Heidenspaß am Karfreitag
JA 2025, 566 · Öffentliches Recht für Anfänger:innen
Von Rademacher, Schmidt, Brohm
Der Fall behandelt die Verfassungsmäßigkeit eines behördlichen Verbots einer 'Heidenspaß-Party' am Karfreitag, mit dem sich eine weltanschauliche Vereinigung gegen Privilegien der Kirchen und für staatliche Neutralität positionieren will. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Untersagung der Tanzveranstaltung auf Grundlage des baden-württembergischen Feiertagsgesetzes mit den Grundrechten, insbesondere der Weltanschauungs- und Versammlungsfreiheit aus Art. 4 und Art. 8 GG, vereinbar ist. Zu prüfen ist die Erfolgsaussicht der erhobenen Verfassungsbeschwerde.
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- Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Kopftuch 4: Erzieherin mit Kopftuch
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