Klausuren
3 KlausurenKrumme Geschäfte im Gerichtssaal
Die Klausur befasst sich mit den verfassungsrechtlichen Grenzen und Voraussetzungen von Verständigungen im Strafverfahren, wie sie durch § 257c StPO geregelt sind. Zu prüfen ist, ob das Gesetz und dessen Anwendung durch das Gericht – insbesondere im Hinblick auf das Gebot effektiver Strafverfolgung, die Selbstbelastungsfreiheit sowie die Anforderungen an die richterliche Aufklärungspflicht und die Offenlegungs- bzw. Belehrungspflichten – mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Im Zentrum steht die Frage, ob und mit welcher Begründung eine Verfassungsbeschwerde gegen das strafgerichtliche Urteil Aussicht auf Erfolg hätte.
Der Fall Gustl M. – Wahn oder Sinn?
Die Klausur behandelt einen Prüfungsfall im Kontext einer Unterbringung nach § 63 StGB und ihrer Fortdauer nach § 67 e StGB. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen die fachgerichtliche Entscheidung, insbesondere im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichts und den Anspruch auf rechtliches Gehör bei Ablehnung eines Gegengutachtens.
Übungsklausur ÖR Umweltrechtliche Verbandsklage und Bodenschutz
Die Klausur thematisiert die umweltrechtliche Verbandsklage im Kontext des Bodenschutzes und des Umweltschadensgesetzes. Im Mittelpunkt stehen Abgrenzungsfragen zwischen verschiedenen Umweltfachgesetzen sowie das behördliche Ermessen und die Störerauswahl. Aktuelle europarechtliche Vorgaben werden im Zusammenhang mit dem Umweltschadensgesetz aufgegriffen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von David Jungbluth prüfen besonders häufig Beamtenrecht (1×), Der Bundestag (1×), Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG) (1×), Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) (1×), Strukturprinzip Rechtsstaat (1×), Umweltrecht (1×) und Verfassungsbeschwerde (1×).