Klausuren
2 KlausurenDas Ponykarussell
Die Klausur behandelt eine versammlungsrechtliche Konstellation, bei der eine Tierschutzgruppe im Rahmen einer Demonstration gegen den Betrieb eines Ponykarussells vorgeht und der Karussellbetreiber wegen Umsatzeinbußen einen Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO stellt. Schwerpunkte sind klassische Probleme des Versammlungsrechts, Grundrechtskollisionen (Versammlungsfreiheit vs. Berufsfreiheit/Eigentum), das Verhältnis von Polizei/Versammlungsbehörde und Fragen des gerichtlichen Rechtsschutzes.
Was lange währt ...?!
Die Klausur thematisiert die nachträgliche Aufhebung eines Bewilligungsbescheids einer Eingliederungshilfe nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) aufgrund neuer Erkenntnisse über Ausschließungsgründe, die sich aus Stasiunterlagen ergeben. Es wird geprüft, ob die Aufhebung nach mehr als 35 Jahren zulässig und rechtmäßig ist, insbesondere unter Berücksichtigung von Vertrauensschutz, Verjährungsregelungen und den einschlägigen Bestimmungen des HHG und Verwaltungsrechts. Die Fallbearbeitung beinhaltet Fragen zur Rücknahme von Verwaltungsakten, Betroffenenrechten und eventuellen Fristen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Birgit Peters prüfen besonders häufig Der Verwaltungsakt in der Klausur (1×), Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung (1×), Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG) (1×), Vertiefung: Versammlungsrecht in der Klausur (1×), Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel) (1×) und Weitere Rechtsgebiete (1×).