Anfängerklausur im Sachenrecht: Der vertauschte Tennisschläger
ZJS 2023, 481 · Zivilrecht für Anfänger:innen
Von Beate Gsell, Anna Hauf
Im Mittelpunkt des Falls steht der verdeckte Austausch eines hochwertigen Tennisschlägers zwischen Emine (E) und Darek (D), wobei D den Schläger der E unerkannt an sich nimmt und diesen an Ksenia (K) verkauft. E fordert nach Aufdeckung des Geschehens von K die Herausgabe des Schlägers sowie Ersatz der Kosten für die Beseitigung einer Gravur, die K inzwischen angebracht hat. Die zentralen rechtlichen Fragestellungen betreffen das Eigentum am Schläger, den gutgläubigen Erwerb nach §§ 929, 932 BGB und etwaige Herausgabe- und Ersatzansprüche nach § 985 BGB. Zusätzlich sind Zurückbehaltungsrechte und Aufwendungsersatzansprüche der K sowie der Umgang mit Veränderungen am Schläger zu prüfen.
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- Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGutgläubiger Scheingeheißerwerb vom Nichtberechtigten
- Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenÜbereignung nach § 929 S. 1 BGB: Zweistufiger Geheißerwerb (Streckengeschäft)
- Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenÜbereignung nach § 929 S. 1 BGB: Übergabe durch Geheißperson
- Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenÜbereignung nach § 929 S. 1 BGB: Übergabe an Geheißperson
- Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenFolgeproblem: Kondiktionsfestigkeit bei gutgläubigem Erwerb (§ 366 Abs. 1 HGB)
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