Examensübungsklausur: „Glücklose Geschäfte“
ZJS 2023, 1285 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Von Marcus Rehtmeyer
Im ersten Teil der Klausur verlangt der Rechtsanwalt R von A die Zahlung eines Honorars in Höhe von 10.000 € für die Ausarbeitung eines notariellen Vertragsentwurfs zur Übertragung eines Grundstücks mit Nießbrauchsvorbehalt, nachdem A das Mandat frühzeitig gekündigt hat. Im zweiten Fall begehrt B von D die Herausgabe beziehungsweise den Wertersatz einer an A überlassenen Motorsäge, nachdem diese im Zuge der Zwangsvollstreckung an D veräußert wurde. Zentrale Schwerpunkte der Prüfung liegen im Dienstvertragsrecht, insbesondere bei der vorzeitigen Beendigung und Honorarpflicht (§§ 611, 628 BGB), sowie im Bereich der Zwangsvollstreckung und der Gutgläubigkeit des Erwerbs bei Verstrickung fremder Sachen. Es sind jeweils die zivilrechtlichen Ansprüche und die Voraussetzungen einer wirksamen Anspruchsdurchsetzung zu prüfen.
Schwerpunkte
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- Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGutgläubiger Scheingeheißerwerb vom Nichtberechtigten
- Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenÜbereignung nach § 929 S. 1 BGB: Zweistufiger Geheißerwerb (Streckengeschäft)
- Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenÜbereignung nach § 929 S. 1 BGB: Übergabe durch Geheißperson
- Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenÜbereignung nach § 929 S. 1 BGB: Übergabe an Geheißperson
- Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenFolgeproblem: Kondiktionsfestigkeit bei gutgläubigem Erwerb (§ 366 Abs. 1 HGB)
Weitere Klausuren zu Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)
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