Annette Prehn
Annette Prehn ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht von Prof. Dr. Heinrich Lang an der Juristischen Fakultät der Universität Greifswald. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst dabei rechtliche Fragestellungen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie des Sozial- und Gesundheitsrechts.
Klausuren
4 KlausurenHausarbeit: Die unbeugsame Bürgerschaft
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Beschluss der Bürgerschaft von Greifswald zur Sanierung eines historischen Bürgerhauses, das an die Stadtbäckerei vermietet ist. Nach Kontroversen um die Verantwortlichkeit für Dachschäden und Befangenheitsvorwürfen gegen einen Bürgerschaftsvertreter beschließt die Bürgerschaft, das Land als Eigentümer zur Reparatur heranzuziehen. Der Innenminister hebt diesen Beschluss auf und verlangt eine Rücknahme, was die Bürgerschaft ablehnt. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen beim Kommunalaufsichtsrecht, insbesondere der Rechtmäßigkeit der Beanstandung und Aufhebung des Bürgerschaftsbeschlusses sowie Fragen zu Klagezulässigkeit und Begründetheit.
Der verschlossene Bundesnachrichtendienst
Der Fall behandelt die verwaltungsprozessuale Untätigkeitsklage eines Journalisten gegen den Bundesnachrichtendienst auf Auskunft zu dessen Mitarbeiterstruktur, insbesondere im Hinblick auf NS-Bezüge. Schwerpunktmäßig thematisiert werden presserechtliche Auskunftsansprüche, Gesetzgebungskompetenz im Bund-Länder-Verhältnis und die Reichweite des Landespresserechts. Die Klausur verknüpft staatsorganisationsrechtliche Fragestellungen mit Grundrechten und aktuellen höchstrichterlichen Entscheidungen.
Klausur Schwerpunktbereich Unternehmens- und Wirtschaftsrecht Gibst Du mir – so gebe ich Dir
Der Makler Bertram Balduin gewährt im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit mehreren Personen unbürokratische Kredite zu banküblichen Konditionen. Die BaFin wird auf das Verhalten aufmerksam und fordert von Balduin die Einstellung weiterer Kreditvergaben sowie die Rückabwicklung der bestehenden Verträge. Thematisiert werden unter anderem die Erlaubnispflichtigkeit von Kreditgeschäften, die Anordnungsbefugnisse der BaFin und die Zwangsgeldandrohung.
Alles Gute kommt von oben
Im Sachverhalt wird das Unternehmen Ulrich Mineralölprodukte GmbH durch ein Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (EVSG) in ihrer Tätigkeit eingeschränkt, da Preisfestsetzung, Genehmigungserfordernis für den Handel und Vorratshaltungspflichten festgelegt werden. Das Unternehmen erhebt Verfassungsbeschwerde und macht insbesondere eine Verletzung der Berufsfreiheit und der Eigentumsfreiheit geltend. Zu prüfen ist, ob die Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat und ob das Gesetz ordnungsgemäß zustande gekommen ist.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Annette Prehn prüfen besonders häufig Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung (1×), Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) (1×), Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO (1×), Gesetzgebungskompetenzen (1×), Gewerberecht (1×), Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG) (1×), Recht der öffentlichen Sachen (1×) und Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG) (1×).