Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)
Die Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG) schützt das Recht, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen zu bilden, zu besitzen und zu bekennen (forum internum), sowie diese zu äußern und auszuleben (forum externum). Erfasst sind Religion, Glaube und Weltanschauung, nicht jedoch rein satirische Parodien. Examensklassiker: Abgrenzung Religion/Weltanschauung, Schutzbereich bei 'Pastafari' und Scientology, Unterscheidung von Bekenntnis- und Betätigungsfreiheit (Art. 4 Abs. 1, 2 GG; vgl. auch Art. 3 GG).
Klausuren zum Thema
„Der religiöse Schöffe“
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde eines Sikh, der nach einer Gesetzesänderung in Baden-Württemberg als Schöffe wegen Tragens eines religiösen Turbans von der Schöffenliste gestrichen wurde. Schwerpunkte liegen auf dem Grundrecht der Glaubensfreiheit, dem Fortbestand einer möglichen Beschwer trotz Erledigung und der Frage, ob und wie der Neutralitätsgrundsatz auf ehrenamtliche Richter anwendbar ist.
Anfängerhausarbeit Grundrechte: Missionar am Steuer
Diese Anfängerhausarbeit behandelt einen grundrechtlichen Sachverhalt, in dem ein Missionar während der Fahrt mit einem Auto am Steuer von der Polizei aufgehalten und verschiedene Grundrechte tangiert werden. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit sowie zur allgemeinen Handlungsfreiheit. Der Sachverhalt dient der Bearbeitung grundrechtsbezogener Prüfungsschemata und Argumentationsstrukturen.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Turban oder Motorrad?
Die Klausur thematisiert die Kollision zwischen der Tragepflicht eines Motorradhelms und dem Wunsch, aus religiösen Gründen einen Turban zu tragen. Im Zentrum stehen die Grundrechte aus Art. 4 und Art. 2 GG, insbesondere Fragen zum Prüfungsmaßstab, zur Abwägung und zur Verhältnismäßigkeit. Die Arbeit eignet sich besonders zur Einführung in grundrechtliche Falllösungen im öffentlichen Recht.
Schulpflicht wider Willen
Die Klausur thematisiert die Anordnung und zwangsweise Durchsetzung der Schulpflicht gegen den Willen der Eltern und des schulpflichtigen Kindes. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche Fragestellungen zur Rechtmäßigkeit des Bescheids, zur Ermächtigungsgrundlage im Schulgesetz sowie kollidierende Grundrechte wie Religionsfreiheit und Elternrecht.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte und Verwaltungsrecht – Vollverschleierung am Steuer
Die Klausur behandelt die rechtlichen Probleme rund um das Verbot der Vollverschleierung während des Führens eines Fahrzeugs. Im Fokus stehen hierbei die Prüfung der Glaubensfreiheit aus Art. 4 GG, Abwägung mit den Anforderungen an die Verwaltung (Ermessen, Verhältnismäßigkeit) sowie die rechtlichen Voraussetzungen eines Verwaltungsakts. Zusätzlich werden Gleichheitsfragen sowie die materielle Rechtmäßigkeit einer Verwaltungsmaßnahme angerissen.
Heidenspaß am Karfreitag
Der Fall behandelt die Verfassungsmäßigkeit eines behördlichen Verbots einer 'Heidenspaß-Party' am Karfreitag, mit dem sich eine weltanschauliche Vereinigung gegen Privilegien der Kirchen und für staatliche Neutralität positionieren will. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Untersagung der Tanzveranstaltung auf Grundlage des baden-württembergischen Feiertagsgesetzes mit den Grundrechten, insbesondere der Weltanschauungs- und Versammlungsfreiheit aus Art. 4 und Art. 8 GG, vereinbar ist. Zu prüfen ist die Erfolgsaussicht der erhobenen Verfassungsbeschwerde.
Anfängerhausarbeit: „Wie du mir, so ich dir“
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, wie Anreize zur Erhöhung der Organspendebereitschaft gesetzt werden können, ohne die aktuelle Entscheidungslösung beim Transplantationsgesetz zu verwerfen. Bundesgesundheitsminister B und seine Parteikollegin P erarbeiten einen Gesetzentwurf, der eine bevorzugte Organvergabe für registrierte Organspender vorsieht. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen die Differenzierung der Schutzbereiche der betroffenen Grundrechte sowie Abgrenzung zwischen gleichheits- und freiheitsrechtlichen Aspekten. Außerdem wird die Frage aufgeworfen, ob und inwieweit eine solche „Solidaritätsregel“ mit höherrangigem Recht, insbesondere dem Grundgesetz, vereinbar ist.
Anfängerklausur: Grundrechtseingriff durch pandemiebedingte Schließung eines Fitnessstudios als „Kirche des Bizeps“
A, österreichischer Staatsbürger und begeistertes Mitglied der aus Social-Media bekannten "Kirche des Bizeps", wendet sich gegen die pandemiebedingte Schließung eines Fitnessstudios in Deutschland. Er macht geltend, durch das Pandemie-Eindämmungsgesetz (PEG) in mehreren Grundrechten, insbesondere der Religionsfreiheit, verletzt zu sein, da ihm der tägliche Fitnessstudio-Besuch als religiöse Pflicht erscheint. Zudem sieht A sich durch Sonderregelungen für Polizeidienstkräfte in unzulässiger Weise ungleich behandelt und beruft sich auf weitere Freiheitsrechte wie die allgemeine Handlungsfreiheit und die Freizügigkeit. Schwerpunkt des Falls sind Grundrechteingriffe im Kontext der Pandemiebekämpfung, das Verhältnis verschiedener Grundrechte und die Einordnung der "Kirche des Bizeps" als Religionsgemeinschaft.
Tristes Christfest – Das Weihnachtsbaum-Verkaufsverbot
Die Klausur thematisiert ein gesetzliches Verbot des Verkaufs von Weihnachtsbäumen im Zeitraum vor Weihnachten, das aus Gründen des Umweltschutzes eingeführt wurde. Zwei Betroffene – eine Privatperson und ein Bio-Weihnachtsbaumbauer – erheben Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz. Zu prüfen sind insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerden, Grundrechtseingriffe hinsichtlich Religionsfreiheit, Berufsfreiheit und Eigentumsschutz, die Schrankensystematik sowie unionsrechtliche Grundfreiheiten.
Verhüllungsverbot
In diesem Aktenvortrag begehrt eine Muslima, die aus religiöser Überzeugung einen Niqab trägt, die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO, um ihr Fahrzeug auch mit Gesichtsverhüllung führen zu dürfen. Die Bezirksregierung lehnt den Antrag nach Korrespondenz ab. Zu prüfen ist insbesondere das Verhältnis zum Verhüllungsverbot, die Vereinbarkeit mit der Glaubensfreiheit nach Art. 4 GG sowie verfassungsrechtliche Anforderungen an Normen zum Grundrechtseingriff.
Warnung in Afrika
Im Sachverhalt wird thematisiert, ob und in welcher Weise deutsche Grundrechte im Kontext einer im Ausland durchgeführten Informationskampagne der deutschen Botschaft Anwendung finden. Ein spiritueller Führer einer religiösen Gruppe klagt vor dem VG Berlin gegen amtliche Warnungen, die von der Botschaft in seinem Heimatstaat verteilt wurden, und macht insbesondere eine Verletzung seiner Religionsfreiheit geltend.
Der Rastafari – religiöser Cannabiskonsum
Im Fall geht es um einen Rastafari, der im Rahmen seiner religiösen Überzeugung Cannabis anbaut und konsumiert. Es wird geprüft, ob das Cannabisverbot nach dem BtMG einen Eingriff in die Religionsfreiheit gemäß Art. 4 Abs. 1, 2 GG darstellt und ob das Recht auf gesundheitliche Selbstschädigung aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG betroffen ist. Zusätzlich wird die Verfassungsmäßigkeit des Cannabisverbots aus grundrechtlicher Perspektive beleuchtet.
Von Freiheitsentfaltung und Freiheitssicherung: Grundrechte in der Schule
Die Klausur thematisiert die Geltung und Grenzen von Grundrechten im schulischen Kontext sowie deren Besonderheiten im staatsrechtlichen Mehrebenensystem. Anhand eines Falls zur Einführung eines bundesweiten 'Recht auf gute Schule'-Gesetzes durch die Bundesbildungsministerin wird verfassungsrechtlich geprüft, ob ein solches Vorhaben im Einklang mit dem Grundgesetz steht.
Nicht ohne mein Kopftuch!
Die Klausur befasst sich mit dem Kopftuchverbot im privatrechtlichen Angestelltenverhältnis, das auf Basis einer EU-Richtlinie erlassen wurde. Sabine Meier wird von ihrem Arbeitgeber wegen des Tragens eines Kopftuchs gekündigt und hält die Richtlinie sowie deren Umsetzungsgesetz für unions- und grundrechtswidrig. Das BAG legt dem EuGH die Frage vor, ob das Kopftuchverbot mit dem europäischen Primärrecht und den Unionsgrundrechten vereinbar ist.
Burkini im Schwimmbad
Der Fall thematisiert ein Burkini-Verbot in öffentlichen Schwimmbädern und behandelt zentrale Fragen der Glaubensfreiheit und Gleichheitsrechte. Er enthält außerdem eine Problemschwerpunkt zur formellen und materiellen Beschlussfähigkeit des Bundestages im Rahmen der Gesetzgebung. Der Sachverhalt eignet sich insbesondere zur Prüfung der Grundrechte und des Staatsorganisationsrechts.
Im Westen geht der Halbmond auf...
In Nordrhein-Westfalen wurde ein Gesetz verabschiedet, das vorschreibt, in jedem Gerichtsgebäude ein Hilal-Symbol (islamische Mondsichel) anzubringen, um gesellschaftlichen Zusammenhalt und Solidarität zu fördern. Bundestagsabgeordnete beantragen beim Bundesverfassungsgericht die abstrakte Normenkontrolle mit Blick auf Gesetzgebungskompetenz, Grundrechte der Justizbeamten sowie die Unparteilichkeit der Justiz. Die Aufgabe prüft die Zulässigkeit und Begründetheit des Antrags.
Stille Nacht
Der Bund für Geistesfreiheit, eine öffentlich-rechtliche Weltanschauungsgemeinschaft, veranstaltet eine Party am Karfreitag, die von der zuständigen Ordnungsbehörde auf Grundlage des bayerischen Feiertagsgesetzes untersagt wird. Die Klausur verlangt ein umfassendes Rechtsgutachten zu den Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde, wobei insbesondere die Grundrechte Weltanschauungs- und Glaubensfreiheit sowie die Versammlungsfreiheit geprüft werden. Im Mittelpunkt steht zudem die prozessuale Beschwerdeberechtigung der Gemeinschaft.
Religionsfreiheit und Erziehungsauftrag des Staates im Schulrecht
Anwaltlich zu prüfen ist, ob eine Schülerin aufgrund ihrer islamischen Glaubensüberzeugung Anspruch auf Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht an einer staatlichen Schule hat. Konfliktfelder sind dabei insbesondere die Religionsfreiheit der Schülerin und ihrer Eltern einerseits sowie der staatliche Erziehungs- und Bildungsauftrag andererseits. Die Schule lehnt eine Befreiung ab, weil der koedukative Unterricht Teil ihres Schulkonzepts ist.
Konflikte um die Koranverteilung
Der Klausurfall befasst sich mit der Aufhebung einer bereits erteilten Sondernutzungserlaubnis zur Koranverteilung im öffentlichen Raum und dem einstweiligen Rechtsschutz hiergegen. Es ist zu prüfen, ob die behördlich angeordnete sofortige Vollziehung rechtmäßig ist und welche rechtlichen Schritte dem Betroffenen offenstehen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Grundrechten sowie prozessualen Vorgaben des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes.
Der Gesichtsschleier in der Schule
Die Klausur thematisiert die Frage, ob eine staatliche Schule eine Schülerin, die einen Gesichtsschleier (Niqab) trägt, vom Unterricht ausschließen darf. Sie behandelt das Spannungsverhältnis zwischen der Glaubensfreiheit der Schülerin und den schulrechtlichen Auflagen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Unterrichtsbetriebs.
Der ehemalige jüdische Friedhof
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt die Änderung eines Bebauungsplans mit dem Ziel, einen ehemaligen jüdischen Friedhof als öffentliche Grünfläche auszuweisen und die Totenruhe zu bewahren. Thematisiert werden bauplanungsrechtliche Abwägungsfehler, das beschleunigte Änderungsverfahren und religionsbezogene Belange, insbesondere der Schutz von Gottesdienst und Seelsorge sowie das Selbstverständnis der Religionsgemeinschaften.
»Helm oder Glaube?«
Ein Motorradfahrer beantragt wegen seiner religiösen Überzeugung eine Ausnahmegenehmigung von der gesetzlichen Helmpflicht, welche ihm von der Behörde verweigert wird. Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Problematik um das Spannungsverhältnis zwischen Glaubensfreiheit und staatlicher Schutzpflicht für Leben und Sicherheit im Straßenverkehr. Im Fokus stehen die Reichweite des Schutzes von Art. 4 GG und die Zulässigkeit sowie Begründetheit der gerichtlichen Klage auf Ausnahme von der Helmpflicht.
Der Zwangsgenosse
Biobauer B begehrt im Wege der Feststellungsklage, nicht Mitglied der Jagdgenossenschaft seiner Gemeinde zu sein. Hintergrund sind eigentums- und gewissensrechtliche Bedenken gegen die zwangsweise Mitgliedschaft und Jagdausübung auf seinem Grund, was durch einschlägige Vorschriften des Bundesjagdgesetzes begründet wird. Prüfen sind die Erfolgsaussichten seiner Klage auch vor dem Hintergrund einer möglichen Vorlage nach Art. 100 I GG.
Übungsklausur: Tagesmutter trotz Scientology-Mitgliedschaft?
Beate Glaubdran, seit vier Jahren als Tagesmutter in Jena tätig, wird wegen ihrer Mitgliedschaft bei der Scientology Kirche Deutschland e.V. vom Jugendamt die Erlaubnis zur Kindertagespflege entzogen. Das Jugendamt stützt den Entzug auf Zweifel an ihrer Eignung und einer daraus folgenden Gefährdung des Kindeswohls, da die Werte von Scientology angeblich dem Grundgesetz widersprächen. B wendet sich mit einem Widerspruch, der abgewiesen wird, und argumentiert mit ihrer fachlichen Qualifikation sowie einem Verstoß gegen ihre Religions- und Berufsfreiheit. Zentral geht es um die Rechtmäßigkeit des Entzugs der Pflegeerlaubnis wegen Scientology-Mitgliedschaft und die verfassungsrechtliche Bewertung des Eingriffs.
Hanseatische Sektenjagd
Die Klausur behandelt die Frage, ob und wie staatliche Empfehlungen zur Verwendung bestimmter Schutzerklärungen im Geschäftsverkehr mit Scientology-Mitgliedern in das Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit eingreifen. Es geht um die Grenzen staatlicher Informations- und Aufklärungstätigkeit, mittelbare Eingriffe, rechtliche Zurechnung und abwehrrechtliche Ansprüche. Ebenso wird der Anspruch im Amtshaftungsrecht betroffen.
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG) in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.