Klausuren
2 KlausurenReferendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Europarecht – Individualsanktionen der EU
Die Klausur behandelt die rechtlichen Voraussetzungen und Folgen von Individualsanktionen der EU mit Schwerpunkt auf dem Rechtsschutz vor Unionsgerichten. Es werden grundlegende Fragen der Anfechtung solcher Maßnahmen durch die betroffenen Personen sowie die Bedeutung der EU-Grundrechte thematisiert.
Herz aus Glas
In diesem Fall geht es um eine Publizistin, die vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz jahrzehntelang beobachtet und deren Daten in einer Personenakte gesammelt werden. Die Betroffene hält dies für verfassungswidrig und erhebt nach erfolgloser Klage Verfassungsbeschwerde gegen die Maßnahmen und gegen Art. 10 BayVSG. Die Klausur behandelt die grundrechtlichen Grenzen nachrichtendienstlicher Datenverarbeitung und die Verfassungsmäßigkeit entsprechender Befugnisnormen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Frederik Pechan prüfen besonders häufig Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) (1×), EU-Grundrechte (1×), Nichtigkeitsklage (Art. 263 AEUV) (1×), Recht der öffentlichen Sachen (1×), Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) (1×) und Verfassungsbeschwerde (1×).