Klausuren
2 KlausurenTristes Christfest – Das Weihnachtsbaum-Verkaufsverbot
Die Klausur thematisiert ein gesetzliches Verbot des Verkaufs von Weihnachtsbäumen im Zeitraum vor Weihnachten, das aus Gründen des Umweltschutzes eingeführt wurde. Zwei Betroffene – eine Privatperson und ein Bio-Weihnachtsbaumbauer – erheben Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz. Zu prüfen sind insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerden, Grundrechtseingriffe hinsichtlich Religionsfreiheit, Berufsfreiheit und Eigentumsschutz, die Schrankensystematik sowie unionsrechtliche Grundfreiheiten.
Examensübungsklausur: Falsche Liebe
In diesem Fall wendet sich die strafgefangene Studentin S gegen das Anhalten eines von ihr aus der Justizvollzugsanstalt abgesandten Briefes durch die Vollzugsanstalt, nachdem diese darin beleidigende Äußerungen über einen verdeckten Ermittler und das Land Sachsen-Anhalt feststellte. S begehrt eine gerichtliche Feststellung, dass das Vorgehen der Anstalt ihre Grundrechte – insbesondere das Briefgeheimnis (Art. 10 GG) und die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) – verletzt habe. Im Verfahren vor den Fachgerichten hatte sie keinen Erfolg, weshalb sie eine Verfassungsbeschwerde erwägt. Der Fall thematisiert das Spannungsverhältnis zwischen grundrechtlichen Kommunikationsfreiheiten von Strafgefangenen und dem Sicherungsinteresse des Strafvollzugs.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Romy Klimke prüfen besonders häufig Verfassungsbeschwerde (2×), Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) (1×), Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) (1×), Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) (1×) und Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG) (1×).