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JurafuchsKlausuren
Öffentliches RechtSaarheimSchwerpunktbereich

Veränderungssperre

Saarheim: Veränderungssperre · Öffentliches Recht für Schwerpunktbereich

Von Klaus Grupp, Ulrich Stelkens

Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Niveau
Schwerpunktbereich
Quelle
Saarheim: Veränderungssperre
Lösung
Enthalten

Die Klausur thematisiert die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vergnügungsstätten angesichts einer von der Stadt Saarheim erlassenen Veränderungssperre nach § 14 BauGB und unterscheidet die aktuelle Rechtslage nach § 34 BauGB i.V.m. § 7 BauNVO von der intendierten Planung. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob gegen die Veränderungssperre ein Normenkontrollantrag nach § 47 Abs. 1 VwGO zulässig und erfolgversprechend ist.

Schwerpunkte

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