Klausuren
2 KlausurenReferendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Besonderes Verwaltungsrecht – Verheertes Land
Die Klausur behandelt das besondere Verwaltungsrecht und richtet sich an Referendare im zweiten Staatsexamen. Schwerpunkt ist eine auf Examensniveau konzipierte Sachverhaltsbearbeitung im öffentlichen Recht, speziell zu Landesverwaltungsrecht. Weitere Angaben zum konkreten Prüfungsstoff oder den behandelten Rechtsfragen liegen nicht vor.
Herz aus Glas
In diesem Fall geht es um eine Publizistin, die vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz jahrzehntelang beobachtet und deren Daten in einer Personenakte gesammelt werden. Die Betroffene hält dies für verfassungswidrig und erhebt nach erfolgloser Klage Verfassungsbeschwerde gegen die Maßnahmen und gegen Art. 10 BayVSG. Die Klausur behandelt die grundrechtlichen Grenzen nachrichtendienstlicher Datenverarbeitung und die Verfassungsmäßigkeit entsprechender Befugnisnormen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Max Erdmann prüfen besonders häufig Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) (1×), Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht (1×), Recht der öffentlichen Sachen (1×), Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) (1×) und Verfassungsbeschwerde (1×).