Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Der rechtsgeschäftliche Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (§§ 929–931 BGB) verlangt Einigung, Übergabe und Berechtigung des Veräußerers. Besondere Fallgruppen betreffen Übergabe durch Besitzdiener (§ 929 BGB), Erwerb vom Nichtberechtigten mit Gutglaubensschutz (§§ 932 ff. BGB) sowie Sonderformen wie Sicherungsübereignung (§ 930 BGB). Examensklassiker: Auslegung von Einigungserklärungen, gutgläubiger Erwerb (§ 932), Geheißperson, Verfügungsbefugnis im Insolvenzfall.
Klausuren zum Thema
„Der Berg ruft!“
Die Klausur behandelt den rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb an einer wertvollen Krügerrand-Sammlermünze durch mehrere aufeinanderfolgende Übertragungen, beginnend mit einer Verfügung eines minderjährigen Kindes. Dabei sind insbesondere Aspekte des BGB AT, des Mobiliarsachenrechts sowie Fragen rund um den gutgläubigen Erwerb und die Geldeigenschaft der Münze zu prüfen. Zusätzlich wird der Anspruch des ursprünglichen Eigentümers auf den Erlös aus der Weiterveräußerung beleuchtet.
„Eieiei!“
Geflügelbäuerin G verlangt von W die Herausgabe von Hühnern und Eiern, nachdem diese durch einen Diebstahl abhanden gekommen und von D an W weiterverkauft wurden. Im Mittelpunkt steht die sachenrechtliche Prüfung, insbesondere die analoge Anwendung des § 935 BGB sowie der Fruchterwerb nach § 955 BGB und die Herausgabeansprüche. Geltend gemacht wird auch Ersatz für Aufwendungen auf die Tiere.
Anfängerklausur Mobiliarsachenrecht: Wer sitzt hier am längeren Hebel?
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage nach dem Eigentum an einer hochwertigen Kaffeemaschine, die einer Studentin (E) gehört und von ihrem Kommilitonen (V) zunächst durch Drohung ausgeliehen wurde. V verkauft die Maschine während Es Abwesenheit an seinen Cousin (K), der nichts von Es Eigentum weiß, jedoch eine Ratenzahlung vereinbart. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf der Wirksamkeit von Besitz- und Eigentumsübertragungen, dem gutgläubigen Erwerb nach § 932 BGB sowie den Auswirkungen eines Eigentumsvorbehalts beim Kauf unter Ratenzahlung. Zudem wird problematisiert, ob E von K Herausgabe der Kaffeemaschine nach § 985 BGB verlangen kann, falls die letzte Kaufpreisrate nicht bezahlt wird.
Schlüsselloser Sportwagen
Der Fall behandelt komplexe zivilrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Eigentumserwerb und Besitz eines schlüssellosen Sportwagens. Neben sachenrechtlichen Aspekten wie dem rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb und gutgläubigen Erwerb sowie dem Herausgabeanspruch werden Leistungsstörungsrecht, Schadensersatzansprüche und das Vermieterpfandrecht angesprochen. Zusätzlich ist das Verhältnis von Schenkungsversprechen und tatsächlicher Übergabe zu prüfen.
Fortgeschrittenenübungsklausur: Baustahl, Bestechung, Bankrott – Ein Fall zur Rückabwicklung im Bereicherungsrecht –
Die A AG ließ durch ihren Prokuristen P ein neues Lagerhaus errichten, wobei sich dieser gegen Bestechung für das teurere Angebot des Unternehmers Y entschied. Nach Offenlegung der Bestechungszahlung verweigert A die Zahlung an Y. Y gerät daraufhin in Insolvenz, und der Insolvenzverwalter I prüft Ansprüche gegen A sowie Rückforderungsmöglichkeiten gegenüber P wegen der Bestechung. Gleichzeitig stellt sich für den Stahlhändler S die Frage, ob er nach Ys Insolvenz Zahlungs- oder Herausgabeansprüche gegen A hat, nachdem der Baustahl auf deren Baustelle geliefert und verbaut wurde. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit des Bauvertrags, bereicherungsrechtliche Rückabwicklungen und Ansprüche aus Eigentumsvorbehalt sowie Insolvenzrecht.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Anfechtung und Sachenrecht – Das Marmor-Malheur
Die Klausur behandelt anspruchsübergreifend zentrale Probleme der Anfechtung nach BGB sowie des rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerbs im Sachenrecht, insbesondere das sogenannte Abstraktionsprinzip. Anhand eines Sachverhalts um ein 'Marmor-Malheur' werden nicht nur die Voraussetzungen und Folgen einer Willenserklärungsanfechtung, sondern auch die Auswirkungen auf die sachenrechtliche Zuordnung und Rückabwicklung geprüft.
„Von Kiefernzapfen und Zankäpfeln“
In dieser Übungsklausur stehen typische sachenrechtliche Nachbarstreitigkeiten im Mittelpunkt. Es geht zum einen um die Frage, ob ein Grundstückseigentümer vom Nachbarn verlangen kann, das Abschneiden überhängender Äste zu unterlassen. Zum anderen wird geprüft, ob ein Eigentums- oder Herausgabeanspruch bezüglich eines auf das Nachbargrundstück gefallenen Kiefernzapfens besteht.
Fortgeschrittenenklausur zum Handels- und Gesellschaftsrecht: Bezahlen für den Porsche der anderen?
V, ein Automobil-Sammler, verlangt von B, einem ehemaligen Gesellschafter der ABC-OHG, die Zahlung des Kaufpreises für einen Porsche. Im Mittelpunkt steht, ob B als (ehemaliger) Gesellschafter für Verbindlichkeiten haftet, nachdem die ABC-OHG den Autohandel eines Einzelkaufmanns W übernommen hat und dabei ein ausdrücklicher Haftungsausschluss für Altverbindlichkeiten vereinbart wurde. Zu prüfen ist insbesondere die Gesellschafterhaftung einschließlich Nachhaftung bei der OHG, die gesetzliche Haftung des Erwerbers nach § 25 Abs. 1 HGB sowie die Bedeutung der Registerpublizität nach § 15 Abs. 1 HGB. Der Fall behandelt zudem die Voraussetzungen für einen Anspruch des V gegen B aus abgeleiteter Haftung.
„Das Erbe fährt digital“
Die Klausur behandelt in zwei Teilen zentrale Probleme aus dem Erb- und Sachenrecht. Im ersten Teil geht es um die Wirksamkeit eines digitalen Testamentes sowie um die Erbenstellung und die Frage des gutgläubigen Erwerbs eines Autos. Im zweiten Teil steht die Wirkung einer Auflassungsvormerkung beim Grundstückskauf, insbesondere nach Barzahlung und Eigentumswechsel, im Fokus.
ZR-EJS-Probeklausur zum Erbrecht und Sachenrecht
Die Klausur befasst sich mit grundlegenden Problemen des Erbrechts sowie dem Sachenrecht, insbesondere Eigentumsübergang und Erbfolge. Ziel ist die eigenständige Fallbearbeitung und Anwendung relevanter Vorschriften aus dem BGB auf einen Sachverhalt.
ZR-Fortgeschrittenenhausarbeit zum Sachenrecht, Handelsrecht und Kaufrecht
Die Fortgeschrittenenhausarbeit befasst sich mit zentralen Fragestellungen aus dem Sachenrecht, Handelsrecht und Kaufrecht. Im Mittelpunkt steht die Anwendung der einschlägigen Vorschriften des BGB und HGB auf praxisnahe Sachverhaltskonstellationen. Adressiert werden insbesondere Probleme des rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerbs, handelsrechtlicher Vertretung und kaufrechtlicher Gewährleistung.
ZR-(Original ‑ )Referendarexamensklausur zum Mobiliarsachenrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht
Die Klausur aus dem Ersten Juristischen Staatsexamen (NRW, Mai 2024) behandelt komplexe Probleme aus dem Mobiliarsachenrecht sowie dem Handels- und Gesellschaftsrecht. Im Mittelpunkt stehen rechtliche Streitfragen um Anwaltshaftung, gesetzlicher Eigentumserwerb, die Pfandverwertung und Gesellschafterhaftung im Kontext einer OHG. Die Prüfungsaufgabe fordert eine vertiefte Anwendung weniger geläufiger sachenrechtlicher Normen und eine sorgfältige Schwerpunktsetzung.
„Die Windsbraut“
Die Klausur behandelt eine Sachenrechtsproblematik rund um ein vererbtes Grundstück und ein wertvolles Gemälde. Der Bearbeiter soll insbesondere Ansprüche auf Grundbuchberichtigung, Herausgabe sowie Schadensersatzansprüche prüfen, nachdem ein Testament nachträglich gefunden wurde und das Gemälde mehrfach weiterveräußert wurde. Schwerpunktmäßig sind Fragen aus Erb- und Sachenrecht, insbesondere zum gutgläubigen Erwerb, EBV sowie zur bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung zu lösen.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Bisons im Allgäu
Die Klausur behandelt Grundprinzipien des Sachenrechts am Beispiel von Bisons im Allgäu. Prüfungsfokus sind Besitzarten, Eigentumserwerb und Besitzschutz. Geeignet für Studierende zu Beginn des Studiums.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Sachen- und Erbrecht – Notargutachten
Die Klausur behandelt zentrale Fragen aus dem Sachenrecht und Erbrecht im Kontext eines Notargutachtens. Insbesondere stehen der Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten sowie die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge samt etwaigen Vermächtnissen im Mittelpunkt. Die Aufgabenstellung ist am Assessorexamen orientiert und verlangt vertiefte Kenntnisse und eine strukturierte gutachterliche Bearbeitung.
* "Die mondäne Leuchtverkleidung und der geschäftstüchtige Sammler
Der Fall behandelt komplexe Fragen aus dem Zivilrecht wie Scheingeheißerwerb, den Geldbegriff des § 1007 II 2 BGB, Unmöglichkeit und gutgläubigen Erwerb vom Minderjährigen sowie kondiktionsbezogene Anspruchsketten. Die Klausur umfasst mehrere Sachverhaltsabschnitte rund um extravagante Deckenlampen, Münzsammlungen, Briefmarken sowie eine Zwangsvollstreckung und prüft jeweils Ansprüche nach BGB und ZPO. Es handelt sich um eine anspruchsvolle Examensübungsklausur mit vier Teilen.
Von Mücken und Elefanten
Die Klausur behandelt unter anderem die Wirksamkeit eines Kaufs über Stellvertretung, den Widerruf einer Bevollmächtigung, die Irrtumsanfechtung sowie die Problematik einer falschen Übergabe im Sachenrecht. Der Fall thematisiert den Anspruch des Verkäufers gegen den Käufer auf Abnahme und Bezahlung sowie die Rückforderung einer versehentlich veräußerten Sache und deren Weiterveräußerung an einen Dritten.
Letzte Wünsche und unerwartete Geschenke: Ein Erbe voller Überraschungen
Die Klausur behandelt klassische Probleme des Erbrechts, insbesondere rund um Testamentsauslegung, Erbengemeinschaft und die Enterbung naher Angehöriger, sowie sachenrechtliche Fragen zum Eigentumserwerb und -verlust inklusive Besonderheiten wie Geheißerwerb. Es werden Ansprüche im Rahmen eines Erbfalls mit ungewöhnlicher letztwilliger Verfügung sowie typische Probleme im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Übergabe beweglicher Sachen im Zusammenhang eines Erbes geprüft.
ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Sachenrecht
Die Klausur ist eine fortgeschrittene Übungsklausur zum Sachenrecht und behandelt anspruchsrelevante Fälle rund um das Eigentum an beweglichen Sachen, insbesondere den Eigentumserwerb sowie das Verhältnis zwischen Eigentümer und Besitzer. Zentral ist der richtige Umgang mit Anspruchsgrundlagen des Sachenrechts und etwaigen Gutglaubensvorschriften.
ZR-Examensklausur zum Mobiliarsachenrecht
Der Fall basiert auf einer aktuellen Entscheidung des OLG Oldenburg (Beschluss v. 11. 9. 2024, Az. 8 U 36/24) und handelt von der noch wenig beleuchteten Konstellation einer» Leihstutenschaft «. Hierbei pachtet ein Pferdezüchter eine» Leihstute «, damit diese den Fohlenembryo anstelle der wertvollen Mutterstute austrägt. Der Fall thematisiert das sachenrechtliche Schicksal des Fohlens, das irrtumsbedingt bei einem Dritten zur Welt kommt und fragt nach gesetzlichen und vertraglichen Ausgleichsansprüchen zwischen den Beteiligten.
ZR-Examensklausur zum MoPeG
Die Freunde und Berufseinsteiger A, B, C und D wollen im Mai 2024 ein gemeinsames Wochenende am Ammersee verbringen, um gemeinsam ihren Berufseinstieg zu feiern und sich von ihrem Studentendasein zu verabschieden. Am 3. Mai 2024, eine Woche vor dem geplanten Ausflug, treffen sich die Freunde bei A, um den gemeinsamen Ausflug zu planen. Die Freunde vereinbaren, dass die Kosten (für Verpflegung, Fahrt und Unterkunft) für den Ausflug bei der Rückkehr zusammengerechnet und durch vier geteilt werden sollen. Die Freunde suchen im Internet gemeinsam nach einer Unterkunft, wobei sie merken, dass entsprechende Unterkünfte alles andere als günstig sind. Weil sie alle ihr erstes Gehalt bekommen haben und nicht mehr so stark aufs Geld schauen müssen, geben sie die Suche nach günstigen Unterkünften auf und suchen sich stattdessen eine möglichst schöne, große und vor allem gut gelegene Unterkunft direkt am See heraus, auch wenn sich keiner der Freunde eine solche Unterkunft allein leisten würde. Wie verabredet, bucht C die Unterkunft tags darauf in seinem Namen. Die Bezahlung ist erst am Tag der Abreise vor Ort fällig. Ferner wird vereinbart, dass A die Verpflegung für den Ausflug besorgt, weil er hervorragend kochen kann. Da A und B bis Freitagnachmittag arbeiten müssen, während C und D direkt am Freitagmorgen losfahren möchten, werden zwei Fahrgemeinschaften gebildet: A fährt im Auto des B mit und C im Auto des D. C und D fahren bereits am Vormittag des 10. Mai gemeinsam zur Unterkunft. A und B machen sich am Freitagnachmittag auf den Weg. Unterwegs halten Sie noch am Bio-Supermarkt des Y. Während B geistesabwesend mit seinem Handy durch den Supermarkt läuft, sucht A die Verpflegung aus. Da A großer Fan der örtlichen Z-GmbH-Brauerei ist, entscheidet er sich außerdem für eine Kiste Bier der Z-GmbH. Bei den Bierflaschen handelt es sich um Einheitspfandflaschen. Auch für die Kiste wird ein Pfand erhoben. An der Kasse sitzt der Inhaber des Supermarktes Y. Als A die Kiste nach dem Abscannen entgegennimmt, bemerkt er, dass in der Bierkiste eine Werbekarte bzgl. eines Gewinnspiels der Z-GmbH steckt. Weil A nur Gedanken für das bevorstehende Wochenende hat und B bereits draußen auf ihn wartet, interessiert ihn das Gewinnspiel jedoch nicht weiter. Er packt alles in das Auto des B, bevor sie endlich an den See fahren. Am Freitagabend sitzen die Freunde bei einem gemeinsamen Bier zusammen. Nach dem Anstoßen bemerkt A erstmals das Etikett der Flasche. Dort findet sich die Erläuterung des Gewinnspiels der Z-GmbH. Zu gewinnen gibt es einen Citroen C3 im Gesamtwert von 20.000€. Hierfür ist auf einem der Kronkorken der Bierflaschen ein Citroen C3 als Gewinnsymbol eingestanzt. Dieser Kronkorken muss vor Ort bei der Z-GmbH eingelöst werden. Ferner findet sich auf dem Etikett der Bierflasche der Hinweis, dass Gewinner des Gewinnspiels nur derjenige ist, der Eigentum und Besitz am original Gewinn-Kronkorken hat. Da A soeben sein Bier ausgetrunken hat, geht er zur Kiste und nimmt sich eine neue Flasche heraus. Er öffnet die Bierflasche, betrachtet den Kronkorken und sieht, dass darin das Gewinnsymbol eingestanzt ist. Er bricht sofort in
»Augen auf beim Werkstattkauf«
Die Klausur thematisiert klassische Konstellationen des Sachen- und Handelsrechts, insbesondere den gutgläubigen Erwerb durch Besitzkonstitut und das Sicherungsanwartschaftsrecht im Rahmen einer Drittwiderspruchsklage. Zudem wird auf die Haftungskontinuität beim Unternehmenskauf nach § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB und auf schuldrechtliche Fragen der Mithaftung sowie Rechtsmissbrauch eingegangen.
Der giftgrüne Drahtzaun
Die Klausur behandelt verschiedene sachenrechtliche Fragestellungen im Mobiliarsachenrecht. Schwerpunkte sind der rechtsgeschäftliche und gesetzliche Eigentumserwerb, Besitzübertragung, Fundrecht, gutgläubiger Erwerb und Probleme im Zusammenhang mit Willensmängeln sowie der Verbindung des Zaunmaterials mit einem Grundstück.
Geldbriefkasten(?)
Die Klausur behandelt die Erfüllung einer Geldschuld aus einem Darlehensvertrag und erörtert u.a., ob bei Einwurf von Bargeld in einen Briefkasten die Schuld erlischt oder das Risiko des Geldverlusts beim Schuldner verbleibt. Auch wird geprüft, ob die Gläubigerin einen Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten als Verzugsschaden geltend machen kann. Im Kern werden die Voraussetzungen von § 270 I BGB, § 362 I BGB sowie die Verzugshaftung geprüft.
Die Tücken der Selbstbedienung
Die Klausur behandelt im ersten Teil stellvertretungsrechtliche Fragen beim Abschluss eines Darlehensvertrages zwischen zwei GmbHs, insbesondere die Problematik des Insichgeschäfts und des Missbrauchs der Vertretungsmacht sowie die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung im Dreipersonenverhältnis. Im zweiten Teil werden Ansprüche auf Schadensersatz in Zusammenhang mit nicht gezahltem Benzin an einer Selbstbedienungstankstelle geprüft und inzident Fragen des Eigentumserwerbs behandelt.
Original-Examensklausur: „Smartphone-Wirrwarr“
Die Klausur behandelt einen Kaufvertrag über ein Smartphone, dessen Lieferkette von Kinderarbeit betroffen ist, und prüft, ob der Käufer Anspruch auf Lieferung eines neuen Geräts hat. In einer Abwandlung wird ein Schaden am Smartphone repariert, anschließend verkauft die Werkstatt das Gerät nach vergeblicher Kontaktaufnahme im Zuge einer Auktion – die Eigentumslage, das Pfandrecht des Werkunternehmers, Schadensersatz und Bereicherungsansprüche sind zu prüfen.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Ein Oldtimer und zwei Todesfälle
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen aus dem Bereich des Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen sowie erbrechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit einem Unfall unter Beteiligung eines Oldtimers und zwei Todesfällen. Es werden außerdem deliktsrechtliche und haftungsrechtliche Aspekte geprüft. Geeignet ist sie insbesondere für Studienanfänger:innen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Die falsche Dropshipping-Händlerin
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen rund um das Thema Dropshipping mit Fokus auf Identitätsverschleierung beim Online-Verkauf. Sie fordert eine vertiefte Prüfung der zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen zwischen Händler, Plattform und Kunden sowie grundlegende Kenntnisse im Leistungsstörungsrecht und allgemeinen Schuldrecht. Die Aufgabenstellung richtet sich an Examenskandidaten im zweiten Staatsexamen und verlangt eine gründliche Analyse komplexer Sachverhalte.
Anfängerklausur im Sachenrecht: Einen Schritt voraus?
Im Mittelpunkt des Falls steht der Erwerb eines Hausgrundstücks, bei dem die Eigentümerin V das Grundstück zunächst an K verkauft und die Auflassung erklärt, später jedoch einen zweiten, teureren Kaufvertrag mit D abschließt und deren Eintragung als Eigentümerin im Grundbuch betreibt. Zu prüfen ist insbesondere, ob D das Eigentum am Grundstück wirksam erlangt hat und ob sie von L Herausgabe von Gartengeräten verlangen kann, die L als Verleiherin entfernt hat. Rechtliche Schwerpunkte bilden das Grundstücksrechtsgeschäft mit Auflassung sowie die geläufigen Probleme des Doppelverkaufs, der Verfügungsbefugnis und des gutgläubigen Erwerbs im Grundbuchverfahren. Außerdem wird das Verhältnis zwischen Eigentumserwerb an Grundstück und Zubehör sowie Ansprüche aus Besitz und dinglichem Recht behandelt.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Familienrecht - Spieglein, Spieglein in der Hand...
Die Klausur behandelt zentrale Problemstellungen des Sachenrechts und Familienrechts im Assessorexamen, insbesondere Fragen des Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen und typische Konstellationen im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis. Auch familienrechtliche Aspekte wie Vertretung und Haftung im Verhältnis Eltern–Kind werden abgefragt. Ziel ist die sichere Anwendung der Grundprinzipien beider Rechtsgebiete in der Prüfungssituation.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Begehrte Ausschussware
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt zentrale Probleme des Sachenrechts, namentlich den rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb an beweglichen Sachen. Im Mittelpunkt stehen klassische Fragen zum Gutglaubenserwerb, zur Übergabe sowie zur Abgrenzung von Vertrags- und Verfügungsgeschäft. Zusätzlich werden ausgewählte AT-Fragen zur Willenserklärung und Anfechtung gestreift.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Fußballlegenden
Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen des Sachenrechts mit Schwerpunkt auf Besitz, Eigentum und deren Erwerb an beweglichen Sachen. Die Teilnehmer:innen analysieren typische Konstellationen zu Besitzschutz und Eigentumsübertragung im Rahmen eines fiktiven Falls aus dem Bereich Fußball. Geeignet ist die Klausur als Einstieg in das Sachenrecht für Studierende im Anfangsstudium.
»Alles für den Klub!«
Die Klausur behandelt verschiedene Problemstellungen im Zusammenhang mit Vereinen und Vereinsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Stellvertretung durch Vorstandsmitglieder, Satzungsregelungen zu Immobiliengeschäften sowie die Verletzung von Mitgliedschaftsrechten. Weiter werden praktisch relevante Abläufe wie Grundstückskauf und der Erwerb von beweglichen Sachen durch den Verein aufgegriffen.
Das Schicksal von »Waldi«
Die Klausur behandelt zwangsvollstreckungsrechtliche Rechtsbehelfe und materiell-rechtliche Fragen, insbesondere den Eigentumserwerb an beweglichen Sachen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt sowie den Verbraucherwiderruf. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Pfändung, Verarbeitungsklausel und Übersicherung, inklusive der Frage nach einem wirksamen Widerruf eines Verbrauchervertrages.
Examensübungsklausur: „Glücklose Geschäfte“
Im ersten Teil der Klausur verlangt der Rechtsanwalt R von A die Zahlung eines Honorars in Höhe von 10.000 € für die Ausarbeitung eines notariellen Vertragsentwurfs zur Übertragung eines Grundstücks mit Nießbrauchsvorbehalt, nachdem A das Mandat frühzeitig gekündigt hat. Im zweiten Fall begehrt B von D die Herausgabe beziehungsweise den Wertersatz einer an A überlassenen Motorsäge, nachdem diese im Zuge der Zwangsvollstreckung an D veräußert wurde. Zentrale Schwerpunkte der Prüfung liegen im Dienstvertragsrecht, insbesondere bei der vorzeitigen Beendigung und Honorarpflicht (§§ 611, 628 BGB), sowie im Bereich der Zwangsvollstreckung und der Gutgläubigkeit des Erwerbs bei Verstrickung fremder Sachen. Es sind jeweils die zivilrechtlichen Ansprüche und die Voraussetzungen einer wirksamen Anspruchsdurchsetzung zu prüfen.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Besitz, Eigentum und Gesamtschuld - Skulptur auf Abwegen
Die Klausur behandelt zentrale zivilrechtliche Fragestellungen rund um Besitz, Eigentum und Gesamtschuld. Schwerpunkte sind der Erwerb des Besitzes bei einer Grenzverwirrung sowie die mietrechtlichen Pflichten, insbesondere Obhuts-, Schutz- und Meldepflichten im Rahmen einer Mietergemeinschaft als Gesamtschuldner. Ein weiteres zentrales Thema ist die Einrede gegen den Regressanspruch des leistenden Gesamtschuldners, wobei auf die Verjährung im Innenverhältnis und die Geltendmachung gegenüber Dritten eingegangen wird. Die Prüfung kombiniert dabei Aspekte des Sachenrechts und Schuldrechts in Zusammenhang mit einer Grundskulptur als Streitobjekt.
Hybrid-Umstieg mit Hindernissen
Im Fall 'Hybrid-Umstieg mit Hindernissen' geht es um die Eigentumsverhältnisse an einem BMW X5, der von seinem Eigentümer an einen Händler zur Wertermittlung übergeben wird und anschließend über mehrere Zwischenpersonen veräußert wird. Die Klausur prüft zentrale Fragen des Mobiliarsachenrechts wie Gutglaubenserwerb, Besitzkonstitut, Anwartschaftsrecht und das Werkunternehmerpfandrecht. Die Herausgabe des Fahrzeugs nach §§ 985, 1007 BGB sowie etwaige Zurückbehaltungsrechte spielen eine zentrale Rolle.
Examensübungsklausur: „Dein oder mein?“
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Streit um die Herausgabe bzw. das Eigentum an einem Haushaltsgerät, das ein Ehepartner während bestehender Ehe allein gekauft, aber später von der Ehefrau an einen Dritten weitergegeben wurde. Nachfolgend veräußert dieser Dritte das Gerät an einen gutgläubigen Käufer, der nun vom ursprünglichen Erwerber auf Herausgabe in Anspruch genommen wird. Zudem macht der ursprüngliche Eigentümer einen Zahlungsanspruch gegen die zwischengeschaltete Person geltend. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Eigentumsrecht, insbesondere beim gutgläubigen Erwerb beweglicher Sachen, im Bereicherungsrecht sowie Übergängen im Familien- und Erbrecht im Zusammenhang mit dem Tod eines Ehepartners und der Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments nach Scheidung und ergänzenden Erklärungen.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Vertragsrecht - Photovoltaik
Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig die zivilrechtliche Einordnung von Photovoltaikanlagen im Sachenrecht. Zentral behandelt werden die Wesentliche-Bestandteil-Problematik beim Gebäude und die Sonderrechtsfähigkeit eingebauter Gegenstände inklusive der maßgeblichen Bestandteile gemäß §§ 93 und 94 BGB. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung zwischen außerordentlicher und ordentlicher Kündigung sowie der Form und Frist der Kündigungserklärung bei Vertragsverhältnissen. Die Aufgabe verlangt eine genaue Auseinandersetzung mit dem Gebäude- und Besitzbegriff sowie der Vertragsstruktur im Kontext von Photovoltaikanlagen.
Probleme mit Luxusautos und -uhren
Die Klausur thematisiert zivilrechtliche Probleme rund um den Kauf eines Luxusautos durch eine Minderjährige im Wege vermeintlicher Stellvertretung mit Arbeitsrechtsbezug sowie weitere Ansprüche aus einem Uhrenverkauf aus dem Nachlass im Kontext von Eigentum und Verpfändung. Geprüft werden insb. schuldrechtliche, sachenrechtliche und bereicherungsrechtliche Anspruchsgrundlagen sowie Fragen der Rechtsgeschäftslehre.
Der glücklose Nacherbe
Die Klausur behandelt die Ansprüche eines Nacherben nach dem Tod der Erblasserin insbesondere auf Schadensersatz wegen der Tötung eines wertvollen Rennpferdes und auf Herausgabe einer entwendeten Taschenuhr nach Veräußerungsketten. Zudem werden Probleme der Anfechtung und gutgläubigen Erwerbsverhältnisse angesprochen. Es geht um erbrechtliche Grundstrukturen, deliktische Schadensersatzansprüche, sachenrechtliche Herausgabeansprüche und Anfechtungstatbestände.
Anfängerklausur im Sachenrecht: Der vertauschte Tennisschläger
Im Mittelpunkt des Falls steht der verdeckte Austausch eines hochwertigen Tennisschlägers zwischen Emine (E) und Darek (D), wobei D den Schläger der E unerkannt an sich nimmt und diesen an Ksenia (K) verkauft. E fordert nach Aufdeckung des Geschehens von K die Herausgabe des Schlägers sowie Ersatz der Kosten für die Beseitigung einer Gravur, die K inzwischen angebracht hat. Die zentralen rechtlichen Fragestellungen betreffen das Eigentum am Schläger, den gutgläubigen Erwerb nach §§ 929, 932 BGB und etwaige Herausgabe- und Ersatzansprüche nach § 985 BGB. Zusätzlich sind Zurückbehaltungsrechte und Aufwendungsersatzansprüche der K sowie der Umgang mit Veränderungen am Schläger zu prüfen.
Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Urteil - Die Photovoltaikanlage
In dieser Klausur steht die Frage im Mittelpunkt, ob eine Freiland-Photovoltaikanlage und deren Module als wesentliche Bestandteile eines Grundstücks zu qualifizieren sind und wie sich dies auf die Besitzverhältnisse auswirkt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung, ob ein Eigentumsübergang der Module mit dem Grundstück erfolgte oder nachträglich als wesentlicher Bestandteil oder Zubehör begründet wurde. Zusätzlich wird problematisiert, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen eines Herausgabeprozesses ein bedingter Schadensersatzanspruch wegen der Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung geltend gemacht werden kann.
Störerhaftung und rechtsgeschäftliche Übereignung
Die Klausur behandelt im ersten Teil die Frage eines Beseitigungsanspruchs bei Imkerei auf dem Nachbargrundstück im Kontext der Störerhaftung im Sachenrecht sowie § 906 BGB. Im zweiten Teil stehen Probleme der rechtsgeschäftlichen Übereignung, insbesondere der gutgläubige Erwerb und Herausgabeansprüche einer wertvollen Uhr, im Fokus. Es werden Standardprobleme des Sachenrechts vertieft, insbesondere zum Eigentumsübergang an beweglichen Sachen.
Ein Gemälde auf Abwegen
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt im Sachenrecht einen Streit um ein Gemälde, das seinen Weg von einer Person zur anderen findet. Im Fokus stehen typische Probleme rund um den Eigentumserwerb an beweglichen Sachen und das Verhältnis zwischen Eigentümer und Besitzer. Die Übung richtet sich an Studierende mit Vorkenntnissen im Zivilrecht.
Spieglein Spieglein am Schrank
Die Klausur thematisiert anspruchsvolle Fragen zur Stellvertretung, insbesondere den Vertragsschluss mittels abhandengekommener Vollmachtsurkunde. Zudem geht es um Besitz- und Eigentumsschutz sowie Ersatzansprüche wegen Verzögerungsschadens, eingebettet in eine Situation mit Versäumnisurteil und unter Berücksichtigung handelsrechtlicher und zivilprozessualer Fragen.
Eine Demonstration mit Folgen
Die ZR-Fortgeschrittenenhausarbeit behandelt vier komplexe Sachverhalte aus dem Vertrags-, Delikts- und Sachenrecht, darunter die Haftung bei Sitzblockaden, Verwendungsersatz im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, Haftung im Überweisungsverkehr und Folgen der Versteigerung fremder Sachen. Der Fall bietet einen breiten Querschnitt zentrale Probleme aus den ersten drei Büchern des BGB für fortgeschrittene Studierende.
Pechklee und Streitskulptur
Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Sachenrecht, in dem ein früherer Besitzer, der nicht Eigentümer der Sache ist, von einem gutgläubigen Erwerber die Herausgabe verlangt. Thematisiert werden die Anwendung des § 1007 Abs. 3 S. 2 BGB und der Verwendungsersatz nach § 1000 S. 1 BGB sowie Grundlagen des Immobiliarsachenrechts. Im Mittelpunkt stehen Verwendungsersatzansprüche im Besitzer-Besitzer-Verhältnis und die Voraussetzungen für eine Grundstücksübereignung.
Egon hat Pech
Die Klausur behandelt zentrale Probleme des gutgläubigen Erwerbs im Sachenrecht, insbesondere im Kontext eines Gebrauchtwagenhandels. Vertieft werden Fragestellungen zu dinglicher Einigung unter fremdem Namen, Gutglaubensschutz, Abhandenkommen bei Probefahrt und differenzierten Besitzkonstellationen. Teil II widmet sich Fragen rund um den Zustimmungsanspruch des Vormerkungsinhabers und der analogen Anwendung des EBV im Vormerkungsverhältnis.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Familienrecht - Das Haushaltscabrio
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Sachen- und Familienrecht mit besonderem Fokus auf den Herausgabe- und Bereicherungsansprüchen im Zusammenhang mit einem als Haushaltsgegenstand genutzten Cabrio. Zentrale Aspekte sind die Prüfung des Cabriolets als Haushaltsgegenstand im Sinne des § 1369 BGB sowie die Geltendmachung und Durchsetzung von Herausgabe- und Besitzrechten einschließlich eines möglichen Zurückbehaltungsrechts. Zudem werden die Anforderungen an die Schadensbehebung als Verwendung sowie nachträglich eingetretene Bösgläubigkeit und deren Auswirkungen auf das Besitzrecht beleuchtet. Schließlich werden Fragen zur analogen Anwendung und teleologischen Reduktion von Normen des Bereicherungsrechts bei rechtsgrundlosem Erwerb geprüft.
Der Pkw im Lager
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Herausgabeklage bzgl. eines Pkw, der vom ursprünglichen Eigentümer Jansen an den Kläger verkauft wurde und sich in einer Halle der Beklagten befindet. Gegenstand sind insbesondere die Wirksamkeit des Eigentumserwerbs, die Voraussetzungen eines Herausgabeanspruchs nach § 985 BGB und eventuelle Zurückbehaltungsrechte der Beklagten.
Mit dem Tesla durch den Monsun
In dieser Zivilrechtsklausur geht es um den Erwerb und die Sicherungsübertragung eines Fahrzeugs, bei dem sowohl der Besitz als auch die Eigentumsverhältnisse problematisch sind. Thematisiert werden unter anderem das Vermieterpfandrecht, der gutgläubige Erwerb vom Nichtberechtigten, das Anwartschaftsrecht sowie Sicherungsübereignung und konkurrierende Rechte Dritter. Die Rechtslage um die Entfernung des Fahrzeugs vom Mietgrundstück wird umfassend begutachtet.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Familienrecht - Ein ungeahnt reicher Gatte
Im Mittelpunkt der Klausur stehen komplexe Fragen zum Sachen- und Familienrecht. Es geht um den gutgläubigen Erwerb eines Gegenstands von einem Nichtberechtigten, insbesondere um die Formbedürftigkeit der Vollmachtserteilung, die Schutzwirkung einer Vormerkung sowie deren Umfang und Voraussetzungen. Ebenso werden das absolute Verfügungsverbot des § 1365 BGB bei Ehegatten und dessen Anwendung auf Einzelgegenstände sowie die Bestimmung der Entreicherung nach § 818 III BGB thematisiert. Die Klausur behandelt darüber hinaus die Reichweite des Revokationsrechts im Kontext ehelicher Vermögensverfügungen.
Das Gold von Dinklage
Im Rahmen eines Zivilrechtsklausurfalles wird die Herausgabe von auf einem Friedhof gefundenen Wertgegenständen (u.a. Goldmünzen) sowie hilfsweise Wertersatz und Finderlohn an den Finder gegenüber der Stadt Dinklage begehrt. Der Fall behandelt Fragen des Mobiliarsachenrechts, des Erwerbs von Eigentum an gefundenen bzw. herrenlosen oder Schatzfund-Sachen, sowie die einschlägigen prozessualen Rechtsbehelfe (Prozesskostenhilfe und sofortige Beschwerde). Zentral ist die rechtliche Einordnung des Fundes und die Anspruchsprüfung zwischen Finder, Eigentümer, Eigentümerin des Grundstücks und der Stadt.
ORIGINAL: "Für immer Dein
Der Klausurfall thematisiert den Testierwillen beim Brieftestament, die Auslegung wechselbezüglicher Verfügungen, Wirkungen eines Erbscheins, die Haftung des Erbschaftsbesitzers, Handlungsbefugnisse in der Miterbengemeinschaft sowie Ausgleichungspflichten unter Erben. Zu klären ist insbesondere, wer Erbe geworden ist, welche Herausgabe- und Zahlungsansprüche bestehen und wie der Nachlass zwischen den Abkömmlingen aufzuteilen ist. Die Aufgabenstellung beruht auf einer im Ersten Examen 2018 in Schleswig-Holstein gestellten Klausur.
Original-Examensklausur: "Elvis meets Nixon vor dem Berufungsgericht
Die Original-Examensklausur behandelt verschiedene zivilrechtliche Fragestellungen im Rahmen eines Berufungsverfahrens. Im Mittelpunkt stehen dabei die Zulässigkeit der Anschlussberufung, Rücktritt vom Vertrag, Verjährung und der Eigentumserwerb, insbesondere hinsichtlich einer Hündin und deren Welpen. Die Prüfung umfasst auch prozessuale Aspekte wie die örtliche Zuständigkeit und die Auswirkungen von Erledigung und Zahlung.
Bauer sucht Finanzierung
Die Examensklausur behandelt sachenrechtliche Probleme im Kontext eines landwirtschaftlichen Betriebs. Thematisiert werden Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung, Haftungsverbund der Hypothek und prozessrechtliche Fragen wie die Drittwiderspruchsklage. Schwerpunkt ist die Zulässigkeit und Begründetheit von Rechtsbehelfen gegen Zwangsvollstreckung sowie mögliche Maßnahmen zur Eigentumssicherung.
Schäfchen im Trockenen sowie ein vertraglicher Schnellschuss und seine Folgen
Die Klausur behandelt den Aggressivnotstand (§ 904 BGB) im Zusammenhang mit einer Tierrettungsaktion durch Dritte, Passivlegitimation und Regressansprüche auf Schadensersatz. Im zweiten Teil geht es um die Beurkundungspflicht bei Grundstücksgeschäften, Löschungsanspruch des Miteigentümers und Antrag auf Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch.
Frischer Wind für die Erneuerbaren?
Die Klausur behandelt verschiedene sachenrechtliche Problematiken anhand eines Falles zur Windkraftanlage auf einem Grundstück. Im Fokus stehen insbesondere der gutgläubige Zweiterwerb eines Anwartschaftsrechts, die Abgrenzung von wesentlichen Bestandteilen (§ 94 BGB) und Scheinbestandteilen (§ 95 BGB) sowie das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis mit Bezug zu vertraglichen Schadensersatzansprüchen.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht, Erbrecht, Methodenlehre - Amonskis Erbe
In dieser Klausur stehen insbesondere die formalen Anforderungen an Testamente, wie etwa deren Auslegung und die Wirksamkeit von formalen Aspekten (Zettel, Schuhkarton, Durchschrift, Unterschrift), im Mittelpunkt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der analogen Anwendung des § 1000 S. 1 BGB bei Vormerkungen, insbesondere hinsichtlich der Notwendigkeit und des Zeitpunkts von Verwendungen sowie der Rolle des guten Glaubens und der GoA. Schließlich wird die Statthaftigkeit der Substitution eines Notars durch ein ausländisches Pendant unter Anwendung gängiger Auslegungsmethoden behandelt.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachen- und Zwangsvollstreckungsrecht - Winter, Garten und Zeit
In der Klausur stehen das Problem der lediglich rechtlichen Vorteilhaftigkeit des Erwerbs eines mit einem Nießbrauch belasteten Grundstücks, einschließlich der Genehmigung durch geschäftsfähig Gewordene und der teleologischen Reduktion von §§ 108 III, 182 II BGB, im Mittelpunkt. Zentral ist außerdem die Frage, ob Eigentümer und Nießbraucher als Mit- oder als Gesamtgläubiger auftreten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anwendbarkeit der §§ 280, 281 BGB bei Ansprüchen aus § 985 BGB sowie der Auslegung der Klageanträge. Die Bearbeitung verlangt eine sorgfältige Prüfung der dogmatischen Zusammenhänge im Sachen- und Zwangsvollstreckungsrecht.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht - Die Eismaschine
Die Klausur behandelt zentrale Fragen aus dem Bereich des Sachenrechts, insbesondere das Abhandenkommen einer Sache aus mittelbarem Besitz und die analoge Anwendung von § 935 I 2 BGB beim unberechtigten Eigenbesitz. Zudem wird der Untergang eines Anwartschaftsrechts durch gutgläubigen lastenfreien Erwerb und die mögliche analoge Anwendung von § 935 auf § 936 BGB thematisiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Auffindung und Bearbeitung relevanter Anspruchsgrundlagen. Dabei sind die korrekte systematische Prüfung und die Subsumtion wichtiger Bestandteile der Lösung.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht - Ärger um die Spielkonsole
Die Klausur behandelt im Schwerpunkt die Rückwirkungsproblematik bei genehmigungsbedürftigen Verfügungsgeschäften sowie die Argumentation zu Bösgläubigkeit und deren abschließende Bewertung. Ferner wird die Anspruchsgrundlage bei Unmöglichkeit im Sachrecht und die Zuweisung des Commodum ex negotiatione vertieft. Im Zentrum steht zudem die Auslegung von Willenserklärungen im Rahmen der Stellvertretung sowie die damit verbundenen Genehmigungsfragen. Die Aufgaben erfordern insbesondere eine kohärente juristische Argumentation und eine sorgfältige Abwägung der Sachverhalte.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht - Probefahrt
In dieser Klausur stehen die Prüfung der Gutgläubigkeit beim Gebrauchtwagenkauf und die dabei geltenden Sorgfaltsanforderungen an Erwerber im Vordergrund. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage des Abhandenkommens im Sinne von § 935 BGB, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Besitzdienerschaft bei einer Probefahrt. Zusätzlich wird abgefragt, wann der Besitzmittlungswille manifest aufgegeben wurde und welche weiteren Herausgabeansprüche bestehen können.
Die Violine der Eichendorffs
Die Klausur thematisiert den Eigentumserwerb an einer Violine, insbesondere den gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten nach § 929, § 932 BGB. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung von Besitzdienerschaft und mittelbarem Besitz sowie die Anwendung von Pfandrecht und die Herausgabeansprüche nach § 985 BGB. Der Fall richtet sich an Anfänger und behandelt grundsätzliche sachenrechtliche Konstellationen.
Fortgeschrittenenklausur: Die goldenen Heringsköpfe
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Mietverhältnis, bei dem der Mieter (M) nach Auszug die Wegnahme oder Herausgabe einer von ihm eingebauten Orgel sowie einer Schallisolation von dem Vermieter (V) verlangt. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf dem Wegnahmerecht des Mieters gemäß § 539 Abs. 2 BGB, der Frage der Abwendung durch den Vermieter nach § 552 BGB und den sachenrechtlichen Implikationen beim Einbau in Wohnraumeigentum. Zudem sind Verjährungsfragen bezüglich dieser Ansprüche und der Besitzschutz des Mieters von Bedeutung. Thematisiert wird auch das Schicksal von Sachen, die auf die Mietsache angepasst wurden, und die Wirksamkeit etwaiger Vereinbarungen nach Beendigung des Mietverhältnisses.
Begehrtes Wohnmobil
Die Klausur thematisiert den gutgläubigen Eigentumserwerb an einem Wohnmobil, Besitzschutz sowie Herausgabeansprüche nach Delikts- und Bereicherungsrecht. Zu prüfen sind unter anderem Ansprüche eines ursprünglichen Eigentümers gegen den Erwerber und solche des Besitzers gegen den Erben eines Entziehers, ohne vertragliche Ansprüche zu behandeln. Die Aufgabenstellung ist für Studierende auf Zwischenprüfungsniveau konzipiert.
Einen Porsche verleiht man nicht!“
Die Übungsklausur behandelt die Leihe eines Porsche 911, den anschließenden Verkauf durch den Nicht-Eigentümer an einen Dritten und die daraus resultierenden Herausgabe- sowie Surrogatsherausgabeansprüche. Es wird geprüft, ob der Eigentümer gegenüber dem Käufer einen Herausgabeanspruch und gegenüber dem Verleiher einen Anspruch auf das Verkaufserlös besitzt. Die Klausur richtet sich an Anfänger und thematisiert gesetzliche Schuldverhältnisse und Sachenrecht.
Fortgeschrittenenklausur: Geplatztes Start-Up-Darlehen revisited
Ein Start-Up-Gründer N beantragt bei seiner Hausbank (HB) ein Darlehen über 400.000 €, das sein Freund F durch eine Hypothek auf ein geerbtes Grundstück absichert. Die Parteien vereinbaren besondere Bedingungen, etwa dass F erst nach erfolgloser Vollstreckung gegen N und nach Verkauf von N’s Tesla-Aktien in Anspruch genommen wird. Nachdem das Darlehen letztlich nur teilweise ausgezahlt wird und die Hypothek auf das Grundstück des F eingetragen ist, erhebt die Geliebte des Erblassers G aufgrund eines neuen Testaments Anspruch auf das Grundstück und lässt einen Widerspruch ins Grundbuch eintragen. Die Bank tritt daraufhin den Darlehensrückzahlungsanspruch zusammen mit der Hypothek an eine Refinanzierungsbank (RB) ab, die nun von G die Duldung der Zwangsvollstreckung verlangt. Der Schwerpunkt liegt im Hypothekenrecht, Erbrecht und dem Verhältnis zwischen Sicherungsabrede und Grundbuchinhalt.
Original-Examensklausur: "Mit dem Diamantexpress zum Amtsgericht
Bei der Original-Examensklausur handelt es sich um einen zivilrechtlichen Streit zwischen einer Ärztin und einem Handwerker. Thematisiert werden u.a. der gutgläubige Eigentumserwerb an einem Fahrrad, Werkvertragsrecht inklusive Mängelgewährleistung und Schadensersatz, gerichtlicher Vergleich, Widerruf und die Erledigung der Hauptsache. Die Klage umfasst Herausgabeansprüche und Zahlungsforderungen aus mehreren Sachverhalten.
Rindvieh Nimmersatt
Die Examensklausur behandelt schwerpunktmäßig das Sachenrecht und das Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse anhand eines Projekts zur Auswilderung von Wisenten. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Umgang mit unerwarteten gesetzlichen Regelungen, klassische Probleme der Geschäftsführung ohne Auftrag sowie Aspekte des Deliktsrechts. Der Fall geht auf tatsächliche und rechtliche Eigentümerpositionen, Schadensersatzfragen und fremdnützige Rettungshandlungen ein.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zwangsvollstreckungs- und Mobiliarsachenrecht - Die abhandengekommene, versteigerte Sammlermünze
In dieser Klausur steht die rechtliche Behandlung einer abhandengekommenen, versteigerten Sammlermünze im Vordergrund. Schwerpunktmäßig werden der gutgläubige Erwerb einer abhandengekommenen Sache sowie die damit verbundenen Besonderheiten im Zwangsvollstreckungsrecht bearbeitet. Überdies wird der lastenfreie Erwerb kraft Hoheitsakts und die Kondiktion im Rahmen der verlängerten Drittwiderspruchsklage thematisiert. Schließlich spielt auch die dingliche Surrogation mit der Rechtsfolge des § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB eine zentrale Rolle, insbesondere hinsichtlich des Erlöses beziehungsweise Wertersatzes.
Pferdefreunde
Die Klausur behandelt die Herausgabe von Pferdepässen nach öffentlicher Versteigerung, die Abgrenzung zwischen Miet- und Verwahrungsvertrag bezüglich der Unterbringung von Pferden, das Vermieterpfandrecht, und Eigentumserwerb an den Pferden und den zugehörigen Pässen. Weitere Aspekte sind die Wirksamkeit der Versteigerung, die Rechte der Miteigentümerin, Prozessrecht (Widerklage), sowie Beweisfragen und Vertragsauslegung.
Sportwagen und Baumaschinen
Die Klausur behandelt Rechte des Käufers bei unerheblichen Mängeln eines Sportwagens (Leistungsabweichung) und einen Schadensersatzanspruch bei Beschädigung durch einen Dritten. Im zweiten Teil steht die Kollision von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt beim Kauf einer Baumaschine im Fokus. Es werden insbesondere Anspruchsgrundlagen im Kaufrecht sowie sachenrechtliche Probleme geprüft.
Deins, Meins, Unseres?
In dieser Übungsklausur wird die zivilrechtliche Behandlung eines Kaufvertrags mit Eigentumsvorbehalt und zinsloser Ratenzahlung anhand eines MacBook-Kaufs durch eine Studentin geprüft. Thematisiert werden das Anwartschaftsrecht, der Eigentumsübergang, der Widerruf von Verbraucherverträgen und mögliche Schadensersatzansprüche nach einer Beschädigung des MacBooks. Die Klausur richtet sich an Fortgeschrittene und umfasst mehrere Abwandlungen des Sachverhalts.
Der Terrier-Welpe Bona und der saudische Raumfahrer
Der Fall behandelt eine Vielzahl sachenrechtlicher Fragestellungen um einen entwendeten Terrier-Welpen, insbesondere Besitzschutz, Herausgabeansprüche und Eigentumserwerb. Im internationalen Kontext werden Fragen zur Anwendbarkeit deutschen Zivilrechts auf einen Rettungseinsatz in einem Flugzeug im Ausland und zur Geschäftsführung ohne Auftrag geprüft. Schließlich wird das prozessuale Verhalten bei Erfüllung nach Rechtshängigkeit thematisiert.
Streit um die Baumaschine
Die Klausur behandelt einen Streit um die Herausgabe und Beschädigung einer Baumaschine, die als Sicherungseigentum mehreren Parteien übereignet wurde. Im Mittelpunkt stehen Herausgabe- und Schadensersatzansprüche nach sachenrechtlichen Regeln, insbesondere die Rechtslage zwischen Sicherungsnehmer, Besitzer und späterem Erwerber. Die Prüfung umfasst zentrale Fragen des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses und der dinglichen Sicherungsübertragung.
Die umtriebige Gute-Freunde-GbR
Die Klausur thematisiert einen Grundstückskauf und die Weiterveräußerung einer Teilfläche durch eine GbR, insbesondere Beteiligungsfragen, Bestimmtheit und sachenrechtliche Wirksamkeit nach dem Trennungs- und Abstraktionsprinzip. Es werden u.a. gesellschaftsrechtliche Vertretungsfragen und die analoge Anwendung des § 899a BGB geprüft. Ferner stehen Ansprüche auf Eigentumsherausgabe im Vordergrund.
Der Eiserne Thron
Die Klausur behandelt klassische Probleme des Sachenrechts anhand eines fiktiven Falls mit Anleihen aus 'Game of Thrones'. Geprüft wird insbesondere das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis sowie Fragen zum rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb und Herausgabe- bzw. Schadensersatzansprüchen nach Veräußerung und Beschädigung von beweglichen Sachen. Ferner wird die Frage der Herausgabe eines zuvor besitzlosen Gegenstands thematisiert.
»Geschenke des Vaters« – Zwei Übungsfälle zur beschränkten Geschäftsfähigkeit
In zwei zivilrechtlichen Übungsfällen geht es um die beschränkte Geschäftsfähigkeit minderjähriger Kinder: Im ersten Fall wird geprüft, ob ein 16-jähriger Minderjähriger Eigentum an einer Wohnung vom Vater wirksam erwerben kann. Im zweiten Fall ist zu klären, ob eine 12-jährige wirksam ein altes Fahrrad verkaufen und über den Kaufpreis verfügen durfte, sowie ob der Käufer das Risiko einer fehlenden Zustimmung der Eltern trägt.
Wer will schon eine Birne, wenn er einen Apfel haben kann
Die Klausur befasst sich mit dem Kauf eines Laptops durch einen beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen. Es sind insbesondere Fragen zur beschränkten Geschäftsfähigkeit, zum Zugang von Willenserklärungen, zur Stellvertretung sowie zum Trennungs- und Abstraktionsprinzip zu bearbeiten. Die Ansprüche des Verkäufers Media-Mogul gegen den Käufer Justus werden umfassend geprüft.
Freundschaftsdienste
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um sogenannte Freundschaftsdienste. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Zustandekommen eines Vertrages, der Herausgabe von Sachen sowie der Anspruchsberechtigung bei unklarer Vertragslage und Fremdbesitzerkonstellationen. Es wird insbesondere der Aspekt beleuchtet, inwiefern bei einer Reparatur unter Freunden rechtliche Verpflichtungen entstehen und wie mit einer späteren Weiterveräußerung umzugehen ist.
Anna, Ottilie und die enterbte Tochter
Die Übungsklausur behandelt den Rücktritt aus einem Grundstücksübertragungsvertrag mit Rückforderungsrecht und Auflassungsvormerkung, sowie die Gestaltung eines Erbvertrags/Testaments mit Vor- und Nacherbschaft. Es sind erbrechtliche und sachenrechtliche Aspekte zu prüfen, insbesondere wie die Mandantin das Eigentum an einer Wohnung zurückerlangen kann und wie die Erbfolge zugunsten einer Tochter unter Ausschluss der Pflichtteilsansprüche gestaltet werden kann.
Das lukrative Geschäft mit dem Fußballtor
In dem Fall geht es um die Wirksamkeit einer Eigentumsübertragung an einem Fußballtor, das ursprünglich dem Unternehmen U gehörte und von A nur leihweise überlassen wurde. Nach einem Weiterverkauf an den O-e.V. stehen insbesondere Fragen zur Herausgabe (Vindikationslage), zur Berechtigung von U an den Erlösen sowie Ansprüche auf die von B erzielten Einnahmen im Raum. Geprüft werden sachenrechtliche und bereicherungsrechtliche Ansprüche sowie mögliche Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Unter Wasser
Der Fall behandelt die Rechtsfolgen einer Globalzession zugunsten einer Bank sowie eines verlängerten Eigentumsvorbehalts im Warenverkehr bei konkurrierenden Sicherungsrechten. Zudem werden Ansprüche aus Produzentenhaftung für durch einen Konstruktionsfehler entstandene Wasserschäden thematisiert. Prüfungsrelevante Probleme sind Einwendungsdurchgriff, Abtretung, Rücktritt, Rückabwicklung und Sachenrecht.
Der gepfändete Diamantring
Im Fall geht es um die Pfändung und Versteigerung eines Diamantrings, der einer nicht vollstreckungsbetroffenen Ehefrau gehört, durch den Gerichtsvollzieher im Rahmen der Zwangsvollstreckung gegen ihren Ehemann. Zu prüfen ist insbesondere, ob und wie die Ehefrau Herausgabe- und Ersatzansprüche gegen Dritte sowie den Vollstreckungsgläubiger geltend machen kann und welche prozessualen Maßnahmen ihr zur Verfügung stehen.
Der (Un-)Glückskorken
In dem Fall geht es um die Frage, wem ein bei einem Bierdeckel-Gewinnspiel erlangter Gewinn zusteht, wenn mehrere Personen am Erwerb und Konsum beteiligt sind. Es werden insbesondere Ansprüche auf Herausgabe des Gewinnkronkorkens sowie etwaiger Gewinne unter verschiedenen Konstellationen geprüft. Auch eine gesellschaftsrechtliche Abwandlung wird behandelt.
Die Kohl-Tonbänder
Die Klausur behandelt überwiegend Fragen des Mobil- und Immobiliarsachenrechts, insbesondere rechtsgeschäftliche und gesetzliche Erwerbstatbestände, die an ein aktuelles BGH-Urteil angelehnt sind. Im Mittelpunkt steht zudem die prozessuale Behandlung eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil sowie Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags. Ausgangspunkt ist eine Streitigkeit um die Eigentums- und Herausgabeansprüche an Tonbändern, die im Rahmen der Erstellung von Memoiren aufgenommen wurden.
Baumarkt in Existenznot
Die Klausur thematisiert Ansprüche des Insolvenzverwalters auf Herausgabe einer vor Verfahrenseröffnung verschenkten Sägemaschine und eines nach Eröffnung veräußerten Firmenwagens der B-GmbH. Prüfungsgegenstand ist unter anderem die insolvenzrechtliche Anfechtung und der Schutz des Stammkapitals bei einer GmbH. Zusätzlich kann zwischen dem 'starken' und 'schwachen' vorläufigen Insolvenzverwalter unterschieden werden.
Ein Klassiker zur Sicherheit
Die Klausur behandelt die Rechtsverhältnisse rund um die Sicherungsübereignung von Möbeln eines Cafés, das Mietverhältnis und verschiedene Erwerbsvorgänge. Thematisiert werden insbesondere der gutgläubige Scheingeheißerwerb, die Ansprüche des Pfandrechtsinhabers bei der Veräußerung pfandrechtsbelasteter Sachen und die Kollision von Vermieterpfandrecht und Sicherungsübereignung. Gefragt ist nach Ansprüchen des Grundstückserwerbers gegen die Sicherungseigentümerin.
Testament und gutgläubiger Erwerb
Die Klausur behandelt Fragen der Erbfolge und der Eigentumsübertragung im Zusammenhang mit mehreren Testamenten und damit verbundenen Auslegungsproblemen. Schwerpunkte sind die Testamentsauslegung, Anfechtung, Bestimmtheit der Erbeneinsetzung, Testamentsvollstreckung, Verfügungsbefugnis und der gutgläubige Erwerb. Es werden mehrere Fallkonstellationen zu testamentarischer und gesetzlicher Erbfolge sowie prozessuale Fragestellungen aufgegriffen.
Ein Oldtimer zum Freundschaftspreis
Im Sachverhalt verkauft ein Händler einen hochpreisigen Oldtimer aufgrund einer Identitätsverwechslung zum Freundschaftspreis an ein Autohaus, das den Wagen anschließend weiterverkauft. Die Klausur thematisiert den Irrtum beim Vertragsschluss und die Folgen für Eigentumsübertragung, sowie die Rechte und Pflichten der Beteiligten. Besonderheiten ergeben sich durch die Stellvertretung, den Irrtum des Verkäufers und mögliche Ansprüche bei Lieferverzug.
Fortgeschrittenenklausur: Der konfliktgeladene iPod
Ein siebzehnjähriger Kunde will von einem Elektronikfachhändler einen iPod kaufen, wobei sich durch einen Schreibfehler ein Streit über den Kaufpreis entwickelt. Die Kommunikation verläuft über mehrere Briefe, und der Kunde nimmt das fehlerhafte Angebot an, was zu Missverständnissen führt. Nach Erhalt des iPods verkauft der Kunde diesen an einen Dritten und verliert daraufhin das erhaltene Geld durch einen Unfall. Der Händler verlangt nun verschiedene Beträge vom Kunden, wodurch zentrale Fragen zum Minderjährigenrecht, zur Anfechtung, zur Wirksamkeit und Übermittlung von Willenserklärungen sowie zur Herausgabe und Schadensersatzpflicht aufgeworfen werden.
Möbelmarkt in Not
Die Klausur behandelt die insolvenzbedingte Krise eines Möbelgroßhändlers, der hochwertige Möbel über eine komplexe Lieferkette aus unterschiedlichen Unternehmen bezieht. Besonders im Fokus stehen der Eigentumsvorbehalt, dessen Durchsetzung und die Pfändung der Ware durch einen Gerichtsvollzieher. Erörtert wird, ob der Holzhändler gegen den Gläubiger des Möbelmarkts erfolgreich die Drittwiderspruchsklage erheben kann.
Ponykauf mit Hindernissen
Der Fall befasst sich mit den rechtlichen Problemen beim Pferdekauf zwischen einem ehemaligen Pferdegroßhändler und einer GmbH. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche auf Schadensersatz wegen Lieferung eines anderen als des geschuldeten Ponys, Fragen des Stück- und Gattungskaufs, Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten beim Handelskauf sowie die Abgrenzung von Schadensersatz statt und neben der Leistung.
Probleme mit dem Ex-Prokuristen
Der Fall behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um die Prokura eines ehemaligen Mitarbeiters, insbesondere Handelsregisterpublizität und Gutglaubensschutz. Zentral sind die Fragen rund um einen Fahrzeugverkauf durch den Ex-Prokuristen, Mängelgewährleistung sowie Ansprüche zwischen den beteiligten Parteien. Die Klausur fordert eine vertiefte Analyse handelsrechtlicher und sachenrechtlicher Aspekte.
»Strike and spare«
Die Klausur behandelt eine praxisnahe Fallkonstellation zum Eigentumserwerb und zur Nutzung von Wirtschaftsgütern im Wettbewerbsumfeld von Miet- und Sicherungsrecht, insbesondere zur Frage, ob der Sicherungsnehmer einer unter Eigentumsvorbehalt gekauften und sicherungsübereigneten Bowlingbahn gegen den nachfolgenden Vermieter Nutzungsentschädigung geltend machen kann. Thematisiert werden dabei zentrale Probleme des Besitzschutzes, der Eigentumslage und bereicherungsrechtlicher und mietrechtlicher Ansprüche.
Bereicherungsausgleich wegen Verfügungen eines Nichtberechtigten (§ 816 BGB)
Die Klausur behandelt den bereicherungsrechtlichen Ausgleich nach § 816 BGB bei Verfügungen eines Nichtberechtigten. Anhand typischer Fallgestaltungen (z.B. gutgläubiger Erwerb nach §§ 932 ff. BGB) wird die Anspruchskonkurrenz und die Zuweisung des Kondiktionsschuldners untersucht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung zwischen entgeltlicher und unentgeltlicher Verfügung sowie der Rechtsfolge des Anspruchsübergangs.
Forderungspfändungen und Autoliebhaber
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit und Rangfolge mehrerer Forderungspfändungen im Autohandel. Zentral ist die zivilprozessuale Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund gepfändeter und überwiesener Forderungen, unter Berücksichtigung von Zustellung, Drittschuldnerverhalten und konkurrierenden Pfändungen, einschließlich kaufrechtlicher Sachmangelproblematik sowie prozessualen Fragen wie Widerklage und Rechtskraft. Es handelt sich um eine Urteilsklausur aus der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Sachsen.
Origina-Examensklausur: "Der Ärger nach dem Urlaub
Die Klausur prüft in einer anwaltlichen Berufsanwaltsklausur prozessuale und materielle Probleme rund um Berufungszulässigkeit, Präklusion, Stellvertretung (unter anderem In-Sich-Geschäft und Vollmacht), gutgläubigen Erwerb, Zustellung, Sachmangelhaftung und Aufrechnung im Zusammenhang mit mehreren Verträgen eines Antiquitätenhändlers und seines Angestellten. Im Zentrum stehen Fragen zum kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht, zu Vertretung und Insichgeschäft, sowie strategischem anwaltlichen Vorgehen im Berufungsverfahren.
Übereignungstatbestände des Mobiliarsachenrechts – Ein Erlkönig auf dem Genfer Autosalon
Der Fall behandelt zentrale Übereignungstatbestände im Mobiliarsachenrecht, insbesondere Übergabe und Übergabesurrogate, Besitzmittlungsverhältnisse, gutgläubigen Erwerb, verlängerten Eigentumsvorbehalt und das Anwartschaftsrecht. Anhand eines Sachverhalts um den vorzeitigen Verkauf zweier Fahrzeuge werden typische Problemkonstellationen, wie der gutgläubige Erwerb und das Zusammenspiel von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäften, untersucht.
Das Sparbuch als Gegenstand von Rechtsgeschäften auf den Todesfall
In dem Übungsfall geht es um die zivilrechtliche Behandlung von Sparbüchern als Gegenstand von Rechtsgeschäften auf den Todesfall. Untersucht werden die Wirkungen der Zuwendung durch den Erblasser, insbesondere ob und wie M und S Ansprüche auf die Guthaben erhalten und welche erbrechtlichen sowie sachenrechtlichen Erwägungen dabei relevant sind. Die Stellung der Tochter T als Erbin, der Form und Wirksamkeit der Zuwendungen und das Verhältnis zum Sparbuchbesitz sind zu prüfen.
* "Gepfändeter Triumph
Die Klausur 'Gepfändeter Triumph' behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um das Anwartschaftsrecht eines Vorbehaltskäufers sowie die Voraussetzungen und Erfolgsaussichten einer Drittwiderspruchsklage nach einer Fahrzeugpfändung. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Klage der Käuferin D auf Herausgabe des gepfändeten Triumph TR 6 Aussicht auf Erfolg hat, wobei Eigentums- und Anwartschaftsrechte, Besitzkonstellationen und die Zwangsvollstreckung thematisiert werden.
Teures Pflaster
Mietet M eine Wohnung mit Parkettboden von V, sieht er sich kurz nach Einzug mit erheblichem Baulärm und Schimmelbildung konfrontiert. Nach Streit über Mietminderung, Zahlungsrückständen und einer fristlosen Kündigung verursacht M zudem einen Wasserschaden am Parkett. Zu prüfen sind insbesondere die Ansprüche des Vermieters (V) gegenüber dem Mieter (M) aus Mietrecht, deliktischer, bereicherungsrechtlicher und sachenrechtlicher Sicht sowie die Konkurrenz dieser Anspruchsgrundlagen.
Original-Examensklausur: "Das Haus am Timmendorfer Strand
Die Klausur behandelt einen echten Fall aus dem 2. juristischen Staatsexamen in NRW (Januar 2010). Streitpunkt ist, ob und in welchem Umfang die Erwerberin einer Immobilie durch Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren bereits Eigentum an beweglichen Einrichtungsgegenständen erlangt hat und ob ein späterer separater Kaufvertrag über diese Gegenstände wirksam ist sowie welche Zahlungsverpflichtungen daraus bestehen.
* "Der Pferdekauf
Im Fall 'Der Pferdekauf' erwirbt ein Vater zwei Pferde für seine Töchter, wobei sich nach der Lieferung herausstellt, dass beide Tiere nicht für den eigentlichen Verwendungszweck (Reit- bzw. Turnierpferd) geeignet sind. Es entstehen Streitigkeiten über Sachmängel, Rücktritts- und Schadensersatzansprüche aus dem Kaufrecht sowie über weitergehende Ansprüche und prozessuale Besonderheiten, etwa zum Gerichtsstand und zur Schmerzensgeldklage. Die Klausur überprüft insbesondere die Anwendung der Regeln zum Verbrauchsgüterkauf und zivilprozessrechtliche Fragestellungen.
Dahingeschmolzen
Der Fall behandelt die Entwendung und Vermischung von Silberbarren, die von einem Dritten gestohlen und an eine GmbH verkauft wurden. Schwerpunkte sind der Eigentumserwerb an vermischten Sachen, Ansprüche des ursprünglichen Eigentümers auf Wertersatz sowie verfahrensrechtliche Aspekte eines Versäumnisurteils.
Streit um ein paar Stückchen Papier
Die Klausur behandelt eine mietrechtliche WG-Konstellation mit verstrickten Fragen aus dem Mobiliarsachenrecht, der Geschäftsführung ohne Auftrag sowie dem Bereicherungsrecht. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Folgen des Erwerbs, des Besitz- und Eigentumserwerbs von Briefmarken, sowie Ansprüche zwischen den Beteiligten nach dem unfreiwilligen Weiterverkauf durch eine Dritte. Zusätzlich wird die Möglichkeit einer analogen Anwendung des § 816 I 2 BGB diskutiert.
Übereignungen im Kohlelager
Die Klausur behandelt den Eigentumserwerb an Sachgesamtheiten, insbesondere Kohlebriketts im Lager, anhand der Übereignungsvorschriften des § 929 ff. BGB. Zentral sind die Übergabe durch Übertragung des mittelbaren Besitzes sowie die Rolle von Materialkonten und Geheißpersonen bei der Übereignung. Der Sachverhalt spielt das Zusammenspiel von Lagerhalter, Händler und Erwerber durch und thematisiert Streit um Eigentum und Besitz.
Der aufrechnende Kommissionskäufer
Die Examensübungsklausur behandelt die rechtlichen Fragestellungen rund um ein Kommissionsgeschäft, in welchem ein Kommissionär für den Kommittenten Grappa verkauft. Der Käufer erklärt gegenüber dem Kommissionär die Aufrechnung, wobei mehrere Schadensersatz- und Zahlungsforderungen zu prüfen sind, unter zusätzlicher Berücksichtigung handelsrechtlicher Normen wie der Rügepflicht sowie der teleologischen Reduktion von § 392 II HGB. Es wird die Frage untersucht, ob der Kommittent berechtigterweise Zahlung vom Käufer verlangen kann.
Der Sarg des Attentäters
Im Fall geht es um die Herausgabe beziehungsweise den Erlös aus der Versteigerung eines Sarges, der ursprünglich für die Beerdigung eines Attentäters verwendet wurde. Strittig ist, ob der Bruder des Verstorbenen, der damals die Beerdigungskosten zahlte, oder das Bestattungsunternehmen bzw. dessen Erbe Eigentümer des Sarges geworden ist. Die Fallbearbeitung erfordert die Prüfung des Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen, Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis sowie Ersatzansprüche bei Unmöglichkeit der Herausgabe.
Der verschwundene Sattelzug
Die Klausur behandelt den Erwerb des Eigentums an einem geleasten Sattelzug, der durch eine manipulierte Vermittlung veräußert wurde. Schwerpunkt ist die Frage, ob und wie der gutgläubige Erwerb beweglicher Sachen und die Zurechnung einer Anscheinsvollmacht zu beurteilen sind. Es stehen sowohl Ansprüche auf Herausgabe als auch Schadensersatzforderungen im Raum.
Die Vogelhändler
Im Fall 'Die Vogelhändler' geht es um die Herausgabe und den Untergang eines von A treuhänderisch für E verwahrten Papageis, der von A an B verkauft wurde. Nach dem Entfliegen des Papageis verlangt E von B Wertersatz, während B Gegenforderungen geltend macht. Es werden Fragen zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, zur Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts, zu Ansprüchen aus Bereicherungs- und Deliktsrecht sowie Erbenstellung geprüft.
Fortgeschrittenenklausur im Zivilrecht: Künstlerpech
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob Johannes Jüttgen (J) von der Hochschule H Schadenersatz in Höhe von 100.000 € wegen der Zerstörung einer Kunstinstallation („Fettecke“) verlangen kann, die von Professor Boris Bös (B) im Atelier der Hochschule geschaffen und J gewidmet wurde. Nach dem Tod von B wird das Atelier renoviert und die Kunstinstallation von einer Reinigungskraft der H beseitigt. Zwischen J und H ist streitig, wer Eigentümer der Installation war und ob H zum Entfernen der Fettecke berechtigt war. Der Fall behandelt insbesondere sachenrechtliche Fragestellungen zu Eigentumserwerb, Eigentumsverhältnissen an Kunstwerken und etwaigen Schadensersatzansprüchen.
Die Perle in der Auster
Ein Fischer verkauft Austern an einen Restaurantbesitzer; in einer Auster befindet sich eine unerkannte Perle, die eine Restaurantbesucherin beim Essen findet. Es ist zu prüfen, ob der Restaurantbesitzer von dem Fischer Eigentum an der Perle erworben hat und ob er gegenüber der Finderin einen Herausgabeanspruch geltend machen kann. Der Fall behandelt Probleme aus BGB AT, Kaufrecht, Bereicherungsrecht und Sachenrecht.
Kfz-Kopper
In diesem Übungsfall geht es um die Unternehmensfortführung nach Übertragung eines Einzelunternehmens auf eine OHG sowie um die Haftung der im Nachgang eintretenden Kommanditisten einer späteren KG („Kfz-Kopper“). Schwerpunktmäßig zu begutachten ist, ob und in welcher Höhe die Kommanditisten für Altforderungen haften, ob Einwendungen wie Verjährung oder die Nichtigkeit des Kaufvertrags durchgreifen sowie inwieweit Rückzahlungen und Darlehen zu einer Wiederauflebung der Haftung führen können.
Examensklausur ZR Der trickreiche Gebrauchtfahrradhändler
Die Klausur behandelt im ersten Teil die unberechtigte Weiterveräußerung einer nicht dem Veräußerer gehörenden Sache und die daraus resultierenden Ansprüche des ursprünglichen Eigentümers gegen den jetzigen Besitzer. Im zweiten Teil wird eine aktuelle Problemstellung des Kaufrechts anhand einer BGH-Entscheidung aufgegriffen, ergänzt um prozessuale Fragen zur örtlichen Zuständigkeit und zur Prorogation.
Die verworrenen Wege zweier Lagerfahrzeuge
Der Fall behandelt die Eigentumslage an zwei Lagerfahrzeugen, die unter Eigentumsvorbehalt gekauft wurden. Thematisiert werden Eigentumserwerb, Weiterveräußerung, Kreditsicherung sowie der Betriebsverkauf im Kontext sachenrechtlicher Regelungen. Die Kandidaten sollen für beide Fahrzeuge chronologisch prüfen, wem wann Eigentum zustand.
Kecke Ricke und Wütender Keiler
Der Fall dreht sich um einen Kunsthändler, dessen Ehefrau irrtümlich das falsche Gemälde an den Vertreter des Käufers herausgibt. Im Anschluss wird dieses von einem Dritten gutgläubig weiterveräußert. Es sind insbesondere zivilrechtliche Fragen zu Stellvertretung, Anfechtung und zum gutgläubigen Erwerb zu prüfen.
Braque, Picasso und Kubismus – Bleibt Nathan 'der Weise'?
Im Fall geht es um die Frage, ob die Museumsstiftung ein wertvolles Gemälde von Nathan herausverlangen kann, nachdem dieses über mehrere Stationen vom Museum zum gutgläubigen Erwerber gelangt ist. Zu prüfen sind insbesondere der gutgläubige Erwerb vom Nichtberechtigten, Vertretungsfragen bei der rechtsfähigen Stiftung und die Möglichkeit der Ersitzung als Bereicherungsgrundlage. Der Fall legt zudem einen Schwerpunkt auf die Beweislastverteilung bei Kunstobjekten sowie das Abhandenkommen und die Bösgläubigkeit beim Erwerb.
Examensklausur ZR Silberhandel
In diesem Examensfall geht es um die Lieferung von Feinsilber unter Eigentumsvorbehalt, die Verarbeitung zu einem wertvollen Kunstgegenstand und diverse Eigentumsverschiebungen durch weitere Geschäfte – u.a. eine vermeintliche Kreditbesicherung durch einen Angestellten ohne Vertretungsmacht und einen Weiterverkauf an einen gutgläubigen Dritten. Kernproblem ist die Frage nach der Eigentumslage am sog. Salzschiffchen und daraus resultierenden Herausgabeansprüchen.
Übungsklausur ZR Eigentumsvorbehalt im Fitnessstudio
In diesem Fortgeschrittenenfall geht es um die Auswirkungen eines Eigentumsvorbehalts beim Kauf eines Fitnessgeräts für ein neu eröffnetes Fitnessstudio. Gegenstand sind insbesondere deliktsrechtliche Ansprüche bezüglich des Anwartschaftsrechts nach Beschädigung des Geräts durch Dritte sowie die damit verbundenen schadensrechtlichen und sachenrechtlichen Probleme. Es sind Ansprüche des Käufers und der Verkäuferin ausschließlich aus Deliktsrecht zu prüfen.
Ein Restaurant in Portugal: Austern, Perlen und die Landessitte
Ein deutscher Restaurantbetreiber in Portugal bietet Austern zum Sonderpreis an, bis ein Konkurrent die Preisangabe manipuliert. Deutsche Touristen bestellen zum gesenkten Preis, finden eine Perle in einer Auster, es kommt zum Streit über die Rechnungsstellung, Landessitte und die Herausgabe der Perle. Die Klausur prüft Ansprüche im deutschen Zivilrecht und die Rechtswahl.
Übungsfall: Wem gehört was???
Im vorliegenden Übungsfall steht zunächst das Mobiliarsachenrecht im Fokus. N verkauft eine Maschine, die ihm nicht gehört, sondern von E geliehen wurde, unter Eigentumsvorbehalt an K. K nimmt zur Sicherung eines Kredits die Maschine als Sicherheit für die Bank B, bleibt aber im Besitz; sowohl E als ursprünglicher Eigentümer als auch B verlangen später von K die Herausgabe des Geräts. Im zweiten Teil veräußert E ein Grundstück formgerecht an K1 und lässt dessen Eintragung ins Grundbuch beantragen, verkauft das Grundstück aber kurz darauf erneut an K2, der ebenfalls einen Eintrag beantragt. Zentral sind Fragen zum Eigentumserwerb und Besitzschutz im beweglichen Sachenrecht sowie bei Grundstücksübertragungen, einschließlich möglicher Amtswidersprüche bei grundbuchlichen Vorgängen.
Examensklausur ZR Streit um einen Traktor
Die Klausur thematisiert den Gesamtschuldnerausgleich im Zusammenhang mit Sicherungseigentum und der Verwertung eines Traktors. Es werden die Voraussetzungen für Regressansprüche zwischen den Beteiligten V und B nach einer Zahlung an D sowie die Folgen einer notariellen Urkunde im Rahmen der Zwangsvollstreckung behandelt.
Von einem fremden Fahrrad und einem robusten Baum
Die Klausur thematisiert das Herausgabeverhältnis zwischen Eigentümer und Besitzer an einem Fahrrad, das vom unter Drogeneinfluss stehenden Eigentümer veräußert wurde. Im Zentrum stehen Ansprüche auf Herausgabe, Schadensersatz und Verwendungsersatz sowie eine mietrechtliche Abwandlung mit Begrenzung der Haftung.
Der vertauschte Teppich
K sucht sich in einem Teppichgeschäft einen Teppich aus, verwechselt dabei aber aufgrund einer falsch angebrachten Kennziffer die konkrete Ware. Der Verkäufer versteht seinen Wunsch falsch und verkauft den ursprünglich gewählten Teppich weiter. K verlangt später Herausgabe eben dieses Teppichs und es stellt sich die Frage, ob Ansprüche gegen den anderen Käufer (D) und/oder gegen den Verkäufer (V) bestehen. Die Fallkonstellation behandelt Fragen zu Auslegung, Anfechtung und Annahmeverzug bei Kaufverträgen.
Übungsfall: Scheint auf Lichtmess die Sonne froh, häcksle der Landwirt nur rasch sein Stroh
Im Mittelpunkt des Falls steht die Herausgabe eines Strohhäckslers, den die Landwirtin L bei der Speditionsfirma S eingelagert hatte. Eine dort angestellte Person entwendet das Gerät und verkauft es später an die Hobbylandwirtin H. S möchte von H die Herausgabe des Häckslers verlangen, während L in einer Variante neben der Herausgabe von H auch eine Nutzungsentschädigung begehrt. Es werden insbesondere sachenrechtliche Herausgabe- und Besitzschutzansprüche sowie deren Voraussetzungen und mögliche Gegenrechte der Erwerberin thematisiert.
Geschenkt oder geerbt?
In diesem Fall wendet sich S nach dem Tod seines Vaters E an einen Anwalt, um die Rechte an Nachlassgegenständen und auf Auskunft zu klären. Es geht insbesondere um die Herausgabe von Möbeln, einen Sportwagen sowie den Erlös aus einer Münzsammlung, die E seiner Lebensgefährtin F überlassen bzw. von ihr an einen Dritten verkauft wurden. Zu prüfen sind unter anderem Ansprüche aus dem Erbrecht, Herausgabe- und Auskunftsansprüche sowie etwaige Schenkung von Todes wegen.
Undank ist der Welten Lohn
Die Witwe W überträgt ihr Einfamilienhaus aus Anlass der Hochzeit an ihren Sohn S, behält sich ein lebenslanges Wohn- und Mitnutzungsrecht vor. Nach familiären Konflikten widerruft W die Schenkung und verlangt die Rückübertragung; außerdem verkauft S einen wertvollen Kotflügel aus der Garage an einen Dritten. Zu prüfen sind Rückabwicklungsmöglichkeiten wegen Schenkungswiderrufs und mögliche Rechte im Zusammenhang mit dem Kotflügelverkauf.
* "You only buy twice - Man kauft nur zweimal
Ein Grundstück wird unter Widmungsauflagen veräußert, verbunden mit einem Rückerwerbsrecht für den Verkäufer, falls nicht innerhalb von drei Jahren ein Wohnhaus gebaut oder das Grundstück unbebaut weiterverkauft wird. Der Käufer scheitert mit der Bebauung, belastet das Grundstück mit Grundpfandrechten und Nießbrauch, lagert schadstoffbelastete Fässer und Asbestplatten, wodurch Bodenkontaminationen entstehen. Es werden Ansprüche bezüglich Rückübertragung, Löschung von Belastungen, Schadensersatz wegen Bodenkontamination und Beseitigung von Asbest sowie Ersatz von Baukosten geltend gemacht.
Fernsehkauf einer Minderjährigen ohne Einwilligung der Eltern
Die Klausur behandelt den Kauf eines Fernsehers durch eine minderjährige Person ohne Einwilligung der Eltern. Im Fokus stehen Fragen der Wirksamkeit des Vertragsschlusses mit Minderjährigen, das Abstraktionsprinzip bei Verfügungsgeschäften sowie die Anwendung der Saldotheorie im Rahmen von Rückabwicklungsverhältnissen.
Topfverkäufer kocht vor Wut
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt zur Zusendung unbestellter Waren und dem anschließenden Umgang mit diesen durch den Empfänger. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu vertraglichen Ansprüchen, bereicherungsrechtlichen Rückabwicklungen sowie zur Übertragung des Eigentums an den Töpfen. Zu beurteilen sind Ansprüche zwischen den beteiligten Parteien nach Kauf- und Bereicherungsrecht.
* "Streit um den Regenwurm
Im Mittelpunkt der Klausur steht eine Auseinandersetzung um einen Regenwurm, den ein Kind auf einem Spielplatz findet und den eine Rentnerin an sich nimmt. Es werden Besitzschutz- und Herausgabeansprüche, deliktische Schadensersatzansprüche sowie prozessuale Fragen wie die örtliche und sachliche Zuständigkeit des Gerichts behandelt. In einer Fallabwandlung werden zusätzliche Schadensposten nach Tierschädigung und psychischer Beeinträchtigung thematisiert.
Bequemlichkeit hat ihren Preis
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Fragestellungen rund um die ungefragte Zusendung und den Einbau von Navigationsgeräten durch einen Händler an eine GbR, deren Zwecke im Fuhrparkmanagement öffentlicher Unternehmen liegen. Es sind Probleme des Verbraucherschutzes, der Einordnung einer GbR als Verbraucher, des gutgläubigen Erwerbs von Eigentum, der Fahrnisverbindung sowie Ansprüche des Lieferanten bei verweigerter Zahlung oder im Falle eines Eigentumsvorbehalts zu lösen.
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.