Klausuren
1 KlausurHausarbeit: Die Zweitverleihung des Körperschaftsstatus an eine Religionsgemeinschaft
Der Verband Deutscher Muslime e.V. beantragt beim Land Berlin die Zweitverleihung des Körperschaftsstatus als Religionsgemeinschaft, nachdem er diesen Status bereits in Baden-Württemberg erhalten hat. Im Fokus stehen dabei die Voraussetzungen und Reichweite der Verleihung dieses öffentlich-rechtlichen Status an eine Religionsgemeinschaft in mehreren Bundesländern. Im Zusammenhang werden verfassungsrechtliche Fragen des Religionsverfassungsrechts, insbesondere zur Religionsfreiheit und zur Gleichbehandlung unterschiedlicher Glaubensgemeinschaften, thematisiert. Zusätzlich berührt der Fall föderalismusrechtliche Aspekte und wirft Fragen zur innerverbandlichen Organisation sowie zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen auf.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Lars S. Otto prüfen besonders häufig Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung (1×), Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) (1×) und Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde (1×).