Übungsfall: Wem gehört was???
ZJS 2009, 399 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Von Sven Klein, Thomas Lausenmeyer
Im vorliegenden Übungsfall steht zunächst das Mobiliarsachenrecht im Fokus. N verkauft eine Maschine, die ihm nicht gehört, sondern von E geliehen wurde, unter Eigentumsvorbehalt an K. K nimmt zur Sicherung eines Kredits die Maschine als Sicherheit für die Bank B, bleibt aber im Besitz; sowohl E als ursprünglicher Eigentümer als auch B verlangen später von K die Herausgabe des Geräts. Im zweiten Teil veräußert E ein Grundstück formgerecht an K1 und lässt dessen Eintragung ins Grundbuch beantragen, verkauft das Grundstück aber kurz darauf erneut an K2, der ebenfalls einen Eintrag beantragt. Zentral sind Fragen zum Eigentumserwerb und Besitzschutz im beweglichen Sachenrecht sowie bei Grundstücksübertragungen, einschließlich möglicher Amtswidersprüche bei grundbuchlichen Vorgängen.
Schwerpunkte
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- (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteNichtberechtigter verfügt über Forderung
- (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteGutgläubiger Wegerwerb des Anwartschaftsrechts am Sicherungseigentum
- (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteSicherungsübereignung: Veräußerung nach §§ 929, 931 BGB
- (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteSchuldbeitritt: Unwirksamkeit des Schuldbeitritts - kein gutgläubiger Forderungserwerb
- (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteSchuldbeitritt: § 401 BGB analog
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