Übungsfall: Flaschenpfand ohne Pfandflasche
ZJS 2013, 407 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Von Hauke Hinrichs
Im Mittelpunkt des Falls steht T, der mit einer leeren Einwegflasche und einer manipulierten Pfandbanderole versucht, an einem Rücknahmeautomaten beim Getränkehändler X unberechtigt Pfandgeld zu erlangen. Der Automat erkennt die manipulierte Flasche als pfandberechtigt an und stellt einen Gutschein aus, den T jedoch letztlich nicht einlöst. Zu prüfen sind insbesondere Vermögens-, Eigentums- und Urkundendelikte sowie Fragen der Versuchsstrafbarkeit. Der Fall thematisiert außerdem die strafrechtliche Relevanz des Verhaltens beim Betreten des Geschäftsraums sowie den Umgang mit Pfandsystemen nach der Verpackungsverordnung.
Schwerpunkte
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- Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)Abgrenzung zur Datenlüge
- Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)Phishing-Mails
- Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)Tathandlung: Herstellen einer unechten "Datenurkunde"
- Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB)Fälschung technischer Aufzeichnung - Tathandlung (störende Einwirkung?)
- Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB)Fälschung technischer Aufzeichnung - Tathandlung (Verfälschung)
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