Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – (Keine) Kunst am Kenotaph
JuS 2025, 232 · Öffentliches Recht für Anfänger:innen

Die Klausur thematisiert den Schutzbereich und die Schranken der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG, diskutiert die grundrechtliche Einordnung einer Kunstaktion an einem öffentlichen Denkmal (Kenotaph) und geht auf Abgrenzungsfragen insbesondere zur Meinungsfreiheit ein. Die Studierenden üben dabei die allgemeine dogmatische Prüfung von Grundrechten und deren Wechselwirkungen sowie einfache fallbezogene Subsumtionen. Geeignet ist die Klausur insbesondere für Anfänger im Öffentlichen Recht und Grundrechtslehre.
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- Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Schranken des Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG - Kunstfreiheit und Strafrecht
- Allgemeine GrundrechtslehrenGR-Bindung beim Vollzug von Völkerrecht
- Allgemeine GrundrechtslehrenGR-Bindung beim Vollzug der EMRK
- Allgemeine GrundrechtslehrenGR-Bindung beim Vollzug europäischen Rechts
- Allgemeine GrundrechtslehrenGR-Bindung im Auslandssachverhalt
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