Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachen- und Zwangsvollstreckungsrecht - Winter, Garten und Zeit
JuS 2021, 1047 · Zivilrecht für 2. Staatsexamen / Referendariat
Von Brugger

In der Klausur stehen das Problem der lediglich rechtlichen Vorteilhaftigkeit des Erwerbs eines mit einem Nießbrauch belasteten Grundstücks, einschließlich der Genehmigung durch geschäftsfähig Gewordene und der teleologischen Reduktion von §§ 108 III, 182 II BGB, im Mittelpunkt. Zentral ist außerdem die Frage, ob Eigentümer und Nießbraucher als Mit- oder als Gesamtgläubiger auftreten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anwendbarkeit der §§ 280, 281 BGB bei Ansprüchen aus § 985 BGB sowie der Auslegung der Klageanträge. Die Bearbeitung verlangt eine sorgfältige Prüfung der dogmatischen Zusammenhänge im Sachen- und Zwangsvollstreckungsrecht.
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- Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGutgläubiger Scheingeheißerwerb vom Nichtberechtigten
- Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenÜbereignung nach § 929 S. 1 BGB: Zweistufiger Geheißerwerb (Streckengeschäft)
- Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenÜbereignung nach § 929 S. 1 BGB: Übergabe durch Geheißperson
- Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenÜbereignung nach § 929 S. 1 BGB: Übergabe an Geheißperson
- Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenFolgeproblem: Kondiktionsfestigkeit bei gutgläubigem Erwerb (§ 366 Abs. 1 HGB)
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