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JurafuchsKlausuren

Caroline Meller-Hannich

2 Klausuren im Portal
Martin Luther Universitat Halle Wittenberg Juristischer Bereich

Caroline Meller-Hannich ist deutsche Juristin und Hochschullehrerin an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Sie wurde 1970 in Bochum geboren und trägt seit ihrer Geburt den Namen Caroline Hannich. Ihre akademische Laufbahn konzentriert sich auf die juristischen Wissenschaften, wobei sie im juristischen Bereich der Universität tätig ist.

Klausuren

2 Klausuren
JURA 2018Fortgeschrittene

Unter Wasser

Der Fall behandelt die Rechtsfolgen einer Globalzession zugunsten einer Bank sowie eines verlängerten Eigentumsvorbehalts im Warenverkehr bei konkurrierenden Sicherungsrechten. Zudem werden Ansprüche aus Produzentenhaftung für durch einen Konstruktionsfehler entstandene Wasserschäden thematisiert. Prüfungsrelevante Probleme sind Einwendungsdurchgriff, Abtretung, Rücktritt, Rückabwicklung und Sachenrecht.

Caroline Meller-Hannich· JURA 2018, 606
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenProduzentenhaftung+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Übereignungen im Kohlelager

Die Klausur behandelt den Eigentumserwerb an Sachgesamtheiten, insbesondere Kohlebriketts im Lager, anhand der Übereignungsvorschriften des § 929 ff. BGB. Zentral sind die Übergabe durch Übertragung des mittelbaren Besitzes sowie die Rolle von Materialkonten und Geheißpersonen bei der Übereignung. Der Sachverhalt spielt das Zusammenspiel von Lagerhalter, Händler und Erwerber durch und thematisiert Streit um Eigentum und Besitz.

Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenArten des BesitzesGrundprinzipien des Sachenrechts+2 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Caroline Meller-Hannich prüfen besonders häufig Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (2×), (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (1×), Arten des Besitzes (1×), Grundprinzipien des Sachenrechts (1×) und Produzentenhaftung (1×).