BetaDiese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de
JurafuchsKlausuren
Öffentliches RechtZjS 2018Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Tempora mutantur ius et mutatur illis – Hier: Baurecht

ZJS 2018, 590 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene

Von Dr. Silvia Pernice-Warnke

Zur Fundstelle (ZjS)Im Editor schreibenBald
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
ZJS 2018, 590
Lösung
Enthalten

Im Mittelpunkt des Falls steht S, der auf seinem Grundstück in Köln eine Fußballhalle errichten möchte. Die zuständige Behörde verweigert die Baugenehmigung unter Berufung auf einen Bebauungsplan, der ein reines Wohngebiet vorsieht. S wendet sich sowohl mit einem Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan als auch, nach Ablehnung der Genehmigung, mit einer Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind das Bauplanungsrecht, Änderungen in der Präklusionsregelung des § 47 Abs. 2a VwGO im Kontext unionsrechtlicher Vorgaben sowie die Anforderungen an das Verwaltungsprozessrecht.

Schwerpunkte

Weitere Klausuren zu Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO

Übung macht den Meister — hier sind 6 weitere Klausuren mit verwandter Themenstellung.