzwirkung des Eigentumsgrundrechts (Art. 14 Abs. 1 GG) im Zusammenhang mit dem StKFGAbG. Auch Grundrechtskonkurrenzen mit Art. 2 Abs. 1 GG werden angesprochen.

Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+3 weitere
JURA 2011Schwerpunktbereich

Übungshausarbeit Schwerpunktbereich Rechts- und Verfassungsgeschichte Assoziationsfreiheit und Rechtsfähigkeit des Vereins

Die Hausarbeit thematisiert die Entwicklung der Assoziations- bzw. Vereinigungsfreiheit und die rechtshistorische Evolution der Rechtsfähigkeit des Vereins vom preußischen ALR über das BGB bis zur Gegenwart. Anhand von Quellen aus verschiedenen Epochen werden der Freiheitsaspekt, privatrechtliche Typenbildung und verfassungsgeschichtliche Leitfragen beleuchtet. Die Arbeit erfordert die Analyse und den Vergleich gesetzlicher Regelungen sowie ihre Einordnung im rechtshistorischen Kontext.

Thomas Pierson· JURA 2011, 474
Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)Allgemeine Grundrechtslehren+2 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Unheimliche Warnhinweise der heimlichen EG-Gesundheitsminister: grundrechtsfest?

Examensklausur zur Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zur Anbringung von Warnhinweisen auf Tabakerzeugnissen, insbesondere nach Streichung des Zusatzes „Die EG-Gesundheitsminister“ in der Tabakproduktverordnung. Thematisiert werden Zulässigkeit (u.a. Schriftform, Subsidiarität) sowie Begründetheit unter Bezug auf Grundrechte und europarechtliche Aspekte.

Tonio Gas· JURA 2010, 700
VerfassungsbeschwerdeMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+3 weitere
JA 2009Anfänger:innen

Grenzen der Kunstfreiheit

In diesem Fall begehrt eine Verlagsgesellschaft nach zivilgerichtlicher Untersagung einer Romanveröffentlichung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung Verfassungsrechtsschutz für die Kunstfreiheit. Es ist insbesondere das Spannungsfeld zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Kunstfreiheit grundrechtlich zu prüfen.

Michael Betzinger· JA 2009, 125· 120 Min
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Verfassungsbeschwerde+2 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Die unfaire Professorenbewertung

Die Klausur behandelt die rechtlichen Probleme rund um die Bewertung von Lehrerinnen, Lehrern und Professoren im Internet auf Plattformen wie Spickmich.de und MeinProf.de. Im Mittelpunkt steht die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Analyse dieser Grundrechte sowie deren Wechselwirkung.

Michaela Staufer· JURA 2009, 549
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+2 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Pater semper incertus

Die Klausur behandelt die Frage, ob mutmaßliche biologische Väter in familienrechtlichen Verfahren auf die Feststellung ihrer Vaterschaft und auf Umgangsrechte Verfassungsbeschwerde erheben können. Im Zentrum steht das Verhältnis von Art. 6 GG, das Wohl des Kindes und der Bindungswirkung der EMRK-Entscheidung durch den EGMR für deutsche Gerichte.

Dr. Markus Winkler· JA 2006, 784· 120 Min
VerfassungsbeschwerdeSchutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+3 weitere
JA 2006Anfänger:innen

Großer Lauschangriff

Die Klausur behandelt die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Einführung des großen Lauschangriffs durch Änderung des Art. 13 GG und Inkraftsetzung von § 100c I Nr. 3 StPO. Ein Betroffener erhebt Verfassungsbeschwerde und macht insbesondere geltend, die Maßnahmen verletzten ihn in seinen Grundrechten, darunter Art. 1 und Art. 13 GG. Zu prüfen ist, ob die Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der gerügten Rechte Aussicht auf Erfolg hat.

Holger Essig· JA 2006, 283· 120 Min
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)Verfassungsbeschwerde+2 weitere
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