Übungsfall: Gemeindliche- und/oder Staatshaftung beim unwirksamen Bebauungsplan
ZJS 2015, 106 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene
Von Jan Singbartl
Lisa Müller möchte Schadensersatz bzw. Entschädigung von der Gemeinde Zeidelhaching wegen der verweigerten Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bei ihren Bauvorbescheidsanträgen. Die Gemeinde hat das Einvernehmen auf Basis eines später als unwirksam festgestellten Bebauungsplans verweigert, was zu einer Ablehnung der Bauvorbescheide durch das Landratsamt führte. Müller behauptet, dadurch einen erheblichen Vermögensschaden erlitten zu haben, während die Gemeinde jegliche Haftung bestreitet und auf die Möglichkeit der Ersatzvornahme durch die Bauaufsichtsbehörde sowie fehlende Amtspflichtverletzung verweist. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind möglicher Amtshaftungsanspruch, die Bindungswirkung des gemeindlichen Einvernehmens sowie Ansprüche aus dem Aufopferungsgewohnheitsrecht.
Schwerpunkte
Weitere Klausuren zu Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)
Übung macht den Meister — hier sind 6 weitere Klausuren mit verwandter Themenstellung.