Fortgeschrittenenklausur: Spendenbecher
ZJS 2020, 70 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Von Dennis Klein
Im Mittelpunkt des Falles steht A, der ein Benefizfestival ohne Entrichtung des Eintrittspreises betritt, indem er sich einen Eintrittsstempel fälscht und unbefugt auf das Gelände gelangt. Dort entwendet er aus versiegelten Spendeneimern eine Vielzahl von Bechern, die als Nachweis für getätigte Spenden dienen, und gibt diese an einer Bar mit einer falschen Behauptung gegen Auszahlung von Geld ab. Die Klausur prüft die Strafbarkeit des A nach dem StGB und fokussiert auf Vermögensdelikte, insbesondere Urkundenfälschung und den Umgang mit den Bechern als möglichem Tatobjekt. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind das Vorliegen von Täuschungshandlungen und die Zueignungsabsicht im Zusammenhang mit den entnommenen Spendenbechern.
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- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Einbruch im Museum = Juwelen„raub“? (Der Louvre-Fall)
- Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)Vergessene Monatskarten (nicht übertragbar)
- Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)Veranstaltung mit begrenztem Teilnehmerkreis
- Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)Parkhaus mit Entgelt am Ausgang
- Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)Öffentlicher Parkplatz
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