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Klausuren

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1.072 Klausuren
JURA 2014Fortgeschrittene

»Helm oder Glaube?«

Ein Motorradfahrer beantragt wegen seiner religiösen Überzeugung eine Ausnahmegenehmigung von der gesetzlichen Helmpflicht, welche ihm von der Behörde verweigert wird. Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Problematik um das Spannungsverhältnis zwischen Glaubensfreiheit und staatlicher Schutzpflicht für Leben und Sicherheit im Straßenverkehr. Im Fokus stehen die Reichweite des Schutzes von Art. 4 GG und die Zulässigkeit sowie Begründetheit der gerichtlichen Klage auf Ausnahme von der Helmpflicht.

Julia Kühn, Christina Wank· JURA 2014, 94
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Allgemeine Grundrechtslehren+4 weitere
JA 20131. Staatsexamen

Auf der Hut

Im Mittelpunkt des Falles steht ein mit sofortiger Vollziehung versehenes polizeirechtliches Aufenthaltsverbot gegen einen bekannten Hütchenspieler am Kölner Hauptbahnhof. Zu prüfen sind die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Aufenthaltsverbotes, der Androhung eines Zwangsgeldes sowie die Anforderungen an die Begründung einer Vollziehungsanordnung. Außerdem werden prozessuale Fragen rund um das verwaltungsgerichtliche Vorgehen des Adressaten behandelt.

GrundlagenPolizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Unruhe am Bahnhof

Eine Personengruppe wird von der Bundespolizei auf dem Bahnhofsvorplatz in Rosenheim kontrolliert. Es erfolgten eine Identitätsfeststellung und ein Datenabgleich, woraufhin alle Ausweise zurückgegeben wurden. Der Betroffene empfindet das Vorgehen als diskriminierende Routinekontrolle und zweifelt an der Zuständigkeit der Bundespolizei; zu prüfen sind die Rechtsmäßigkeit und die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs gegen die Maßnahmen.

Anton Meyer· JA 2013, 780· 300 Min
Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselWiederholung+4 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Der findige Investor

Die rheinland-pfälzische Gemeinde A erlebt einen starken Einwohnerzuwachs aufgrund neuer Arbeitsplätze. Der Investor B plant den Bau einer Wohnanlage im unbeplanten Innenbereich, was von der Bauaufsichtsbehörde abgelehnt wird. Zu prüfen ist, ob B dem Grunde nach ein Amtshaftungsanspruch wegen entgangener Mieterlöse zusteht.

Prof. Dr. Timo Hebeler, Lisa Erzinger· JA 2013, 765· 120 Min
GrundlagenEnteignungsgleicher EingriffUnbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)+3 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

St. Martin oder St. Michael?

In diesem öffentlich-rechtlichen Übungsfall wird die Frage der Zurückstellung eines Kindes von der Schulpflicht nach niedersächsischem Schulrecht behandelt. Im Mittelpunkt steht die Entscheidung der Schulleiterin, ein Kind aufgrund psychosozialer Unreife vom Schulbesuch zurückzustellen und zur Teilnahme am Schulkindergarten zu verpflichten, sowie das daraufhin geführte Widerspruchsverfahren. Ausgangspunkt sind ärztliche Einschätzungen, elterliche Bedenken angesichts Integrationsproblemen und die formellen und materiellen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Zurückstellung und Einweisung.

Möller· JA 2013, 695· 300 Min
Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungFormelle Rechtmäßigkeit von VerwaltungsaktenErmessen und Verhältnismäßigkeit+3 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Der Zwangsgenosse

Biobauer B begehrt im Wege der Feststellungsklage, nicht Mitglied der Jagdgenossenschaft seiner Gemeinde zu sein. Hintergrund sind eigentums- und gewissensrechtliche Bedenken gegen die zwangsweise Mitgliedschaft und Jagdausübung auf seinem Grund, was durch einschlägige Vorschriften des Bundesjagdgesetzes begründet wird. Prüfen sind die Erfolgsaussichten seiner Klage auch vor dem Hintergrund einer möglichen Vorlage nach Art. 100 I GG.

Dr. Markus Winkler· JA 2013, 676· 180 Min
Zulässigkeit der FeststellungsklageFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)+4 weitere
JA 20131. Staatsexamen

Keine Karten für Chaoten!

In dieser Übungsklausur wird die rechtliche Überprüfung einer polizeilichen Untersagung der Kartenabgabe an einen Gastverein für ein Fußballspiel in Hamburg thematisiert. Die Klausur behandelt Fragen der polizeirechtlichen Verantwortlichkeit des Veranstalters, der Gefahrabwehr, sowie die Voraussetzungen und Erfolgsaussichten eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz gemäß § 80 Abs. 5 VwGO. Der Sachverhalt berücksichtigt zudem mögliche Grundrechtsbezüge und alternative polizeiliche Maßnahmen.

Dr. Roland Broemel· JA 2013, 604· 300 Min
GrundlagenBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Die Berufsbildungsstätte im allgemeinen Wohngebiet

Im Sachverhalt beantragt die Zahntechniker-Innung Berlin-Brandenburg die Genehmigung zum Umbau eines Gebäudes zu einer Berufsbildungsstätte in einem als allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen Bereich. Ein Nachbar legt Widerspruch gegen die Baugenehmigung ein, da das Vorhaben seiner Ansicht nach nicht zulässig sei und die Gebietsfestsetzungen des Bebauungsplans verletze. Zu prüfen ist, ob die Baugenehmigung rechtmäßig ist und ob dem Nachbarn ein Gebietserhaltungsanspruch zusteht.

Dr. Marit Sademach· JA 2013, 518· 120 Min
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)+3 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Fussball ist unser Leben

Der Fall behandelt die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Meldeauflage gegen einen Fußballfan, die zur Verhinderung von Sicherheitsstörungen erlassen wurde. Streitpunkte sind insbesondere die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts, die Ermessensausübung, die Anhörungspflicht sowie grundrechtliche Aspekte wie die allgemeine Handlungsfreiheit und Freizügigkeit. Die Fortsetzungsfeststellungsklage erfolgt, nachdem der Verwaltungsakt bereits erledigt ist.

Klaus Weber· JA 2013, 458· 60 Min
Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+5 weitere
JA 2013Anfänger:innen

Demonstration im Shopping Center?

Die Klausur thematisiert die Frage, ob eine Demonstration und das Verteilen von Flugblättern in einem großen, privat betriebenen, aber öffentlich zugänglichen Einkaufszentrum unterbunden werden dürfen. Dabei stehen das Versammlungsrecht und die mögliche (mittelbare) Grundrechtsbindung Privater im Fokus der materiellen Prüfung.

Johan Horst, Steffen Kommer· JA 2013, 445· 120 Min
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Grundrechtskonkurrenzen+3 weitere
JA 20132. Staatsexamen / Referendariat

Die Feuerwehrkosten

Im Fall wird die Rechtmäßigkeit eines Feuerwehrkostenbescheids geprüft, mit dem der Halter eines Pkw nach einem Feuerwehreinsatz zur Kostenerstattung für die Bergung seines in einer Schneewehe steckengebliebenen Fahrzeugs herangezogen wird. Es geht um die Auslegung der maßgeblichen Regelungen des brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sowie kommunalen Satzungsrechts, insbesondere hinsichtlich der Verantwortlichkeit, der Verhältnismäßigkeit des Einsatzes und der Abrechnung. Der Kläger rügt die mangelnde Kostenverursachung und Angemessenheit der Gebührenerhebung.

Andreas Kerst· JA 2013, 375· 300 Min
Besondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenRecht der öffentlichen Sachen+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Häusliches Betretungsverbot

In diesem Fortgeschrittenen-Übungsfall geht es um ein von der Polizei verhängtes Betretungsverbot gegen einen gewalttätigen Ehemann nach einem häuslichen Streit. Geprüft werden soll die rechtliche Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit dieses Betretungsverbots sowie die Zulässigkeit einer anschließenden Fortsetzungsfeststellungsklage. Der Fall thematisiert zentrale Aspekte des Polizei- und Ordnungsrechts sowie des Verwaltungsprozessrechts.

Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+2 weitere
ZjS 2013Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Völkerrecht: Menschenrechtsverletzungen durch eingeladene Soldaten

Die NGO Human Rights Monitor und die Angehörigen von X klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen den Staat A, nachdem dessen Soldaten in einem afrikanischen Staat C im Rahmen eines internationalen Einsatzes tödliche Schüsse auf Demonstranten und NGO-Mitarbeiter abgegeben haben. Im Mittelpunkt stehen mögliche Verletzungen von EMRK-Rechten (insbesondere Art. 2, 3, 5, 6 und 8 EMRK) durch das Vorgehen und die anschließende Behandlung von Y, die schwer verletzt wurde und inhaftiert blieb. Thematisiert werden außerdem die Zulässigkeit der Klage, die extraterritoriale Anwendbarkeit der EMRK sowie Fragen des diplomatischen Schutzes durch einen Drittstaat und konsularrechtliche Pflichten. Darüber hinaus spielen juristische Probleme zur Jurisdiktion und zu internationalen Verträgen im Verfahren vor dem IGH eine Rolle.

Gefahr für polizeiliche SchutzgüterGefahr für polizeiliche Schutzgüter Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JA 2013Anfänger:innen

Der schneidige Bundespräsident und sein Rücktritt

In dieser öffentlich-rechtlichen Übungsklausur wird die Wirksamkeit des Rücktritts eines Bundespräsidenten unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten behandelt. Im Fokus stehen insbesondere die Anforderungen an die Rücktrittserklärung und die rechtlichen Folgen mit Blick auf die Amtsausübung durch den Bundesratspräsidenten. Zudem soll geprüft werden, ob eine Bundestagsfraktion erfolgreich gegen die Ausfertigung eines Gesetzes durch den Bundesratspräsidenten vorgehen kann.

Dr. Thorsten Helm, Maximilian Platzer· JA 2013, 284· 180 Min
Der BundespräsidentOrganstreitverfahren+2 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsklausur Staatsorganisationsrecht: Präsidiale Privatisierungsprüfung

Die Regierungsfraktionen bringen ein Gesetz zur vollständigen Privatisierung des Maßregelvollzugs in psychiatrischen Krankenhäusern in den Bundestag ein. Das Gesetz sieht vor, dass künftig private Anbieter hoheitsrechtliche Zwangsmaßnahmen gegenüber den untergebrachten Personen durchführen dürfen. Die Bundespräsidentin weigert sich, das Gesetz auszufertigen, mit Verweis auf fehlende Zuständigkeit des Bundes, das Beamtenprivileg aus Art. 33 Abs. 4 GG und das Demokratieprinzip. Rechtlich stehen die präsidentielle Prüfungsbefugnis, die Verfassungsmäßigkeit der Privatisierung hoheitlicher Aufgaben und die Grundrechtsrelevanz im Mittelpunkt.

Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche MaßnahmenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
ZjS 20132. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur Öffentliches Recht: Das Schulbetretungsverbot

Im vorliegenden Fall wendet sich der 14-jährige K, vertreten durch seine Eltern, gegen ein von der zuständigen Behörde verhängtes Schulbetretungsverbot aufgrund fehlenden Masernimpfschutzes. Das Verbot wurde ausgesprochen, nachdem im Umfeld der Schule eine Masern-Erkrankung aufgetreten war und Schutzmaßnahmen ergriffen wurden. K und seine Eltern beanstanden vor allem die Rechtmäßigkeit und die formellen Voraussetzungen des Verbots sowie die genaue Auslegung der Tatbestandsmerkmale des Infektionsschutzgesetzes. Die Behörde beruft sich auf die Durchmischung der Schülerschaft und die Notwendigkeit zum Schutz ungeimpfter Personen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Infektionsschutzrecht, Verwaltungsrecht sowie den Anforderungen an eine behördliche Maßnahme zur Gefahrenabwehr.

Nils Schaks· ZJS 2013, 397
Formelle Rechtmäßigkeit von VerwaltungsaktenSchutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall Staatshaftungsrecht: Jagd auf entlaufene Kühe

Der Viehhändler H lässt Jungrinder zu einem Landwirt transportieren, wobei zwei Rinder entlaufen. Die Polizei tötet eines der Tiere, wobei ein Beamter verletzt wird; das Land Nordrhein-Westfalen möchte die daraus resultierenden Kosten von H ersetzt bekommen. Das andere Rind verursacht einen Unfall, bei dem der Abschleppunternehmer U einen zweiten Unfall auslöst, durch den K erheblich verletzt wird. K verlangt vom Land NRW Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Fallkonstellation betrifft Fragen des Staatshaftungsrechts, insbesondere Aufwendungsersatz und Schadensersatzansprüche gegen den Staat.

Dr. Boas Kümper· ZJS 2013, 389
Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Besondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenAusführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Du sollst nicht rauchen

Ein Gaststättenbetreiber wendet sich gegen das Landesnichtraucherschutzgesetz, das das Rauchen in kleinen Gaststätten ohne abtrennbaren Raucherbereich untersagt und einen Passivrauchengefahrentest vorschreibt. Er sieht sich in seiner Berufsausübung beeinträchtigt und fürchtet wirtschaftliche Existenzgefährdung, insbesondere da größere Betriebe Raucherbereiche anbieten können. Die rechtliche Begutachtung umfasst die Prüfung der Grundrechtsbetroffenheit und Rechtsschutzmöglichkeiten.

Christian Weinbuch· JA 2013, 197· 120 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+2 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Die Stadt und der Müll

Im Sachverhalt werden die Gebührenregelungen einer Gebührensatzung einer Stadt zur Abfallentsorgung und deren Erhöhung thematisiert. Die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhöhung sowie die unterschiedlichen Ansätze für private Haushalte und gewerbliche Entsorgungsbereiche werden anhand landesrechtlicher Vorschriften und kommunalabgabenrechtlicher Grundsätze geprüft.

Die SatzungUmweltrechtKommunale Satzungen+2 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Bierbike

Ein Gastronom betreibt in Rosenheim ein sogenanntes Bierbike, das als mobile Eventplattform auf öffentlichen Straßen genutzt wird. Die Stadt untersagt diese Nutzung per Bescheid unter Berufung auf das Straßen- und Wegerecht (Art. 18a BayStrWG) sowie auf Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Im Streit steht insbesondere, ob es sich bei der Nutzung des Bierbikes um erlaubnispflichtige Sondernutzung oder noch um Gemeingebrauch handelt und ob der Eingriff in die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) gerechtfertigt ist.

Anton Meyer· JA 2013, 137· 300 Min
StraßenrechtMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF

In dieser Fortgeschrittenenübung geht es um die Prüfung, ob und mit welchen Anträgen Bundestagsabgeordnete gegen die Übertragung von Beteiligungsrechten an ein Sondergremium im Rahmen der EFSF vorgehen können. Im Mittelpunkt stehen die Beteiligungsrechte des Bundestages bei Entscheidungen über finanzielle Hilfen für andere Mitgliedsstaaten der Eurozone und deren verfassungsrechtliche Absicherung.

Michaela Staufer· JA 2013, 124· 180 Min
Der BundestagEuropäische IntegrationOrganstreitverfahren+2 weitere
ZjS 2013Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Unionsrecht: Nationales Verbot des Online-Vertriebs von Kontaktlinsen

In diesem unionsrechtlichen Fall klagt die Gesellschaft K gegen die Untersagung des Online-Vertriebs von Kontaktlinsen durch die Gesundheitsbehörde eines Mitgliedstaats. Streitig ist, ob ein nationales Verbot des Internetvertriebs von Kontaktlinsen mit dem Unionsrecht, insbesondere mit der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr und den Grundfreiheiten, vereinbar ist. Im Mittelpunkt stehen die Frage der Anwendbarkeit der Richtlinie und der Warenverkehrsfreiheit gemäß Art. 34 AEUV auf den Online-Handel sowie der Gesundheitsschutz als Rechtfertigungsgrund. Das vorlegende Gericht legt den Fall dem EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren zur Klärung unionsrechtlicher Vorgaben vor.

Recht der öffentlichen SachenSchutz vor Ausbürgerung und Auslieferung (Art. 16 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Ausreise unerwünscht

Ein deutscher Staatsangehöriger beantragt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen eine Verfügung der Stadt, die ihm die Ausreise in den Iran zum Zwecke einer Teilnahme an einer Konferenz verweigert. Die Behörde befürchtet negative Auswirkungen auf das Ansehen Deutschlands sowie eine strafbare Holocaustleugnung. Der Fall thematisiert passrechtliche Eingriffsmaßnahmen, Ermessensfehler und Grundrechtsbezug.

Allgemeine GrundrechtslehrenAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+2 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»Reden ist Silber …« – auch im Bundestag?

Die Klausur behandelt die Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages, welche die Beteiligungsrechte der Abgeordneten und die Verhandlungsöffentlichkeit betrifft. Im Fokus steht ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das aus einer Einschränkung von Rede- und Aussprachemöglichkeiten resultiert. Zentral ist die Frage, ob die neuen Regelungen mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Parlamentsverfahren vereinbar sind.

Alexander Schiff· JURA 2013, 1289
Der BundestagOrganstreitverfahrenMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+2 weitere
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