Klausuren
2 KlausurenKlausur: Examensklausur im Öffentlichen Recht – Sex sells?!
Im Mittelpunkt des Falls steht ein neues gesetzliches Verbot geschlechterdiskriminierender Werbung, das in das UWG eingeführt wird. Ein Milchproduktehersteller soll eine bereits entwickelte Werbekampagne, die Pin-Up Girls zeigt, einstellen, da sie potenziell gegen das Verbot verstößt. Streitentscheidend sind Fragen der Gesetzgebungskompetenz, der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzgebungsverfahrens und der Vereinbarkeit des Verbots mit Grundrechten, insbesondere der Berufs- und Meinungsfreiheit. Der Fall thematisiert zudem die Auswirkungen des neuen Rechts auf bestehende Werbemaßnahmen.
Fraktionslos = rechtlos?
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Stellung von fraktionslosen Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die unterschiedlichen Begrenzungen der Mitwirkungsrechte – wie Rederecht, Stimmrecht im Ausschuss und der Zugang zu parlamentarischen Prozessen – mit dem freien Mandat gemäß Art. 38 Abs. 1 GG vereinbar sind und inwiefern fraktionslose Abgeordnete effektiven Rechtsschutz erlangen können.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Kristina Schönfeldt prüfen besonders häufig Allgemeine Grundrechtslehren (1×), Der Bundestag (1×), Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) (1×), Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG) (1×), Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) (1×) und Organstreitverfahren (1×).