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Norman Jäckel

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Klausuren

4 Klausuren
JA 2017Fortgeschrittene

Protest auf dem Friedhof

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Fortsetzungsfeststellungsklage, nachdem Teilnehmer einer Gegenveranstaltung auf einem städtischen Friedhof von der Polizei zum Einrollen eines Protest-Transparents aufgefordert wurden. Thematisiert werden insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage, die Reichweite der Versammlungsfreiheit, die Geltung von Friedhofssatzungen und das Spannungsverhältnis zwischen Grundrechten und ortsbezogenen Verhaltensregeln.

Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Zulässigkeit der FortsetzungsfeststellungsklageMaterielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen+2 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungshausarbeit: Gebete in der Schule

Ein 15-jähriger Schüler begehrt im Wege der Verfassungsbeschwerde die Aufhebung eines von der Schulleitung ausgesprochenen Verbots, während der Unterrichtspausen in einer öffentlichen Schule islamische Gebete offen durchzuführen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Verbot mit der im Grundgesetz verankerten Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) und dem staatlichen Neutralitätsgebot vereinbar ist. Zudem werden mögliche Beeinträchtigungen des Schulbetriebs sowie Grundrechte anderer Schulen und Lehrer thematisiert. Streitpunkte sind auch die Rolle der Eltern als gesetzliche Vertreter und die Reichweite landesgesetzlicher Regelungen zu religiösem Verhalten an Schulen.

Anna Mrozek, Norman Jäckel· ZJS 2012, 521
VerfassungsbeschwerdeLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungshausarbeit: „Ungestörtes Einkaufen“

Die Tierschutzgruppe „Rettet alle Felle“ protestiert im Einkaufszentrum des Hauptbahnhofs L gegen den Verkauf von Pelzprodukten, woraufhin der Betreiber ein Bahnhofsverbot ausspricht. Die Aktivisten wehren sich gerichtlich und später verfassungsrechtlich gegen das Verbot, da sie sich in ihrer Versammlungs- und Meinungsfreiheit verletzt sehen. Zusätzlich kommt es zu einer weiteren Protestaktion mit Farbbeutelwürfen auf Kundinnen, bei der eine Frau verletzt wird. Die Gruppe fragt, ob das polizeiliche Eingreifen ihre Versammlungsfreiheit beeinträchtigt. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechtsbindung privater Betreiber öffentlicher Einrichtungen, die Abwägung zwischen Versammlungs-, Meinungsfreiheit und Hausrecht sowie strafrechtliche und zivilrechtliche Aspekte bei Demonstrationshandlungen.

Norman Jäckel, Berend Koll· ZJS 2012, 347
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen+5 weitere
JA 2012Anfänger:innen

Selbstverschuldete Rettungsbefragung

Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes zur sogenannten selbstverschuldeten Rettungsbefragung, das in Ausnahmesituationen die Androhung von Schmerzzufügung an Festgehaltenen zur Lebensrettung erlauben soll. Zu prüfen sind insbesondere die Vereinbarkeit des Gesetzes mit der Menschenwürdegarantie und die verfahrensrechtlichen Anforderungen an die Änderung des Grundgesetzes. Außerdem steht die Rolle des Bundespräsidenten bei der Ausfertigung und sein Rücktritt zur Diskussion.

Prof. Dr. Christoph Enders, Norman Jäckel· JA 2012, 119· 120 Min
Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)GrundrechtskonkurrenzenGrundlagen der Gesetzgebung+2 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Norman Jäckel prüfen besonders häufig Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) (1×), Grundlagen der Gesetzgebung (1×), Grundrechtskonkurrenzen (1×), Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) (1×), Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung (1×), Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen (1×), Materielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen (1×) und Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) (1×).