Fortgeschrittenenklausur: Die goldenen Heringsköpfe
ZJS 2021, 775 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Mietverhältnis, bei dem der Mieter (M) nach Auszug die Wegnahme oder Herausgabe einer von ihm eingebauten Orgel sowie einer Schallisolation von dem Vermieter (V) verlangt. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf dem Wegnahmerecht des Mieters gemäß § 539 Abs. 2 BGB, der Frage der Abwendung durch den Vermieter nach § 552 BGB und den sachenrechtlichen Implikationen beim Einbau in Wohnraumeigentum. Zudem sind Verjährungsfragen bezüglich dieser Ansprüche und der Besitzschutz des Mieters von Bedeutung. Thematisiert wird auch das Schicksal von Sachen, die auf die Mietsache angepasst wurden, und die Wirksamkeit etwaiger Vereinbarungen nach Beendigung des Mietverhältnisses.
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- Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGutgläubiger Scheingeheißerwerb vom Nichtberechtigten
- Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenÜbereignung nach § 929 S. 1 BGB: Zweistufiger Geheißerwerb (Streckengeschäft)
- Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenÜbereignung nach § 929 S. 1 BGB: Übergabe durch Geheißperson
- Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenÜbereignung nach § 929 S. 1 BGB: Übergabe an Geheißperson
- Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenFolgeproblem: Kondiktionsfestigkeit bei gutgläubigem Erwerb (§ 366 Abs. 1 HGB)
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