Examensklausur: Weniger ist nicht immer schlechter
Examensklausur · ZJS 2013, 587 · Zivilrecht für 1. Staatsexamen
Von Abbas Samhat
In diesem Fall geht es um drei eigenständige kaufrechtliche Fallkonstellationen: Im ersten Teil streiten ein Computerhändler und sein Kunde darüber, ob nach Zerstörung eines bereits reparierten und erneut versandten Laptops der Kaufpreis noch geschuldet ist. Im zweiten Teil weigert sich eine Käuferin, einen reparierten Kühlschrank und den Kaufpreis zu akzeptieren, weil sie stattdessen einen Austausch verlangt hatte; zusätzlich verlangt der Händler Ersatz von Transportkosten und Zinsen. Im dritten Teil fordert ein Käufer nach unvollständiger Lieferung von Weingläsern die Rückzahlung des vollen Kaufpreises sowie Ersatz des Mehrbetrags für Ersatzkauf, während der Händler Einwendungen hinsichtlich Rücktritt und Nutzungsersatz erhebt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte bilden dabei das Leistungsstörungsrecht, kaufrechtliche Nacherfüllung, der Umgang mit Zuweniglieferung sowie die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Rücktritts nach Kaufrecht.
Schwerpunkte
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- RücktrittAusschluss der Rückgewähr aufgrund der Natur des Erlangten
- RücktrittVerwendungsersatz (andere Aufwendung), § 347 Abs. 2 S. 2 BGB
- RücktrittVerwendungsersatz (Kosten für den Gebrauch )
- RücktrittVerwendungsersatz (notwendige Aufwendungen)
- RücktrittRückzahlungsanspruch bei unbehhebbarer Nichtleistung (§ 326 Abs. 4 BGB)
Weitere Klausuren zu Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
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