Klausuren
1 KlausurJURA 2014Fortgeschrittene
Das Sparbuch als Gegenstand von Rechtsgeschäften auf den Todesfall
In dem Übungsfall geht es um die zivilrechtliche Behandlung von Sparbüchern als Gegenstand von Rechtsgeschäften auf den Todesfall. Untersucht werden die Wirkungen der Zuwendung durch den Erblasser, insbesondere ob und wie M und S Ansprüche auf die Guthaben erhalten und welche erbrechtlichen sowie sachenrechtlichen Erwägungen dabei relevant sind. Die Stellung der Tochter T als Erbin, der Form und Wirksamkeit der Zuwendungen und das Verhältnis zum Sparbuchbesitz sind zu prüfen.
Christian Bochmann· JURA 2014, 729
Schenkung von Todes wegenGesetzliche ErbfolgeRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+2 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Christian Bochmann prüfen besonders häufig Gesetzliche Erbfolge (1×), Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (1×) und Schenkung von Todes wegen (1×).