Grundrechte
Die Grundrechte (Art. 1–19 GG) sind das verfassungsrechtliche Fundament der freiheitlichen Ordnung. Sie binden die staatliche Gewalt unmittelbar (Art. 1 III GG) und schützen den Einzelnen gegen staatliches Handeln. Im Examen prüfen Klausuren typischerweise eine Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 I Nr. 4a GG: Zulässigkeit (Beschwerdegegenstand, Beschwerdebefugnis, Rechtswegerschöpfung, Frist) — Begründetheit (Schutzbereich, Eingriff, verfassungsrechtliche Rechtfertigung).
- ✓Drei-Stufen-Aufbau Begründetheit: Schutzbereich — Eingriff — Rechtfertigung
- ✓Verhältnismäßigkeitsprüfung: legitimer Zweck — geeignet — erforderlich — angemessen
- ✓Schranken-Schranken: Wesensgehaltsgarantie (Art. 19 II), Zitiergebot (Art. 19 I 2)
- ✓Konkurrenz: speziellere Grundrechte gehen vor, Auffanggrundrechte (Art. 2 I) zuletzt
Unterthemen
Neueste Klausuren zum Thema
Die vollständige Sammlung erreichst du über die Unterthemen.Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Versammlungsrecht – Tanz gegen rechts
Die Klausur behandelt das versammlungsrechtliche Vorgehen gegen eine geplante Demonstration ('Tanz gegen rechts') und die Zulässigkeit sowie Rechtmäßigkeit behördlicher Maßnahmen. Es geht um Grundrechte, speziell die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG, sowie um einschlägige verwaltungsrechtliche und polizei-/ordnungsrechtliche Vorschriften. Die Prüfung umfasst die Abwägung zwischen Grundrechtsschutz und staatlicher Gefahrenabwehr.
„Energiewende um jeden Preis! Auch im Außenbereich?“
Der Fall befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung von Bauvorhaben im Außenbereich im Zusammenhang mit energiepolitischen Zielen. Im Zentrum steht die Vereinbarkeit von energiewendebedingten Bauvorhaben mit bauplanungsrechtlichen Vorgaben sowie etwaigen Eigentumspositionen Betroffener.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Ausfuhrbeschränkung als extraterritorialer Grundrechtsschutz
Die Klausur behandelt den Grundrechtsschutz bei Ausfuhrbeschränkungen mit Fokus auf extraterritorialen Wirkungen. Es werden Probleme der allgemeinen Grundrechtslehren und der Grundrechtskonkurrenzen behandelt, insbesondere unter Bezug auf europarechtliche und unionsgrundrechtliche Aspekte. Die Klausur eignet sich besonders für fortgeschrittene Examenskandidaten im öffentlichen Recht.
Häufige Fragen zu Grundrechte
- Wie prüfe ich die Verhältnismäßigkeit eines Grundrechtseingriffs?
- Vier Stufen: (1) Legitimer Zweck — verfassungsrechtlich erlaubt. (2) Geeignetheit — Maßnahme fördert den Zweck. (3) Erforderlichkeit — kein milderes, gleich effektives Mittel. (4) Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit i. e. S.) — Einzelfallabwägung zwischen Eingriffsintensität und Zweckgewicht.
- Was ist der Wesensgehalt eines Grundrechts?
- Nach Art. 19 II GG darf kein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. Was der ‚Wesensgehalt‘ ist, wird zwischen absoluter und relativer Theorie diskutiert: absolute Theorie — feste Kerngarantie; relative Theorie — Ergebnis der Verhältnismäßigkeit. Praktisch greift Art. 19 II selten als eigene Schranke, meist deckt die Verhältnismäßigkeit den Wesensgehaltsschutz mit ab.
- Wann ist eine Verfassungsbeschwerde subsidiär?
- Nach § 90 II BVerfGG muss der Beschwerdeführer den Rechtsweg erschöpft haben. Subsidiarität geht weiter: alle prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft (z. B. einstweiliger Rechtsschutz, fachgerichtliche Verfahren). Ausnahmen: allgemeine Bedeutung, schwerer und unabwendbarer Nachteil (§ 90 II 2).
Grundrechte in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.