SonstigesJURA 2017Schwerpunktbereich
»Was ist und darf ein audiovisueller Mediendienst?«
JURA 2017, 819 · Sonstiges für Schwerpunktbereich
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Rechtsgebiet
Sonstiges
Niveau
Schwerpunktbereich
Quelle
JURA 2017, 819
Lösung
Enthalten
Der Sachverhalt beschreibt einen international betriebenen Online-Mediendienst mit einer Video-Subdomain, deren Inhalte von deutschen Behörden wegen propagandistischen Charakter und möglicher Nähe zum 'Islamischen Staat' gesperrt wurden. Die Klausur stellt unter anderem die unionsrechtliche und nationale Einordnung des audiovisuellen Mediendienstes sowie die Prüfmöglichkeiten öffentlicher Behörden in den Vordergrund. Sie behandelt das Zusammenwirken von Medienfreiheit, unionsrechtlichen Vorgaben und nationalen Eingriffen.
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