Emanuel V. Towfigh ist deutscher Rechtswissenschaftler und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik an der Law School der EBS Universität für Wirtschaft und Recht. Zusätzlich wirkt er als Professor für Rechtsökonomik an der Business School derselben Universität. Sein fachlicher Schwerpunkt liegt in der Verbindung von öffentlichem Recht, empirischer Rechtsforschung und ökonomischen Analyseansätzen im Recht.
Klausuren
2 KlausurenHausarbeit: Die Zweitverleihung des Körperschaftsstatus an eine Religionsgemeinschaft
Der Verband Deutscher Muslime e.V. beantragt beim Land Berlin die Zweitverleihung des Körperschaftsstatus als Religionsgemeinschaft, nachdem er diesen Status bereits in Baden-Württemberg erhalten hat. Im Fokus stehen dabei die Voraussetzungen und Reichweite der Verleihung dieses öffentlich-rechtlichen Status an eine Religionsgemeinschaft in mehreren Bundesländern. Im Zusammenhang werden verfassungsrechtliche Fragen des Religionsverfassungsrechts, insbesondere zur Religionsfreiheit und zur Gleichbehandlung unterschiedlicher Glaubensgemeinschaften, thematisiert. Zusätzlich berührt der Fall föderalismusrechtliche Aspekte und wirft Fragen zur innerverbandlichen Organisation sowie zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen auf.
Fraktionslos = rechtlos?
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Stellung von fraktionslosen Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die unterschiedlichen Begrenzungen der Mitwirkungsrechte – wie Rederecht, Stimmrecht im Ausschuss und der Zugang zu parlamentarischen Prozessen – mit dem freien Mandat gemäß Art. 38 Abs. 1 GG vereinbar sind und inwiefern fraktionslose Abgeordnete effektiven Rechtsschutz erlangen können.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Emanuel V. Towfigh prüfen besonders häufig Allgemeine Grundrechtslehren (1×), Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung (1×), Der Bundestag (1×), Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) (1×), Organstreitverfahren (1×) und Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde (1×).