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Klausuren

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JA 2014Fortgeschrittene

Kanal voll?

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Kommunalrecht und Verwaltungsprozessrecht mit Bezug auf Duldungspflichten an gemeindlichen Versorgungsleitungen. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeit der weiteren Nutzung von Wasser- und Abwasserleitungen auf privatem Grund und die Erfolgsaussichten eines möglichen Rechtsbehelfs gegen die Gemeinde. Es sind Satzungsregelungen der Gemeinde Amerberg sowie dingliche Sicherungsfragen und etwaige Verjährung zu würdigen.

Anton Meyer· JA 2014, 618· 300 Min
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeZulässigkeit der Allgemeinen Leistungs- und UnterlassungklageÖffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch+3 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Viel Wind um Nichts?

Im Sachverhalt wird die Genehmigung einer Windkraftanlage in unmittelbarer Nähe zum Grundstück des Antragstellers A thematisiert. A begehrt im Wege des Eilrechtsschutzes die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung, nachdem die Behörde die sofortige Vollziehung angeordnet hat. Zu prüfen sind verwaltungsprozessuale und immissionsschutzrechtliche Fragen, insbesondere zum Rechtsschutzbedürfnis und zur Bindungswirkung des Vorbescheids.

Dr. Jochen Kerkmann· JA 2014, 600· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Umweltrecht+3 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Die Kunst des richtigen Reagierens

In der Klausur geht es um Rückabwicklungsansprüche aus Kaufverträgen wegen angeblicher Mängel an einem Gebrauchtwagen und einem Motorroller. Es sind Fragen zur Mängelbeseitigung, zum Rücktritt, der Nutzungsausgleichspflicht und zur Anspruchsdurchsetzung gegen den Verkäufer zu prüfen.

Dr. Abbas Samhat, Lohse· JA 2014, 581· 300 Min
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelRücktritt+4 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Die Vorleistungspflicht der Werkunternehmerin

Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Wirksamkeit einer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbarten Vorleistungspflicht im Werkvertragsrecht. Außerdem wird geprüft, ob die Bestellerin vom Werkunternehmerin Schadensersatz für Mängelbeseitigung durch einen Dritten verlangen kann, wenn die ursprüngliche Werkleistung mangelbehaftet ist und die Unternehmerin Nacherfüllung verweigert.

Laura Krüger· JA 2014, 575· 180 Min
AGB
JA 2014Fortgeschrittene

Blockadetraining und szenische Wegtrageübung als Versammlung

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Auflagen im Zusammenhang mit einer geplanten öffentlichkeitswirksamen Protestveranstaltung, bei der eine szenische Wegtrageübung und ein Blockadetraining durchgeführt werden sollen. Im Mittelpunkt stehen die Fragen zur Einstufung des Trainings als Versammlung, dem Störerbegriff sowie der Zulässigkeit und Begründetheit der verwaltungsgerichtlichen Klage gegen versammlungsrechtliche Auflagen.

Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVersammlungsrechtliche Maßnahmen+3 weitere
JA 2014Anfänger:innen

Die Hüter der Verfassung

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen verschiedener Handlungsoptionen der Bundespräsidentin im Zusammenhang mit der Kanzlerwahl und der Ernennung eines Kanzlers. Zudem wird die Erfolgsaussicht einer abstrakten Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht nach Änderungen des Grundgesetzes und des BVerfGG erörtert, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Minderheitenschutzes und der Funktion des BVerfG.

Eva Julia Lohse· JA 2014, 519· 120 Min
Das BundesverfassungsgerichtAbstrakte NormenkontrolleDie Bundesregierung+4 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Kein Platz für Kinder

Im Mittelpunkt dieses Übungsfalles steht die Frage, ob eine Kommune verpflichtet ist, ein Kind weiterhin im Hort einer Kindertageseinrichtung zu betreuen, nachdem der bestehende Betreuungsvertrag von der Stadt aus Kapazitätsgründen gekündigt wurde. Die Mutter beantragt einstweiligen Rechtsschutz gegen die Stadt, um einen Betreuungsplatz für ihre Tochter zu erhalten und stützt sich dabei auf öffentlich-rechtliche Ansprüche und kommunalrechtliche Vorschriften.

Klaus Weber· JA 2014, 460· 60 Min
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeAllgemeine GrundrechtslehrenZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Die überraschte Bank

Die Klausur behandelt eine Konstellation aus dem Zwangsvollstreckungs- und Grundstücksrecht rund um die Löschung einer Grundschuld. Es geht um die Wirksamkeit einer nach Eigentumsübergang abgegebenen Zweckerklärung sowie um Ansprüche auf Löschung der Grundschuld und Vollstreckungsabwehr. Zentral stehen die Wirkungen des Grundbuchs, der gutgläubige Erwerb und die Anforderungen an wirksame Zweckerklärungen.

Dr. Michael Duchstein· JA 2014, 446· 90 Min
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPOGrundprinzipien des Sachenrechts+3 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Subventioniertes Freibad

Im Fall geht es um die Rücknahme einer bereits bewilligten Zuwendung für die Modernisierung eines Freibades, nachdem ein fördersonderungswidriger vorzeitiger Maßnahmebeginn behauptet wird. Zentral sind die Voraussetzungen und die Ermessensausübung bei der Rücknahme eines rechtswidrig gewährten Zuwendungsbescheids nach Art. 48 BayVwVfG sowie die Frage, inwiefern die Verwaltung an Verwaltungsvorschriften und ihre eigene Verwaltungspraxis (Art. 3 Abs. 1 GG, Selbstbindung) gebunden ist. Materiell relevant sind außerdem Fragen der Wirksamkeit kommunaler Rechtsgeschäfte und die Rolle von Formfehlern.

Prof. Dr. Andreas Funke, Lina Waidhas, Valerius, Zehetgruber· JA 2014, 439· 300 Min
Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenErmessen und VerhältnismäßigkeitGleichheitsrecht (Art. 3 GG)+2 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

* "Pizzeria criminale

In der Klausur "Pizzeria criminale" begehen Annika, Bettina und Christine einen Überfall auf eine Pizzeria, und Toni verübt aus finanziellen Motiven Brandstiftung am Inventar. Thematisiert werden insbesondere die Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe, die Voraussetzungen von Raub und Erpressung, sowie die strafprozessuale Verwertbarkeit von Zeugenaussagen in der Hauptverhandlung. Die Klausur behandelt sowohl materielle als auch prozessuale Fragestellungen im Strafrecht.

Täterschaft und TeilnahmeRaub (§ 249 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB +4 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Verbummelter Vertragsschluss beim Grundstückskauf

Die Klausur thematisiert einen Grundstückskauf, bei dem um die Wirksamkeit des Vertragsschlusses gestritten wird, insbesondere im Hinblick auf Annahmefristen und AGB-rechtliche Modifizierungen. Weiter werden Ansprüche auf Rückzahlung des Kaufpreises sowie die Erstattung von Erwerbsnebenkosten unter anderem anhand der c.i.c. geprüft. Die Klausur eignet sich als anspruchsvolle Übung mit Schwerpunkt auf BGB-AT und AGB-Kontrolle.

Prof. Dr. Christoph Weber, Stephan Gräf· JA 2014, 417· 300 Min
Angebot und AnnahmeFormfreiheit und GrenzenAGB+4 weitere
JA 20142. Staatsexamen / Referendariat

Das Ultra-Verbot

Im Fall geht es um einen Fußballfan und Ultra-Mitglied, gegen den ein polizeiliches Aufenthaltsverbot für das Stadion und den Universitätscampus anlässlich eines Heimspiels ausgesprochen wurde. Es wird insbesondere die Rechtmäßigkeit der Maßnahme, der Sofortvollzug sowie die Möglichkeiten des vorläufigen Rechtsschutzes geprüft.

Richard Yamato· JA 2014, 378· 60 Min
Polizeiliche StandardmaßnahmenVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Ermessen und Verhältnismäßigkeit+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Von hessischen Geizhälsen und norddeutschen Hilfspolizisten – Teil 2

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob sich F nach § 315a Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar gemacht hat, indem sie alkoholisiert einen Segeltörn unternahm und dabei den S rammte. F wird vorgeworfen, ein Schiff unter erheblichem Alkoholeinfluss geführt und dadurch das Leben und die Gesundheit des S konkret gefährdet zu haben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei Taten im Küstenmeer. Der Fall beleuchtet insbesondere das Problem der absoluten Fahruntüchtigkeit im Schiffsverkehr und die Anforderungen an eine konkrete Gefährdung von Leib oder Leben.

UnterlassenGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Im Schwitzkasten

K möchte von einer Strafbarkeit nach § 212 Abs. 1 StGB (Totschlag) sowie § 222 StGB (fahrlässige Tötung) verschont bleiben, nachdem er H in Notwehr abzuwehren versuchte und diesen im sogenannten Schwitzkasten tödlich würgte. Zuvor war es zu einem handgreiflichen Streit zwischen den beiden gekommen, in dessen Verlauf K von H mehrfach angegriffen wurde. Der Schwerpunkt der Prüfung liegt auf der Einordnung des Geschehens in mehrere Handlungsabschnitte und der Frage, ob und inwieweit K durch Notwehr oder andere Rechtfertigungs- bzw. Entschuldigungsgründe gerechtfertigt oder entschuldigt war. Wesentliches Problem ist die Abgrenzung der gerechtfertigten Notwehrhandlung von einer möglichen Überschreitung der Grenzen der Notwehr mit tödlichem Ausgang.

RechtfertigungsgründeAllgemeiner TeilObjektive Zurechnung+5 weitere
ZjS 20142. Staatsexamen / Referendariat

Aktenvortrag: Religionsfreiheit, Versammlungsrecht, Anspruch auf behördliches Einschreiten

Im vorliegenden Fall plant die rechtsradikale Bürgerbewegung P eine islamkritische Demonstration in unmittelbarer Nähe einer Moschee, bei der sogenannte Mohammed-Karikaturen gezeigt werden sollen. Die muslimische Gemeinde G sieht darin eine Verletzung ihrer Religionsfreiheit und fordert vom Polizeipräsidenten, das Zeigen der Karikaturen zu untersagen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Grundrechte auf Religionsfreiheit sowie Meinungs-, Versammlungs- und Kunstfreiheit. Zudem sind strafrechtliche Aspekte (§ 166 StGB) sowie das öffentliche Interesse an Sicherheit und Ordnung zu prüfen. Die Gemeinde G begehrt verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gegen die Ablehnung ihres Antrags durch die Behörde.

Nils Schaks· ZJS 2014, 682
Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Gemeinschaftsunterkunft

In diesem Fall beantragt B bei der Stadt H eine Baugenehmigung, um sein Gebäude als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in einem Gewerbegebiet zu nutzen. Das angrenzende Grundstück gehört N, der gegen die erteilte Genehmigung Widerspruch einlegt und nach dessen Ablehnung Klage erhebt. Zusätzlich begehrt N einstweiligen Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Baugenehmigung. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Verwaltungsprozessrechts, insbesondere zur Drittanfechtung, sowie bauplanungsrechtliche Vorgaben des Baugesetzbuches in Bezug auf die Zulässigkeit von Unterkünften für Asylbewerber im Gewerbegebiet.

Der Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts+7 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Forderungspfändungen und Autoliebhaber

Die Klausur behandelt die Wirksamkeit und Rangfolge mehrerer Forderungspfändungen im Autohandel. Zentral ist die zivilprozessuale Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund gepfändeter und überwiesener Forderungen, unter Berücksichtigung von Zustellung, Drittschuldnerverhalten und konkurrierenden Pfändungen, einschließlich kaufrechtlicher Sachmangelproblematik sowie prozessualen Fragen wie Widerklage und Rechtskraft. Es handelt sich um eine Urteilsklausur aus der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Sachsen.

Dr. Peter Kieß· JA 2014, 362· 300 Min
Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPOGrundlagen des KaufvertragsRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
ZjS 2014Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit: Staatsorganisationsrecht – Nichtanerkennungsbeschwerde

Im Fall begehren mehrere politische Gruppierungen (ALT, BKP, VKM, VEREINIGUNG) die Zulassung zur Bundestagswahl, werden jedoch vom Bundeswahlausschuss aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt. Zentral ist die Frage, ob die Zuerkennung der Parteieigenschaft und die formellen Voraussetzungen der Beteiligungsanzeige erfüllt sind. Es stehen Bestimmungen aus dem Parteiengesetz und Wahlrecht im Mittelpunkt, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an Satzung, Parteinamen und Mitgliederstruktur. Außerdem sind verfassungsrechtliche Fragestellungen im Kontext politischer Chancengleichheit und einer möglichen rechtlichen Überprüfung der Entscheidungen angesprochen.

Politische ParteienEinführung in das StaatsorganisationsrechtRecht der öffentlichen Sachen+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Windige Unternehmensanleihen

Im Übungsfall erwirbt ein Kleinanleger von der P-GmbH Inhaberschuldverschreibungen, die infolge einer Gewinnabführung an die Konzernmutter M-GmbH erheblich an Wert verlieren. Der Anleger macht Schadensersatzansprüche gegenüber der P-GmbH und der Konzernmutter geltend, wobei er bemängelt, dass der Prospekt wesentliche Informationen über das Konzernverhältnis und die wirtschaftliche Situation der Muttergesellschaft verschweige. Im Rahmen von Abwandlungen wird zudem geprüft, ob Schadensersatzansprüche gegen einen unabhängigen Finanzberater wegen fehlerhafter Beratung oder gegen eine Aktiengesellschaft infolge einer Veränderung der Aktionärsstruktur bestehen. Zentral sind zivilrechtliche Haftungsfragen aus fehlerhaften Prospektangaben, Beratungspflichten sowie Aktionärsschutz im Wertpapierhandel.

Tobias Krause· ZJS 2014, 658
§ 823 Abs. 1 BGB§ 823 Abs. 2 BGB§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Wem bringen Scherben Glück?

Im vorliegenden Fall bestellt K bei dem Weinbetrieb V zehn Kisten Wein, die von V selbst per Zustelldienst geliefert werden sollen. Da K zum vereinbarten Lieferzeitpunkt nicht anwesend ist, nimmt der Fahrer die Ware wieder mit, auf dem Rückweg geht der Wein bei einem Unfall zu Bruch. K fordert einige Tage später eine erneute Lieferung, während V sich nur zur Rechnungsstellung, nicht aber zu einer weiteren Lieferung bereiterklärt. Im Zentrum stehen Fragen zur Erfüllungspflicht, Unmöglichkeit der Leistung gemäß § 275 Abs. 1 BGB und der Kaufpreisforderung nach § 433 BGB.

Jonas Brinkmann· ZJS 2014, 654
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Annahmeverzug, § 293 ff. BGBNicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: A bisserl was geht immer!

Dr. Bernadette Bauer möchte ihre gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten für die Bauer-Lebensmittel-KG regeln. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie der Kommanditanteil ihres Mannes Albrecht nach dessen Tod Gabriele Grau sicher zufallen kann, wobei Albrecht gleichzeitig die Möglichkeit behalten soll, anderweitig zu verfügen, falls Gabriele Grau ihren Pflichten nicht nachkommt. Darüber hinaus beabsichtigt Dr. Bauer, ihre eigenen Gesellschaftsanteile nach ihrem Tod auf ihre Enkelkinder Sophie und Moritz zu übertragen, wobei sowohl die Haftungsbegrenzung für Moritz als auch die Einschränkung von Sophies Einfluss bis zu ihrem 25. Lebensjahr zu berücksichtigen sind. Zudem soll Karl Bauer vorübergehend die Geschäfte führen, ohne an der Gesellschaft zu haften oder Gesellschafter zu werden. Der Fall behandelt hierbei insbesondere gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche sowie haftungs- und vertretungsbezogene Fragestellungen.

Josef Zintl, Jan Singbartl· ZJS 2014, 648
Rücktritt Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der ElternSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Die Folgen einer Belästigung

Die Klausur behandelt eine Vielzahl strafrechtlicher Problemstellungen rund um eine zunächst eskalierende Belästigungssituation, u.a. rechtfertigende Notwehr, Rücktritt vom Versuch, Tötungsvorsatz, Diebstahl, Sachbeschädigung sowie Brandstiftung. Die Beteiligten handeln in unterschiedlicher Weise und verursachen komplexe Folgeverläufe, die auch ärztliches Fehlverhalten sowie nachträgliche Brandlegung umfassen. Es ist zu prüfen, wie sich die Beteiligten nach dem StGB strafbar gemacht haben.

Dr. Jens Puschke· JA 2014, 348· 300 Min
RechtfertigungsgründeVersuch und RücktrittBrandstiftung, § 306 StGB +5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Anwaltliche Familienbande

Die Klausur thematisiert die haftungsrechtlichen Folgen beim Eintritt eines Nachfolgers in eine Sozietät sowie den Übergang in eine Partnerschaftsgesellschaft nach dem Tod eines Gesellschafters. Im Ausgangsfall sowie in der Abwandlung werden besonders Fragen der Nachfolgeklausel, der Haftung des eintretenden Gesellschafters und der Haftungskonzentration gemäß § 8 II PartGG behandelt.

Prof. Dr. Ingo Saenger, Lisanne Uphoff· JA 2014, 338· 90 Min
Dreipersonenverhältnisse+2 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Das öffentlich-rechtliche Prüfungsgespräch im Assessorexamen

Die Klausur behandelt die rechtlichen Grundlagen und Abläufe des öffentlich-rechtlichen Prüfungsgesprächs im Assessorexamen. Im Fokus stehen die verwaltungsrechtlichen Fragen und der Ablauf des Prüfungsverfahrens. Sie eignet sich für Fortgeschrittene im öffentlichen Recht.

Kirsch· JA 2014, 303
Der öffentlich-rechtliche VertragBesondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenBesondere öffentlich-rechtliche Primäransprüche: Überblick
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