ZivilrechtJURA 2015Anfänger:innen
Bereicherungsausgleich wegen Verfügungen eines Nichtberechtigten (§ 816 BGB)
JURA 2015, 574 · Zivilrecht für Anfänger:innen
Von Anne Röthel
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Rechtsgebiet
Zivilrecht
Niveau
Anfänger:innen
Quelle
JURA 2015, 574
Lösung
Enthalten
Die Klausur behandelt den bereicherungsrechtlichen Ausgleich nach § 816 BGB bei Verfügungen eines Nichtberechtigten. Anhand typischer Fallgestaltungen (z.B. gutgläubiger Erwerb nach §§ 932 ff. BGB) wird die Anspruchskonkurrenz und die Zuweisung des Kondiktionsschuldners untersucht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung zwischen entgeltlicher und unentgeltlicher Verfügung sowie der Rechtsfolge des Anspruchsübergangs.
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