Jan Lieder ist deutscher Rechtswissenschaftler, Richter und Hochschullehrer. Er wurde am 31. Januar 1979 in Sonneberg geboren und ist am Oberlandesgericht Schleswig-Holstein tätig. Seine Tätigkeit umfasst sowohl die praktische Rechtsprechung als auch die wissenschaftliche Lehre. Lieder verbindet juristische Praxis mit akademischer Expertise.
Klausuren
3 KlausurenExamensklausur ZR Tarot im Mietshaus
Die Klausur behandelt eine Vielzahl mietrechtlicher und schuldrechtlicher Konstellationen in einem Mietshaus, darunter Ansprüche auf Zahlungsleistungen aus Lebensberatungsverträgen (Kartenlegen), Fragen der ordentlichen Kündigung wegen Eigenbedarfs, Schadensersatzansprüche wegen Selbsthilfe/Räumung und Probleme rund um die Durchführung von Schönheitsreparaturen sowie Fragen zur fristlosen Kündigung und Erstattung von Umzugskosten. Außerdem werden Auswirkungen des Todes einer Partei auf ein gerichtliches Verfahren thematisiert.
Kfz-Kopper
Die Klausur behandelt die Unternehmensfortführung durch einen Einzelkaufmann und eine OHG sowie die Kommanditistenhaftung nach Gesellschaftsrecht. Im Mittelpunkt steht die Frage nach der Haftung der Kommanditisten C, D und E für eine Kaufpreisforderung eines Ersatzteillieferanten, die aus Lieferungen an den ursprünglichen Einzelkaufmann stammt. Neben gesellschaftsrechtlichen Aspekten werden Probleme der Verjährung, der Wirksamkeit des Unternehmenskaufvertrags sowie der Verlustkompensation der Kommanditisten thematisiert.
Examensklausur ZR JenTranslation
Die Klausur thematisiert die zivilrechtliche Auseinandersetzung im Zusammenhang mit einer Grundschuld, die zur Sicherung eines Darlehens bestellt wurde, und einer beabsichtigten Zwangsvollstreckung. Es werden Rechtsfragen zur Vertretung einer BGB-Gesellschaft, zur Grundbuchfähigkeit, zur Vollstreckungsabwehrklage sowie zum Beratungsvertrag und Anlageempfehlungen einschließlich Gewinnspanne behandelt.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Jan Lieder prüfen besonders häufig (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (1×), Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGB (1×), Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB (1×), Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (1×), Gewährleistung (1×), Grundprinzipien des Sachenrechts (1×), Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht) (1×) und Mietverhältnisse über Wohnraum (1×).