Organstreitverfahren
Das Organstreitverfahren (Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG, §§ 13 Nr. 5, 63 ff. BVerfGG) dient der Klärung verfassungsrechtlicher Streitigkeiten zwischen obersten Bundesorganen oder ihren Teilen über Rechte und Pflichten aus dem Grundgesetz. Zentrale Zulässigkeitsvoraussetzungen sind Parteifähigkeit, Antragsgegenstand und Antragsbefugnis. Examensrelevant: Rechte aus Art. 38 GG (Abgeordnetenstatus), aus Art. 21 GG (Parteien), sowie Streit um das Verhältnis von Regierung und Parlament (Art. 20, 23 GG).
Klausuren zum Thema
Konstituierungskrise
Die Klausur behandelt eine Konstituierungskrise im Deutschen Bundestag nach einer vorgezogenen Neuwahl. Es geht um die rechtliche Bewertung der Vorgehensweise des Alterspräsidenten bei der ersten Sitzung, insbesondere über die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte und die Wahl der Bundestagspräsidentin, sowie um die Zulässigkeit und Begründetheit eines Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht. Zudem wird die Verfassungsmäßigkeit einer vorgeschlagenen Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages geprüft.
Beratung im Gesetzgebungsverfahren und Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes
Der Fall behandelt die Frage, ob der Bundespräsident die Ausfertigung eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes wegen möglicher Verfahrensmängel und inhaltlicher Verstöße gegen völkerrechtliche Verträge verweigern darf. Zudem wird geprüft, welche rechtlichen Möglichkeiten ein vom Beratungsverfahren ausgeschlossener Bundestagsabgeordneter hat, insbesondere im Kontext des Organstreitverfahrens.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Wahldebakel für das Bundestagspräsidium
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen und Abläufe bei der Wahl des Bundestagspräsidiums. Prüflinge setzen sich mit den Wahlrechtsgrundsätzen und der Rolle des Bundestags auseinander. Dabei wird insbesondere die praktische Bedeutung der Staatsstrukturprinzipien und möglicher Organstreitigkeiten beleuchtet.
Vertrauenskrise im Bundestag
Die Klausur behandelt ein Organstreitverfahren zwischen Bundestagsabgeordneten, dem Bundestagspräsidenten und dem Bundeskanzler im Zusammenhang mit der Vertrauensfrage und der Auflösung des Bundestages. Im Mittelpunkt stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Vertrauensfrage, das Verfahren der Bundestagsauflösung sowie die Rechte der beteiligten Verfassungsorgane. Zudem wird die Funktion des Bundespräsidenten und eine europarechtliche Zusatzfrage zur Rolle der Europäischen Kommission thematisiert.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisations-, Verfassungsprozess-, Verwaltungsrecht – Kleine Anfragen zu großen Bahn-Themen
Die Klausur behandelt verfassungs- und verwaltungsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit kleinen Anfragen im Bundestag, insbesondere im Bereich der Bahnpolitik. Thematisiert werden das parlamentarische Fragerecht sowie die prozessuale Durchsetzung gegenüber Exekutive und Verwaltung. Schwerpunkte liegen auf staatsorganisationsrechtlichen Fragen, dem Organstreitverfahren und verwaltungsprozessualen Klagearten.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – Finanzspritze für parteinahe Stiftungen
Die Klausur befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit und Gestaltung staatlicher Förderungen für parteinahe Stiftungen. Im Fokus stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine gleichheitsgerechte Mittelvergabe sowie die Ausgestaltung von Rechtsschutzmöglichkeiten. Dabei werden Grundzüge des Parteien- und Stiftungsrechts sowie zentrale Prüfungsmechanismen des Grundgesetzes behandelt.
»Schutz der Zivilbevölkerung – aber schnell«
Die Klausur behandelt aktuelle Fragen des Staatsorganisationsrechts anhand eines beschleunigten Gesetzgebungsverfahrens für ein Zivilschutzgesetz. Schwerpunkte sind das Beratungsrecht der Abgeordneten (Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG), die Dauer und Organisation parlamentarischer Verfahren sowie die Geschäftsordnungsautonomie des Bundestages (Art. 40 Abs. 1 S. 2 GG), insbesondere im Kontext von Organstreitverfahren.
Von Regelgrößen und Sperrklauseln
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Reform des Bundestagswahlrechts mit den Schwerpunkten Zweitstimmendeckung und Sperrklausel. Im Rahmen eines Organstreitverfahrens werden Wahlrechtsgrundsätze, das Verhältnis von Erst- und Zweitstimme sowie die Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Bundestages anhand konkreter Gesetzesänderungen überprüft.
»Waffenlieferungen in Kriegszeiten«
Die Anfängerklausur behandelt ein Organstreitverfahren zwischen einer Bundestagsfraktion und der Bundesregierung. Zu prüfen ist, ob die Bundesregierung durch die Weigerung, parlamentarische Anfragen zu Waffenlieferungen an die Ukraine zu beantworten, die Rechte der Fraktion verletzt hat.
* "Ordnung im Bundestag
Die Klausur befasst sich mit Maßnahmen des Bundestagspräsidenten zur Wahrung von Ordnung und Sicherheit im Bundestag, insbesondere im Zusammenhang mit politischen Kundgaben von Abgeordneten sowie bei besonderen Sicherheitslagen wie Staatsbesuchen. Es werden die verfassungsrechtlichen Vorgaben an das Hausrecht und die Polizeigewalt im Bundestag, die Reichweite parlamentarischer Abgeordnetenrechte und deren Begrenzung im Kontext parlamentarischer Ordnung geprüft. Zugleich werden Meinungsäußerungsfreiheit, Verfassungsprozessrecht und spezifische Regelungen der Hausordnung des Bundestages thematisiert.
Der meinungsstarke Ministerpräsident
Die Klausur behandelt einen Organstreit im Landesverfassungsrecht (NRW) über die rechtlichen Grenzen ministerpräsidentlicher Äußerungen zur politischen Betätigung einer Oppositionspartei im Kontext von Klimaprotesten. Kernprobleme sind das Recht auf Chancengleichheit der Parteien und die Äußerungsbefugnisse von Hoheitsträgern, insbesondere im Lichte der BVerfG-Rechtsprechung.
Politische Klimapflege
Die Klausur behandelt staatsorganisationsrechtliche Fragestellungen am Beispiel des Gesetzgebungsverfahrens zum Geordnete-Rückkehr-Gesetz (GRG), insbesondere die Geschäftsautonomie des Bundestages, die Rolle von Ausschüssen und die Verknüpfung sachfremder Regelungen. Im Vordergrund steht zudem der verfassungsprozessuale Rechtsschutz gegen die Gesetzgebung des Bundestags und kritische Einsprüche des Bundesrats.
Im Visier des Verfassungsschutzes
Der Fall behandelt das Frage- und Informationsrecht des Bundestages bzw. einzelner Abgeordneter gegenüber der Bundesregierung sowie die verfassungsrechtlichen Grenzen dieses Rechts, namentlich im Bereich geheimhaltungsbedürftiger Informationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Schwerpunktmäßig stehen ein Organstreitverfahren, Antragsbefugnis und Parteifähigkeit eines Abgeordneten sowie die Abwägung zwischen parlamentarischem Informationsrecht und dem Schutz des Staatswohls im Mittelpunkt.
Corona im Bundestag
Die Klausur behandelt die Frage, ob eine Fraktion des Bundestages die Pflicht zur häuslichen Quarantäne hinnehmen muss und ob eine unterlassene Aussetzung dieser Maßnahme durch den Bundestag die Rechte ihrer Mitglieder verletzt. Schwerpunkt ist der Umfang der Abgeordnetenimmunität und deren prozessuale Geltendmachung vor dem Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Oppositionsrechtewahrung. Es ist eine Anfängerübung; einschlägige Normen des IfSG sind ausdrücklich ausgenommen.
Corona-Chaos in der Bundesregierung
Die Klausur thematisiert das staatsorganisationsrechtliche Verhältnis zwischen Bundeskanzlerin und Bundesminister am Beispiel der Corona-Impfstoffbeschaffung und der Einführung eines bundesweiten Schul-Lockdowns. Im Mittelpunkt stehen die Richtlinien- und Ressortkompetenz in der Bundesregierung sowie Gesetzgebungsverfahren und Rechtsschutzmöglichkeiten bei Kompetenzkonflikten zwischen Bund und Ländern.
Immer Ärger mit dem BAföG
Die Klausur behandelt Fragen des Staatsorganisationsrechts und Verfassungsprozessrechts an einem Fall zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), insbesondere zum Rückwirkungsverbot, zu Wahlrechtsgrundsätzen und zum Begriff der Rechtsverordnung. Zu lösen sind ein Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit des Änderungsgesetzes sowie prozessrechtliche Fragen zum Organstreitverfahren vor dem BVerfG.
Schwangerschaftsabbruch 3.0
Die Klausur behandelt das komplexe Zusammenspiel von Individualverfassungsbeschwerde und staatsorganisationsrechtlichen Fragen im Kontext einer Gesetzesänderung zum Schwangerschaftsabbruch. Sie prüft u.a. Gesetzgebungskompetenzen, das Gesetzgebungsverfahren, Konflikte im Parlamentsbetrieb (Sitzungsausschluss), die Beteiligung des Vermittlungsausschusses und die Auswirkungen auf die Berufsausübungsfreiheit von Ärzten. Die Studierenden sollen sich mit der Verbindung von Staatsorganisationsrecht und Grundrechtsdogmatik auseinandersetzen.
Das Gesetz zur Abschaffung der Briefwahl
Im Fall geht es um ein parlamentarisches Gesetz zur Abschaffung der Briefwahl und dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Thematisiert werden unter anderem das Gesetzgebungsverfahren, die formellen Anforderungen an Gesetzesinitiativen, die Rolle des Bundespräsidenten bei der Ausfertigung sowie die materiell-verfassungsrechtliche Prüfung der Wahlrechtsgrundsätze. Der Fall bietet eine vertiefte Auseinandersetzung mit Fragen des Staatsorganisationsrechts und des Verfassungsprozessrechts.
Richtlinienkompetenz versus Ressortprinzip in turbulenten Zeiten
Die Klausur thematisiert das Zusammenspiel von Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers und Ressortprinzip unter der geschäftsführenden Bundesregierung am Beispiel einer umstrittenen Stimmabgabe im Rat der Europäischen Union. Im Fokus stehen die staatsorganisationsrechtlichen Grundsätze, europarechtliche Konsequenzen eines Verfassungsverstoßes sowie die Wirkung einer fehlerhaften Regierungsentscheidung im Außenverhältnis. Grundlage bildet ein abgewandelter Sachverhalt nach dem Vorbild des sogenannten Glyphosat-Falles.
Kritische Fragen
Die Bundesregierung lehnt die Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Oppositionsfraktion O im Bundestag zu Kriterien und Praxis beim Einsatz von V-Leuten mit Bezug auf Bundes- und Landesverfassungsschutzbehörden sowie zu internen Kabinettsabstimmungen ab. Die O-Fraktion stellt daraufhin einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht, um eine Verletzung ihres Informationsanspruchs feststellen zu lassen. Zu prüfen ist die Zulässigkeit und Begründetheit des Organstreitverfahrens bezüglich der parlamentarischen Kontrollrechte.
Rote Karte für wen?
Die rechtsextreme A-Partei veranstaltet eine Demonstration, zu der die Bundesministerin W eine kritische Pressemitteilung auf der offiziellen Homepage des Ministeriums veröffentlicht. Die A-Partei sieht sich durch diese Äußerung in ihrer Chancengleichheit im politischen Wettbewerb beeinträchtigt und beantragt beim Bundesverfassungsgericht rechtliche Überprüfung. Zu prüfen ist insbesondere das Neutralitätsgebot, die Abgrenzung amtlicher und parteipolitischer Sphäre sowie das Organstreitverfahren.
Original-Examensklausur: "'Si tacuisses' .' Öffentliche Äußerungen von Amtsträgern
Die Klausur stellt zwei Fälle: Im ersten Verfahren begehrt eine politische Partei gegen eine öffentliche Äußerung des Bundespräsidenten Rechtsschutz beim Bundesverfassungsgericht, weil sie sich in ihrer Chancengleichheit im Wahlkampf verletzt sieht. Im zweiten Fall verlangt ein Versammlungsleiter gerichtliche Unterlassung einer politisch motivierten Erklärung eines Oberbürgermeisters auf der städtischen Internetseite, die sich gegen eine angemeldete Demonstration wendet. Der Schwerpunkt liegt auf Staatsorganisationsrecht, Grundrechten und dem Rechtsschutz im Öffentlichen Recht.
Can’t Wait to Get on the Road Again
Die Klausur thematisiert ein Organstreitverfahren zwischen Abgeordneten des Deutschen Bundestags und der Parlamentsmehrheit bezüglich der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Gegenstand ist die Frage, ob das Recht der Abgeordneten auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nach Art. 44 GG verletzt wurde, sowie die Abgrenzung von Kompetenzen zwischen Bund und Ländern im Bereich der Bundesautobahnverwaltung und der Schutz des exekutiven Kernbereichs.
Fraktionslos = rechtlos?
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Stellung von fraktionslosen Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die unterschiedlichen Begrenzungen der Mitwirkungsrechte – wie Rederecht, Stimmrecht im Ausschuss und der Zugang zu parlamentarischen Prozessen – mit dem freien Mandat gemäß Art. 38 Abs. 1 GG vereinbar sind und inwiefern fraktionslose Abgeordnete effektiven Rechtsschutz erlangen können.
Immun gegen Durchsuchungen?
Die Klausur thematisiert die Zulässigkeit und Verfassungsmäßigkeit der Aufhebung der Immunität eines Bundestagsabgeordneten sowie die Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung seiner Räumlichkeiten im Bundestag. Im Mittelpunkt stehen das Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und die Frage, ob Generalklauseln oder Einzelgenehmigungen zur Immunitätsaufhebung ausreichend sind.
Demokratie hat ihren Preis!
Die Klausur behandelt ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht bezüglich der Frage, ob die Bundesregierung ihre Informationspflichten gegenüber dem Bundestag im Rahmen der Beratungen zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) verletzt hat. Die F-Fraktion des Bundestages rügt die spärliche und verspätete Unterrichtung des Parlaments, insbesondere im Vergleich zu den Medien, und macht umfassende Informationsrechte geltend. Der Fall thematisiert die parlamentarische Mitwirkung, Demokratieprinzip und das Verhältnis von Bundesregierung und Bundestag im Kontext europäischer Integrationsprozesse.
Mehr Transparenz!
Im Vorfeld der Bundestagswahl wird ein Gesetz erlassen, das die Anzeige- und Veröffentlichungspflichten der Nebentätigkeiten von Abgeordneten drastisch ausweitet. Die Klausur behandelt die Frage, ob das gestiegene Maß an Transparenz mit dem freien Mandat vereinbar ist und wie weit Transparenzanforderungen parlamentarischer Abgeordneter im Lichte des Grundgesetzes reichen dürfen.
Der schneidige Bundespräsident und sein Rücktritt
In dieser öffentlich-rechtlichen Übungsklausur wird die Wirksamkeit des Rücktritts eines Bundespräsidenten unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten behandelt. Im Fokus stehen insbesondere die Anforderungen an die Rücktrittserklärung und die rechtlichen Folgen mit Blick auf die Amtsausübung durch den Bundesratspräsidenten. Zudem soll geprüft werden, ob eine Bundestagsfraktion erfolgreich gegen die Ausfertigung eines Gesetzes durch den Bundesratspräsidenten vorgehen kann.
Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF
In dieser Fortgeschrittenenübung geht es um die Prüfung, ob und mit welchen Anträgen Bundestagsabgeordnete gegen die Übertragung von Beteiligungsrechten an ein Sondergremium im Rahmen der EFSF vorgehen können. Im Mittelpunkt stehen die Beteiligungsrechte des Bundestages bei Entscheidungen über finanzielle Hilfen für andere Mitgliedsstaaten der Eurozone und deren verfassungsrechtliche Absicherung.
»Reden ist Silber …« – auch im Bundestag?
Die Klausur behandelt die Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages, welche die Beteiligungsrechte der Abgeordneten und die Verhandlungsöffentlichkeit betrifft. Im Fokus steht ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das aus einer Einschränkung von Rede- und Aussprachemöglichkeiten resultiert. Zentral ist die Frage, ob die neuen Regelungen mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Parlamentsverfahren vereinbar sind.
Demokratisierung durch Militärausbildung?
Die Klausur thematisiert die rechtlichen und verfassungsrechtlichen Fragen rund um die Bundeswehrausbildung ausländischer Soldaten in Deutschland im Kontext einer Militärkooperation mit einem westafrikanischen Staat nach einem Putsch. Schwerpunkte sind die parlamentarische Kontrolle durch einen Untersuchungsausschuss, die Rechte des Bundestages gegenüber der Bundesregierung sowie die Geheimhaltungsinteressen und Grundrechte betroffener Dritter (Unternehmen). Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen von Aktenvorlage und Aussagegenehmigung sowie die Rechte des Untersuchungsausschusses.
Übungsklausur (Anfänger) ÖR Fragen über Fragen
Der Fall behandelt das Fragerecht von Abgeordneten im Bundestag und die Antwortpflicht der Bundesregierung. Es geht um die Frage, ob ein Abgeordneter einen Anspruch auf Beantwortung seiner Zusatzfragen hat, insbesondere bei politisch heiklen oder rhetorischen Fragen, und wie weit diese Rechte im Rahmen eines Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht reichen.
Ehec-Alarm
Im Rahmen der Übungsklausur 'Ehec-Alarm' wird ein Gesetzgebungsverfahren thematisiert, das aufgrund einer bundesweiten Krise (Ehec-Ausbruch) ein Maßnahmenpaket zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorsieht. Zu prüfen sind die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit der Gesetzesänderung sowie die rechtlichen Möglichkeiten des Bundestags gegen die Verweigerung der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler im Organstreitverfahren.
Arbeitender Abgeordneter
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung der Offenlegungspflichten von Bundestagsabgeordneten zu Nebentätigkeiten sowie die Rechtmäßigkeit eines gegen einen Abgeordneten verhängten Ordnungsgeldes wegen Nichtoffenlegung. Im Mittelpunkt stehen die Vereinbarkeit von §§ 44a, 44b AbgG mit dem freien Mandat nach Art. 38 GG sowie formelle und materielle Rechtmäßigkeit (u.a. Kompetenz, Verfahren, Grundrechte) des parlamentarischen Vorgehens. Der Fall verlangt die Erstellung anwaltlicher Schriftsätze und behandelt Verfahrensarten wie die Anfechtungsklage und Organstreitverfahren.
Examensklausur ÖR Bewährungsprobe für das parlamentarische Informationsrecht
Der Bundestagsabgeordnete Z begehrt von der Bundesregierung Auskunft über externe Beratungsleistungen bei der Vorbereitung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen. Die Bundesregierung verweigert detaillierte Angaben unter Berufung auf das Staatswohl und den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Z ruft das Bundesverfassungsgericht im Organstreitverfahren wegen einer vermeintlichen Verletzung seiner parlamentarischen Informationsrechte an.
Examensklausur ÖR Onlinedurchsuchungen
Die Klausur behandelt die Einführung einer gesetzlichen Grundlage für Onlinedurchsuchungen und deren Vereinbarkeit mit Grundrechten. Es wird die Möglichkeit und Erfolgsaussicht einer Organstreitklage der Bundestagsfraktion gegen die Ausfertigungsverweigerung des Bundespräsidenten geprüft. Dabei werden das Verfahren, relevante Grundrechte sowie das materielle Prüfungsrecht des Bundespräsidenten analysiert.
Das teure Naturdenkmal
Die Klausur behandelt die Umsetzung einer fiktiven Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, speziell einen neuen Anspruch auf Unterhaltszuschuss für Grundstückseigentümer mit Naturdenkmalen. Es geht um die bundes- und landesrechtliche Umsetzungspflicht und daraus resultierende staatshaftungsrechtliche und verfassungsprozessuale Fragestellungen, etwa zu Klagerechten des Bundes und Betroffener.
Organstreitverfahren in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.