Übungsfall: „Heiße Quellen“
ZJS 2017, 342 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Von Georg Steinberg, Steven Bonnin
Der weltberühmte Sänger C übernachtet inkognito in einem Hotel und gibt beim Einchecken bewusst falsche Personalien auf dem Meldeformular an. Nach einer versehentlichen Beschädigung eines Hotelgemäldes verlässt er das Hotel im Glauben, dass durch die Falschangaben eine Haftung vermieden wird. Die Hotelangestellte A eignet sich das vom Gast gezahlte Bargeld an, vernichtet den Meldezettel und täuscht so die ordnungsgemäße Buchführung. Der Fall konzentriert sich auf mögliche Strafbarkeiten wegen Urkundenfälschung, Unterschlagung, Betrug und begleitende Kontrollpflichten weiterer Hotelmitarbeiter.
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- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Einbruch im Museum = Juwelen„raub“? (Der Louvre-Fall)
- Betrug (§ 263 StGB)Betrug durch Verkauf von KI-generierten Büchern über Online-Plattformen
- Betrug (§ 263 StGB)Spätere Erstattung durch Dritte (zB Versicherung)
- Betrug (§ 263 StGB)Gesetzliche Rechte (Pfandrecht)
- Betrug (§ 263 StGB)Gesetzliche Rechte (Schadensersatz-/Bereicherung)
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