Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Referendarexamensklausur: Freie Fahrt für freie Radler Gesetzgebungslehre und Staatshaftungsrecht
Die Klausur behandelt die Einführung einer allgemeinen Helmpflicht für Fahrradfahrer durch eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung in Form eines Gesetzes und die damit zusammenhängende Ahndung von Verstößen als Ordnungswidrigkeit. Nachdem eine betroffene Bürgerin wegen Verstoßes gegen die Helmpflicht mit einem Bußgeld belegt wurde, wehrt sie sich und erreicht, dass das Amtsgericht die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes anzweifelt und das Bundesverfassungsgericht anruft. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit von verordnungsändernden Gesetzen, die konkrete Normenkontrolle sowie die Vereinbarkeit der Helmpflicht mit Grundrechten. Zusätzlich wird Grundwissen zum Amtshaftungsanspruch abgefragt.
Der Anwalt und sein Recht auf Papier
Die Klausur behandelt die Frage, ob die gesetzlich vorgeschriebene Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs für Rechtsanwälte, konkret die ausschließliche Einreichung von Schriftsätzen in elektronischer Form nach § 130 d ZPO, mit der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist. Zu prüfen ist insbesondere, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat.
Übungsfall: HALEC
Im Zusammenhang mit einer lebensmittelbedingten Infektionswelle während einer Festveranstaltung in der Stadt X erwägt der Krisenstab verschiedene Gefahrenabwehrmaßnahmen gegenüber einem Catering-Unternehmen und Lebensmittelbetrieben. Es geht um die Rechtmäßigkeit von Anordnungen bezüglich Sicherstellungen, Gesundheitsuntersuchungen und Betriebsschließungen nach dem SOG LSA. Die betroffene Firma B will sich gegen eine aufgrund eines Laborfehlers erlassene Betriebsschließung wehren. Zudem verlangt die Firma B Schadensersatz für finanzielle Einbußen und erhebt Klage gegen die Stadt X, nachdem Aufträge infolge einer behördlichen Warnmeldung gekündigt wurden.
Was lange währt ...?!
Die Klausur thematisiert die nachträgliche Aufhebung eines Bewilligungsbescheids einer Eingliederungshilfe nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) aufgrund neuer Erkenntnisse über Ausschließungsgründe, die sich aus Stasiunterlagen ergeben. Es wird geprüft, ob die Aufhebung nach mehr als 35 Jahren zulässig und rechtmäßig ist, insbesondere unter Berücksichtigung von Vertrauensschutz, Verjährungsregelungen und den einschlägigen Bestimmungen des HHG und Verwaltungsrechts. Die Fallbearbeitung beinhaltet Fragen zur Rücknahme von Verwaltungsakten, Betroffenenrechten und eventuellen Fristen.
Übungsfall: Das geht ab! Wir feiern die ganze Nacht! Facebookpartys und das Polizeirecht
Der 16-jährige Tobias veranstaltet eine Geburtstagsfeier, die durch eine versehentlich öffentlich gestellte Einladung bei Facebook unerwartet rund 1000 Gäste anzieht. Die Feier eskaliert, sodass die Polizei einen Großeinsatz einleiten muss, um die Situation unter Kontrolle zu bringen. Im Mittelpunkt steht das polizeirechtliche Vorgehen gegenüber dem Gastgeber, insbesondere die Frage der Verantwortlichkeit für die entstandene Gefahrenlage. Der Fall thematisiert dabei die Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Maßnahmen gegenüber Privatpersonen im Zusammenhang mit öffentlichen Partys über soziale Netzwerke.
Übungsfall: Die E-Mail-Steuer
Die Bundesregierung beschließt zur Sanierung kommunaler Haushalte und Bekämpfung von Spam eine Steuer auf E-Mails, die durch ein Gesetz eingeführt werden soll. Nach dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren verweigert der Bundespräsident die Ausfertigung wegen verfahrens- und verfassungsrechtlicher Bedenken. Die Regierungsfraktion im Bundestag sieht darin eine Kompetenzüberschreitung und möchte vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Bundespräsidenten vorgehen, um die Gesetzgebung zum Abschluss zu bringen. Im Mittelpunkt stehen das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten, Fragen des Gesetzgebungsverfahrens, die Rückwirkung von Gesetzen sowie die Zulässigkeit gerichtlicher Schritte.
Übungsfall: Gemeindliche- und/oder Staatshaftung beim unwirksamen Bebauungsplan
Lisa Müller möchte Schadensersatz bzw. Entschädigung von der Gemeinde Zeidelhaching wegen der verweigerten Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bei ihren Bauvorbescheidsanträgen. Die Gemeinde hat das Einvernehmen auf Basis eines später als unwirksam festgestellten Bebauungsplans verweigert, was zu einer Ablehnung der Bauvorbescheide durch das Landratsamt führte. Müller behauptet, dadurch einen erheblichen Vermögensschaden erlitten zu haben, während die Gemeinde jegliche Haftung bestreitet und auf die Möglichkeit der Ersatzvornahme durch die Bauaufsichtsbehörde sowie fehlende Amtspflichtverletzung verweist. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind möglicher Amtshaftungsanspruch, die Bindungswirkung des gemeindlichen Einvernehmens sowie Ansprüche aus dem Aufopferungsgewohnheitsrecht.
Übungsfall: Von erschlichenen Einbürgerungen und Sprachnachweisen
A, vormals Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaats, erhält durch unvollständige Angaben im Einbürgerungsantrag die deutsche Staatsangehörigkeit, worauf seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit automatisch erlischt. Nach Bekanntwerden eines gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahrens nimmt die Stadtverwaltung Mainz die Einbürgerung zurück. A klagt gegen diese Entscheidung, macht einen Verstoß gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung sowie Verstöße gegen grundrechtlich geschützte Positionen, insbesondere wegen eingetretener Staatenlosigkeit und deren Auswirkungen auf seinen Aufenthalt und das eheliche Zusammenleben geltend. Die zentrale rechtliche Problematik betrifft die Rücknahme der Einbürgerung, den Umgang mit Ermittlungsverfahren, den Schutz vor Staatenlosigkeit und grundrechtliche Aspekte.
Maler – ein gefährliches Handwerk?
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Feststellungsklage eines Malergesellen gegen die Stadt Köln. Im Mittelpunkt stehen die Zulassungsvoraussetzungen zum Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks nach der Handwerksordnung, die Reichweite der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), das Verbot der Inländerdiskriminierung sowie das Bestimmtheitsgebot. Zudem werden mögliche Ungleichbehandlungen zwischen deutschen Staatsangehörigen und EU-Bürgern nach der EU/EWR-Handwerk-Verordnung problematisiert.
Dumm gelaufen – nicht immer gilt: pacta sunt servanda
Die Klausur setzt sich mit der Frage auseinander, ob aus einer im verwaltungsgerichtlichen Verfahren geschlossenen Vereinbarung ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung hergeleitet werden kann. Gegenstand sind insbesondere die Einordnung und Wirksamkeitsvoraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Vertrags, die Bindungswirkung von Prozessvergleichen sowie die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen. Zur Bearbeitung ist die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung zu prüfen.
Europäischer und Internationaler Menschenrechtsschutz
Die Klausur behandelt Fragen des europäischen und internationalen Menschenrechtsschutzes im Zusammenhang mit der Überwachung privater Kommunikation durch ausländische Geheimdienste. Im Zentrum steht ein Fall, in dem ein Strafverteidiger befürchtet, gemeinsam mit seinen Mandanten von einem ausländischen Dienst abgehört zu werden, und die rechtliche Prüfung nach Maßgabe der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vorgenommen wird.
Der Fall Gustl M. – Wahn oder Sinn?
Die Klausur behandelt einen Prüfungsfall im Kontext einer Unterbringung nach § 63 StGB und ihrer Fortdauer nach § 67 e StGB. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen die fachgerichtliche Entscheidung, insbesondere im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichts und den Anspruch auf rechtliches Gehör bei Ablehnung eines Gegengutachtens.
Kommunalrecht: Kein Festkommers im Friedenssaal der Stadt M?
Im Fall wird thematisiert, ob die Stadt M einer Studentenverbindung den Zugang zum kommunalen Friedenssaal für einen Festkommers verweigern darf. Die Klausur behandelt die Vergabe kommunaler öffentlicher Einrichtungen, etwaige grundrechtliche Gleichbehandlungs- und Gleichberechtigungsfragen sowie mögliche Amtshaftungstatbestände bei kommunalaufsichtlichem Handeln.
Tierische Kunst
Die Künstlerin A möchte im Rahmen einer Performance zwei Hundewelpen töten; das Veterinäramt München untersagt dies vorab per Bescheid unter Anordnung der sofortigen Vollziehung. Zu prüfen ist im verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz das Verhältnis zwischen Kunstfreiheit und Tierschutz unter Berücksichtigung der einschlägigen einfach- und verfassungsrechtlichen Normen.
Zur Vereinbarkeit von Altersgrenzen mit Europa- und Verfassungsrecht
Die Klausur behandelt die Frage, ob gesetzlich festgelegte Altersgrenzen für das passive Wahlrecht – hier am Beispiel des berufsmäßigen ersten Bürgermeisters in Bayern – mit europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind. Im Fokus steht die mögliche Diskriminierung wegen des Alters sowie der rechtliche Rahmen durch das Grundgesetz und die Europäische Grundrechtecharta.
Der ehemalige jüdische Friedhof
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt die Änderung eines Bebauungsplans mit dem Ziel, einen ehemaligen jüdischen Friedhof als öffentliche Grünfläche auszuweisen und die Totenruhe zu bewahren. Thematisiert werden bauplanungsrechtliche Abwägungsfehler, das beschleunigte Änderungsverfahren und religionsbezogene Belange, insbesondere der Schutz von Gottesdienst und Seelsorge sowie das Selbstverständnis der Religionsgemeinschaften.
»Verbot der Beförderung von Kindern in Fahrradanhängern«
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines durch Bundesrechtsverordnung erlassenen Verbots der Beförderung von Kindern in Fahrradanhängern (§ 21 III StVO n.F.). Im Mittelpunkt stehen dabei die unionsrechtliche Warenverkehrsfreiheit im Lichte der EuGH-Rechtsprechung und die Frage des Rechtsschutzes gegen Verwaltungsrechtsverordnungen. Auch die Betroffenheit grundrechtlicher Positionen und die prozessuale Einordnung sind zu prüfen.
»Turbulenzen für die Teilchenforschung«
Die Klausur handelt von einem neu eingeführten Gesetz zur Sicherheit in der Teilchenforschung im Bundesland L und dessen Auswirkungen auf universitäre Forschungsvorhaben mit gefährlicher Technologie. Thematisiert werden gesetzgeberische Kompetenzen und mögliche Grundrechtseinschränkungen, insbesondere im Bereich der Wissenschaftsfreiheit. Die Oppositionsparteien im Bundestag stellen die Verfassungsmäßigkeit und inhaltliche Bestimmtheit des Gesetzes infrage.
Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht und Kommunalrecht – Finanzhaie in Ludwigswerk?
In der Stadt Ludwigswerk gibt es Streit um den Verkauf städtischer Grundstücke an einen Investor. Eine Bürgerinitiative reicht ein Bürgerbegehren gegen den Verkauf ein, das vom Stadtrat mit Verweis auf ein fehlendes Unterschriftenquorum für unzulässig erklärt wird. Einer der Initiatoren möchte gegen diese Entscheidung vorgehen.
»Sukzessivadoption und Ehegattensplitting – Gleichheit und die Ausgestaltung von Freiheit«
Die Klausur behandelt einen Fall, in dem ein eingetragener Lebenspartner die Sukzessivadoption eines zuvor allein adoptierten Kindes begehrt, wobei diese für eingetragene Lebenspartnerschaften gesetzlich ausgeschlossen ist. Thematisiert werden die verfassungsrechtlichen Aspekte des Gleichheitsrechts und der Familienfreiheit im Kontext von Ehe, Lebenspartnerschaft und Adoption. Die Fallfrage richtet sich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses.
Der verschlossene Bundesnachrichtendienst
Der Fall behandelt die verwaltungsprozessuale Untätigkeitsklage eines Journalisten gegen den Bundesnachrichtendienst auf Auskunft zu dessen Mitarbeiterstruktur, insbesondere im Hinblick auf NS-Bezüge. Schwerpunktmäßig thematisiert werden presserechtliche Auskunftsansprüche, Gesetzgebungskompetenz im Bund-Länder-Verhältnis und die Reichweite des Landespresserechts. Die Klausur verknüpft staatsorganisationsrechtliche Fragestellungen mit Grundrechten und aktuellen höchstrichterlichen Entscheidungen.
Verlegung einer politischen Versammlung am »Holocaust-Gedenktag«
Im Fall wird die Rechtmäßigkeit einer von der Stadt verfügten Verlegung einer politischen Versammlung am Holocaust-Gedenktag untersucht. Im Zentrum stehen versammlungsrechtliche, gefahrenabwehrrechtliche und verfahrensrechtliche Fragen, insbesondere der Begriff der öffentlichen Ordnung und die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage.
Auflösung eines Skinheadkonzerts
Die Klausur thematisiert die polizeiliche Auflösung eines Skinheadkonzerts in Würzburg und prüft die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme. Im Fokus stehen das Zusammenspiel von Versammlungsrecht und allgemeinem Polizeirecht, insbesondere Sachurteilsvoraussetzungen der Fortsetzungsfeststellungsklage, der Versammlungsbegriff und die Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts.
Der unmoralische Bebauungsplan
Die Gemeinden G und N stehen vor wirtschaftlichen Herausforderungen, wobei G mit einem Bebauungsplan gezielt die Neuansiedlung von Bordellen entlang der Gemeindegrenze fördert. Die benachbarte Gemeinde N sieht ihre städtebaulichen und familienfördernden Interessen durch die Planung von G gefährdet und beanstandet insbesondere steigenden Verkehr sowie negative Umweltwirkungen. Der Fall behandelt zentrale Fragestellungen des Bauplanungsrechts und kommunalen Abwägungspflichten zwischen Nachbargemeinden.