Öffentliches RechtJA 20151. Staatsexamen
Maler – ein gefährliches Handwerk?
JA 2015, 42 · Öffentliches Recht für 1. Staatsexamen
Von Thomas Traub
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JA
JA
2015 · 42
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Niveau
1. Staatsexamen
Quelle
JA 2015, 42
Lösung
—
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Feststellungsklage eines Malergesellen gegen die Stadt Köln. Im Mittelpunkt stehen die Zulassungsvoraussetzungen zum Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks nach der Handwerksordnung, die Reichweite der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), das Verbot der Inländerdiskriminierung sowie das Bestimmtheitsgebot. Zudem werden mögliche Ungleichbehandlungen zwischen deutschen Staatsangehörigen und EU-Bürgern nach der EU/EWR-Handwerk-Verordnung problematisiert.
Schwerpunkte
Entscheidung durch GerichtsbescheidDer Begriff der baulichen Anlage i.S.d. BauordnungsrechtsDer Begriff der baulichen Anlage i.S.d. BauordnungsrechtsDer Begriff der baulichen Anlage i.S.d. BauordnungsrechtsDer Begriff der baulichen Anlage i.S.d. BauordnungsrechtsBürger und EinwohnerDer Verwaltungsakt in der KlausurBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)
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