Öffentliches RechtSaarheimSchwerpunktbereich
Veränderungssperre
Saarheim: Veränderungssperre · Öffentliches Recht für Schwerpunktbereich
Saarheim
Saarheimer Fälle
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Niveau
Schwerpunktbereich
Quelle
Saarheim: Veränderungssperre
Lösung
Enthalten
Die Klausur thematisiert die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vergnügungsstätten angesichts einer von der Stadt Saarheim erlassenen Veränderungssperre nach § 14 BauGB und unterscheidet die aktuelle Rechtslage nach § 34 BauGB i.V.m. § 7 BauNVO von der intendierten Planung. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob gegen die Veränderungssperre ein Normenkontrollantrag nach § 47 Abs. 1 VwGO zulässig und erfolgversprechend ist.
Schwerpunkte
Zulässigkeit des WiderspruchsverfahrensDie Baugenehmigung und das BaugenehmigungsverfahrenDie Baugenehmigung und das BaugenehmigungsverfahrenDie Baugenehmigung und das BaugenehmigungsverfahrenBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOEinvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)
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