Die Nichtleistungskondiktion
Die Nichtleistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB) ermöglicht die Rückforderung, wenn ein Vermögensvorteil nicht durch Leistung, sondern „in sonstiger Weise“ erlangt wurde. Zentrale Streitfragen: Subsidiaritätsprinzip (Vorrang anderer Ansprüche), Bestimmung des „auf dessen Kosten“-Kriteriums (Zuweisungstheorie), Umfang und Art des erlangten Etwas (z.B. Besitz, Nutzung, Werknutzung) sowie der Herausgabepflicht Dritter (§ 822 BGB). Examensklassiker: unberechtigte Nutzung oder Verwertung fremder Sachen, Veräußerungsketten, Erlösabschöpfung bei mehrfacher Veräußerung (§ 816 BGB).
Klausuren zum Thema
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Bau auf zwangsversteigertem Grundstück
Die Klausur befasst sich mit der sachenrechtlichen Problematik eines Bauvorhabens auf einem zwangsversteigerten Grundstück. Schwerpunktmäßig sind der Erwerb des Eigentums an Grundstücken sowie Folgeprobleme beim Eingriff Dritter unter wechselnden Eigentumsverhältnissen und die Zuordnung von Ansprüchen zu prüfen. Thematisiert werden insbesondere dogmatische Fragen aus dem Sachenrecht und Berührungspunkte zum Bereicherungsrecht.
Fortgeschrittenenhausarbeit – Zivilrecht: Saldotheorie im Dreieck
Die Hausarbeit behandelt die Anwendung der Saldotheorie im bereicherungsrechtlichen Dreipersonenverhältnis. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Bereicherungsansprüche bei mehrgliedrigen Leistungsbeziehungen korrekt erfasst und ausgeglichen werden. Thematisiert werden auch grundlegende Strukturen des Bereicherungsrechts und typische Klausurprobleme.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Bisons im Allgäu
Die Klausur behandelt Grundprinzipien des Sachenrechts am Beispiel von Bisons im Allgäu. Prüfungsfokus sind Besitzarten, Eigentumserwerb und Besitzschutz. Geeignet für Studierende zu Beginn des Studiums.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Delikts- und Bereicherungsrecht – Streit um das Eröffnungsspiel
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Deliktsrechts, insbesondere Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB, sowie bereicherungsrechtliche Fragestellungen zur Leistungskondiktion. Im Mittelpunkt steht ein Sachverhalt um das Eröffnungsspiel, bei dem typische Anfängerprobleme geprüft werden. Die Aufgabe eignet sich insbesondere zum Training von Anspruchsaufbau und Anspruchskonkurrenzen.
ZR-Examensklausur zum Eigentumserwerb kraft Gesetzes
Gegenstand dieser Klausur ist der im Studium allzu oft vernachlässigte Fruchterwerb nach den §§ 953 ff. BGB. An die Frage nach der dinglichen Zuordnung der Früchte schließt sich sie die Frage an, wer die Früchte endgültig behalten darf. Das Hauptaugenmerk liegt demzufolge neben der Prüfung der Eigentumslage auf der Prüfung der Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis sowie aus § 951 I 1 i. V. m. §§ 812 I 1 Var. 2, 818 II BGB. Eine zusätzliche Komplikation entsteht im hiesigen Fall durch die Notwendigkeit, bei der Prüfung der Ansprüche aus §§ 987 ff. BGB zwischen einem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis an der Muttersache und einem solchen an den Früchten zu unterscheiden.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Das Kronkorken-Gewinnspiel
Die Klausur behandelt die rechtliche Einordnung eines Kronkorken-Gewinnspiels zivilrechtlich im Assessorexamen. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Vertragsschluss und der Verwendung von AGB im Rahmen von Preisausschreiben und Gewinnspielen. Es sind verschiedene zivilrechtliche Probleme im Kontext von Verbraucherverträgen und den dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lösen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Die falsche Dropshipping-Händlerin
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen rund um das Thema Dropshipping mit Fokus auf Identitätsverschleierung beim Online-Verkauf. Sie fordert eine vertiefte Prüfung der zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen zwischen Händler, Plattform und Kunden sowie grundlegende Kenntnisse im Leistungsstörungsrecht und allgemeinen Schuldrecht. Die Aufgabenstellung richtet sich an Examenskandidaten im zweiten Staatsexamen und verlangt eine gründliche Analyse komplexer Sachverhalte.
Die Streuobstwiese
Die Klausur behandelt den Eigentumserwerb an Früchten gemäß §§ 953 ff. BGB, insbesondere den gesetzlichen Fruchterwerb. Der Fall beleuchtet die dingliche Zuordnung und die zivilrechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit einem eigenmächtigen Zugriff Dritter, inklusive Ansprüchen aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§§ 987 ff. BGB) und Bereicherungsrecht (§ 951 I 1 i.V.m. §§ 812 I 1 Var. 2, 818 II BGB). Zusätzlich ist zwischen Ansprüchen bezüglich der Muttersache und der Früchte zu differenzieren.
Probleme mit Luxusautos und -uhren
Die Klausur thematisiert zivilrechtliche Probleme rund um den Kauf eines Luxusautos durch eine Minderjährige im Wege vermeintlicher Stellvertretung mit Arbeitsrechtsbezug sowie weitere Ansprüche aus einem Uhrenverkauf aus dem Nachlass im Kontext von Eigentum und Verpfändung. Geprüft werden insb. schuldrechtliche, sachenrechtliche und bereicherungsrechtliche Anspruchsgrundlagen sowie Fragen der Rechtsgeschäftslehre.
Der glücklose Nacherbe
Die Klausur behandelt die Ansprüche eines Nacherben nach dem Tod der Erblasserin insbesondere auf Schadensersatz wegen der Tötung eines wertvollen Rennpferdes und auf Herausgabe einer entwendeten Taschenuhr nach Veräußerungsketten. Zudem werden Probleme der Anfechtung und gutgläubigen Erwerbsverhältnisse angesprochen. Es geht um erbrechtliche Grundstrukturen, deliktische Schadensersatzansprüche, sachenrechtliche Herausgabeansprüche und Anfechtungstatbestände.
»The House Always Wins?«
Die Klausur befasst sich mit Rückerstattungsansprüchen eines Spielers gegenüber einem nicht in Deutschland lizensierten Online-Casinobetreiber, der über eine maltesische Lizenz agiert. Themenschwerpunkte sind die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung unter besonderer Betrachtung des § 817 S. 2 BGB sowie die deliktsrechtliche Haftung unter § 823 Abs. 2 BGB und dessen Schutzgesetzcharakter. Im Vordergrund stehen zudem Fragen zu § 134 BGB und teleologischen Reduktionen bei Verstößen gegen das Glücksspielverbot.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Familienrecht - Das Haushaltscabrio
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Sachen- und Familienrecht mit besonderem Fokus auf den Herausgabe- und Bereicherungsansprüchen im Zusammenhang mit einem als Haushaltsgegenstand genutzten Cabrio. Zentrale Aspekte sind die Prüfung des Cabriolets als Haushaltsgegenstand im Sinne des § 1369 BGB sowie die Geltendmachung und Durchsetzung von Herausgabe- und Besitzrechten einschließlich eines möglichen Zurückbehaltungsrechts. Zudem werden die Anforderungen an die Schadensbehebung als Verwendung sowie nachträglich eingetretene Bösgläubigkeit und deren Auswirkungen auf das Besitzrecht beleuchtet. Schließlich werden Fragen zur analogen Anwendung und teleologischen Reduktion von Normen des Bereicherungsrechts bei rechtsgrundlosem Erwerb geprüft.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Erfolgsaussicht einer Räumungsklage - Schumanns Schatten
Die Klausur behandelt zentrale Problemfelder im Zusammenhang mit der Erfolgsaussicht einer Räumungsklage im Mietrecht. Schwerpunkte liegen auf der Abgrenzung zwischen der Beendigung des Mietverhältnisses und einer Anfechtung, insbesondere dem ausnahmsweise beachtlichen Motivirrtum und den damit zusammenhängenden Fragen der materiell-rechtlichen Rechtskrafterstreckung sowie der Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen. Weiterer Fokus liegt auf der Räumungspflicht eines Dritten nach § 546 II BGB und dem Umfang des gesetzlichen Schuldbeitritts. Zudem wird die Zuständigkeit in Mietrechtsstreitigkeiten, insbesondere bei Mischmietverhältnissen (Wohnraum/Gewerbe), beleuchtet. Die Klausur prüft somit vor allem mietrechtliche Grundlagen und prozessuale Besonderheiten im Rahmen einer Räumungsklage.
Die vegane Variante
Müllerin M verliert durch Diebstahl zwei Mehlsäcke, die D an den gutgläubigen Bäcker B weiter verkauft. Nach der Verarbeitung durch B begehrt M von B Ersatz. Eine Variante behandelt zusätzlich, ob M von D den Kaufpreis verlangen kann. Schadensersatzansprüche und das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis sind jeweils ausdrücklich ausgenommen.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Bereicherungsrecht - Der Corona-Friseursalon
In dieser Klausur werden zentrale Fragen des Bereicherungsrechts behandelt. Ein Schwerpunkt liegt auf der umfassenden Diskussion des Spannungsverhältnisses zwischen Entreicherung, Haftungsverschärfung und dem Minderjährigenschutz, insbesondere im Kontext der Unterscheidung zwischen Leistungs- und Eingriffskondiktion. Weiterhin ist die Zweckbestimmung einer Leistung bei Irrtum des Vertreters von Bedeutung. Zudem wird geprüft, wann bei einer vorgenommenen Tätigkeit im Sinne des § 812 BGB 'etwas erlangt' wurde.
Der Eiserne Thron
Die Klausur behandelt klassische Probleme des Sachenrechts anhand eines fiktiven Falls mit Anleihen aus 'Game of Thrones'. Geprüft wird insbesondere das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis sowie Fragen zum rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb und Herausgabe- bzw. Schadensersatzansprüchen nach Veräußerung und Beschädigung von beweglichen Sachen. Ferner wird die Frage der Herausgabe eines zuvor besitzlosen Gegenstands thematisiert.
Der glücklose Erbensucher
Die Klausur behandelt die klassische Konstellation eines Erbensuchers, der ohne vertragliche Absprache einen potenziellen Erben ausfindig macht und anschließend eine Vergütung verlangt. Schwerpunktmäßig werden Fragen der Geschäftsführung ohne Auftrag, Bereicherungsrecht und die Abgrenzung zu vertraglichen Ansprüchen geprüft.
Montgomerys Moneten
Der Fall 'Montgomerys Moneten' betrifft die Finanzierung und Absicherung eines Schlossbaus durch hypothekengesicherte Darlehen unter Beteiligung mehrerer Banken. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Fragen rund um die Bestellung und Abtretung von Hypotheken, Darlehen und Zessionen sowie mögliche bereicherungsrechtliche Ansprüche in mehreren Abwandlungen. Es werden Grundpfandrechte, Sicherungsverträge und Rechtsetzung von Auszahlungsmodalitäten geprüft.
Das lukrative Geschäft mit dem Fußballtor
In dem Fall geht es um die Wirksamkeit einer Eigentumsübertragung an einem Fußballtor, das ursprünglich dem Unternehmen U gehörte und von A nur leihweise überlassen wurde. Nach einem Weiterverkauf an den O-e.V. stehen insbesondere Fragen zur Herausgabe (Vindikationslage), zur Berechtigung von U an den Erlösen sowie Ansprüche auf die von B erzielten Einnahmen im Raum. Geprüft werden sachenrechtliche und bereicherungsrechtliche Ansprüche sowie mögliche Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Unbestelltes aus Europa
A bestellt bei U ein bestimmtes Schnellladegerät, erhält aber ohne vorherige Absprache ein gleichwertiges Modell einer anderen Marke. Nach anfänglicher Ablehnung nutzt A das unerwünschte Gerät später, zahlt jedoch nicht. U fordert Bezahlung oder Herausgabe und es ist zu klären, ob Ansprüche bestehen. Es geht um Fragen zu unbestellten Leistungen und den Schutz des Verbrauchers.
Drei berichtigende Worte des Bundesgerichtshofs?
Die Klausur behandelt Konstellationen rund um Anweisung, Tilgungsbestimmung und Bereicherungsausgleich bei mehrstufigen Zahlungsaufträgen. Im Mittelpunkt stehen Rechtsfragen zu Anweisung, Rückabwicklung nach geänderter Tilgungsbestimmung und die Folgen nicht autorisierter Zahlungen, insbesondere im Lichte der Zahlungsdiensterichtlinie und der entsprechenden BGB-Regelungen.
Streit um den Biergarten
Ein Gastronom errichtet als Untermieter unter Zustimmung des Grundstückseigentümers verschiedene Baulichkeiten auf einem gepachteten Grundstück, gerät aber nach Kündigung des Hauptmietvertrags durch den Hauptmieter in Besitzstreitigkeiten. Nach Beendigung beider Mietverhältnisse verlangt der Untermieter vom Grundstückseigentümer Ersatz für seine Aufwendungen und die Verbesserung des Grundstücks. Die Klausur prüft Ansprüche auf Verwendungsersatz und bereicherungsrechtlichen Ausgleich, insbesondere im Kontext des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses und der bereicherungsrechtlichen Abwicklung im Drei-Personen-Verhältnis.
Umgekehrte Schönheitsreparaturen
In dieser Übungsklausur wird die Rückforderung von Kosten für selbst ausgeführte Schönheitsreparaturen bei Mietvertragsende behandelt, insbesondere bei Verwendung einer formularmäßigen Schönheitsreparaturklausel, die nachträglich nach BGH-Rechtsprechung unwirksam ist. Zusätzlich wird die Frage erörtert, ob und wie Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter im Fall einer expliziten Auskunft des Vermieters bestehen.
Bereicherungsausgleich wegen Verfügungen eines Nichtberechtigten (§ 816 BGB)
Die Klausur behandelt den bereicherungsrechtlichen Ausgleich nach § 816 BGB bei Verfügungen eines Nichtberechtigten. Anhand typischer Fallgestaltungen (z.B. gutgläubiger Erwerb nach §§ 932 ff. BGB) wird die Anspruchskonkurrenz und die Zuweisung des Kondiktionsschuldners untersucht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung zwischen entgeltlicher und unentgeltlicher Verfügung sowie der Rechtsfolge des Anspruchsübergangs.
Vermögensrechtliche Konsequenzen von Leistungsanmaßungen am Beispiel der Schwarzfahrt eines Minderjährigen
Die Hausarbeit behandelt vermögensrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Schwarzfahrt eines minderjährigen Jugendlichen, wobei insbesondere die Folgen einer Leistungsanmaßung ohne Vertrag, ohne Bereicherung und ohne Schaden des Leistenden analysiert werden. Ein Schwerpunkt liegt auf der zivilrechtlichen Behandlung beim Handeln Minderjähriger, insbesondere hinsichtlich vertraglicher und quasivertraglicher Ansprüche sowie der Schuldverhältnisse zwischen den beteiligten Parteien. Neben bereicherungsrechtlichen werden auch deliktsrechtliche und Fragen der Haftung aus culpa in contrahendo geprüft.
Wem gehört die Einbauküche?
In diesem Übungsfall steht die Frage im Mittelpunkt, wer Eigentümer einer aus Einzelteilen zusammengebauten und fest eingebauten Küche ist, nachdem diese vom Nachbarn aus dem Vorgarten des ursprünglichen Käufers entwendet und in dessen Mietwohnung eingebaut wurde. Zudem wird geprüft, welche zivilrechtlichen Ansprüche dem Käufer der Küche gegen den Nachbarn zustehen.
Die Perle in der Auster
Ein Fischer verkauft Austern an einen Restaurantbesitzer; in einer Auster befindet sich eine unerkannte Perle, die eine Restaurantbesucherin beim Essen findet. Es ist zu prüfen, ob der Restaurantbesitzer von dem Fischer Eigentum an der Perle erworben hat und ob er gegenüber der Finderin einen Herausgabeanspruch geltend machen kann. Der Fall behandelt Probleme aus BGB AT, Kaufrecht, Bereicherungsrecht und Sachenrecht.
Zwangsvollstreckung aus einem zu Unrecht ergangenen Titel
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen und zwangsverfahrensrechtlichen Folgen einer Zwangsvollstreckung aus einem zu Unrecht ergangenen Titel. Am Beispiel eines Gesellschafterstreits wird geprüft, welche Ansprüche auf Rückgabe, Wertersatz und Schadensersatz nach erfolgreicher gerichtlicher Korrektur des unrichtigen Vollstreckungstitels bestehen. Der Fall wirft zudem Fragen zum Deliktsrecht und zu verfahrensspezifischen Abwehrmöglichkeiten auf.
Referendarexamensklausur ZR Schokoladendieb und Scheinerbe
Der Fall behandelt die Folgen der eigenmächtigen Wegnahme und des Verzehrs einer Kaufsache durch den Käufer sowie die Problematik eines Erben, der im Vertrauen auf seine Erbenstellung Nachlassverbindlichkeiten begleicht, sich später jedoch als Scheinerbe herausstellt. Thematisiert werden dabei Ansprüche aus Kaufrecht, Bereicherungsrecht, Schadensersatz und Erbrecht sowie die Möglichkeit des Schuldners, den Regressadressaten frei zu wählen.
Persönlichkeitsrechte und das Leben nach dem Tod
Im Fall geht es um die Frage, inwieweit postmortale Persönlichkeitsrechte eines prominenten Künstlers durch die kommerzielle Nutzung seines Namens und Erscheinungsbildes verletzt werden können. Zudem wird auf die Anspruchsberechtigung von Erben und Ehepartnern sowie die Reichweite deliktischer und bereicherungsrechtlicher Ansprüche nach dem Tod einer Person eingegangen.
Die Nichtleistungskondiktion in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.