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Klausuren

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JURA 2015Fortgeschrittene

Der teure Untermieter

Der Fall behandelt Ansprüche des Vermieters gegen einen Untermieter nach einer durch diesen verursachten Explosion und Brandschaden im Mietshaus. Im Zentrum stehen das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, die Haftung bei Besitzexzess sowie mietrechtliche Regelungen zum Untermietverhältnis. Weiterhin wird geprüft, ob vertragliche oder gesetzliche Ansprüche gegen den Untermieter oder den Hauptmieter bestehen.

Vindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisPflichten im Mietverhältnis +1 weitere
JURA 2015Schwerpunktbereich

Übungsfall: Vollstreckbarerklärung eines polnischen Versäumnisurteils in Deutschland

Der Übungsfall thematisiert die Frage, ob ein polnisches Versäumnisurteil in Deutschland für vollstreckbar erklärt werden kann. Gegenstand ist insbesondere die Beschwerde von TransGO gegen die Vollstreckbarerklärung durch das LG Frankfurt am Main und die zu prüfenden Erfolgsaussichten, einschließlich Fragen der internationalen Zuständigkeit, Zustellung und materiellen Rechtsgrundsätze. Der Fall umfasst die Anwendung von IZPR und EU-Regelungen im Kontext grenzüberschreitender Urteilsanerkennung.

Agnieszka Okońska· JURA 2015, 264
Einführung IZPRInternationale Zuständigkeit (EuGVVO)Besondere Verfahrensarten
JURA 2015Fortgeschrittene

»Mia san mia« – Einheimischenmodell auf Bayerisch

Die Klausur behandelt das bayerische Einheimischenmodell im Kontext der Vergabe von Baugrundstücken. Ein tschechischer Staatsbürger klagt vor dem Verwaltungsgericht auf diskriminierungsfreie Vergabe und bringt insbesondere europarechtliche und grundrechtliche Bedenken gegen die Praxis der Gemeinde vor. Die Überprüfung umfasst Fragen des Verwaltungsrechtswegs, des einstweiligen Rechtsschutzes, kommunalrechtlicher Vorschriften, Grundrechte und europäischer Grundfreiheiten.

Fabian Michl· JURA 2015, 202
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeEuropäische Integration+2 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Staatsorganisationsrecht – »Zeitgemäßes Wahlrecht«

Der Fall thematisiert die Einführung einer Wahlpflicht mittels Änderung des Bundeswahlgesetzes durch § 51 BWahlG, mit dem Bürger bei Nichtwahrnehmung ihres Wahlrechts mit einer Geldbuße belegt werden. Die Landesregierung hält dies für verfassungswidrig und beantragt die abstrakte Normenkontrolle; im Zentrum stehen die Vereinbarkeit einer Wahlpflicht mit der Wahlfreiheit und dem Demokratieprinzip.

Walter Haensle· JURA 2015, 196
Wahlen und WahlrechtsgrundsätzeAbstrakte NormenkontrolleStaatsstrukturprinzipien des GG+1 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Eine schöne Bescherung und andere Vorfälle

Die Klausur behandelt einen individualarbeitsrechtlichen Fall mit Schwerpunkt auf Kündigungsschutzklage nach dem Verlust der Fahrerlaubnis eines langjährigen Fahrers. Zu prüfen sind insbesondere die Abgrenzung zwischen personen- und verhaltensbedingter Kündigung, die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung sowie die Anforderungen an eine außerordentliche Kündigung nach einer Tätlichkeit im Betrieb.

Constanze Schmidt· JURA 2015, 188
Störungen des ArbeitsverhältnissesBeendigung des Arbeitsverhältnisses+1 weitere
JURA 2015Anfänger:innen

Gebrauchsüberlassung an Dritte bei der Leihe

Die Klausur behandelt die Gebrauchsüberlassung an Dritte im Rahmen eines Leihvertrags und beleuchtet klausurrelevante Probleme insbesondere zur Erlaubnis des Verleihers und zu vertraglichen Schutzwirkungen zugunsten Dritter. Es werden die gesetzlichen Voraussetzungen, die Haftung und Verjährungsfragen bei Drittbeteiligung berücksichtigt.

Jens Petersen· JURA 2015, 154
Leihe, §§ 598ff. BGB+2 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Jagdpech

In der Klausur 'Jagdpech' geht es um eine Gruppe, die nach einem alkoholisierten Wildunfall einen Versicherungsbetrug planen und dabei versehentlich ein fremdes Auto trifft. Thematisiert werden unter anderem Fragen zur Trunkenheit im Verkehr, error in persona, Mittäterschaft, Täterschaft und Teilnahme sowie relevante Mordmerkmale. Die Fallgestaltung basiert auf einer Original-Examensklausur.

Holm Putzke· JURA 2015, 95
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBTäterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Gut für den Teint, aber schlecht für die Gesundheit

Der Fall behandelt eine Verfassungsbeschwerde eines Sonnenstudiobetreibers gegen das Nutzungsverbot für Minderjährige nach § 4 NiSG. Es sind insbesondere Fragen der Berufsfreiheit, Eigentumsfreiheit, der Gesetzgebungskompetenz, der Verhältnismäßigkeit und der Prüfung eines Grundrechtseingriffs unter umstrittener wissenschaftlicher Grundlage zu erörtern.

VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gesetzgebungskompetenzen+4 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Ein Bote auf Abwegen

Der Fall thematisiert eine atypische Botengeschichte beim Kiosk-Kauf gebrauchter Konsolen. Im Mittelpunkt stehen Anspruchsgrundlagen aus Mobiliarsachenrecht, Bereicherungsrecht sowie dem Allgemeinen Teil des BGB, insbesondere bei Anfechtung und Rückabwicklung. Prüfen sind gegenseitige Herausgabeansprüche zwischen dem 'Boten' und dem Kioskbetreiber.

StellvertretungGrundlagen des KaufvertragsDie Leistungskondiktion+3 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer prostitutiven Einrichtung im allgemeinen Wohngebiet

Die Klausur prüft die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer prostitutiven Einrichtung in einem allgemeinen Wohngebiet im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Nutzung als sogenannte gewerbliche Zimmervermietung mit bordellähnlicher Nutzung genehmigungsfähig ist, insbesondere angesichts der öffentlichen Interesse an der Aufwertung des Gebiets und der vorhandenen Mischnutzung in der Umgebung.

Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)+3 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Die italienischen Wasserflaschen

In der Klausur geht es um die Ersatzfähigkeit von Beerdigungskosten und etwaige Regressansprüche nach dem Tod von Emil, der durch einen selbstverschuldeten Unfall ums Leben kam. Thematisiert werden Ansprüche des Bestatters gegen Erben und Dritte sowie Schadensersatzforderungen aus dem Unfallgeschehen. Die Fallbearbeitung umfasst insbesondere gesetzliche Schuldverhältnisse aus GoA und Deliktsrecht sowie das StVG.

Dr. Andreas Gietl, Alexandra Stenzer· JA 2014, 922· 300 Min
Die echte GoA – Voraussetzungen§ 823 Abs. 1 BGBHaftung nach StVG+2 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Die geplatzte Hochzeit

In dieser Strafrechtsübungsklausur wird die Strafbarkeit des B untersucht, der nach einem Diebstahl eine Reihe von Straftaten begeht: Er flüchtet in ein Cabrio, nötigt die Fahrerin D, fesselt sie, und plant eine Lösegeldforderung gegenüber ihrem Verlobten. Im Rahmen weiterer Fluchtaktionen kommt D durch einen Unfall ums Leben. Die Aufgabe verlangt eine umfassende Prüfung des materiellen Strafrechts.

Dorothee Lang, Johann Sieber· JA 2014, 913· 300 Min
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JA 2014Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: "Ein flüchtiger Bekannter

In der Originalexamensklausur "Ein flüchtiger Bekannter" wird die Revision des Angeklagten Horst Hauke gegen ein amtsgerichtliches Urteil wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB behandelt. Kernprobleme sind die Zulässigkeit der Revision, die sogenannte 'Rügeverkümmerung' infolge einer Protokollberichtigung sowie Fragen der Strafrahmenwahl.

Murad Gorial· JA 2014, 855· 300 Min
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBZulässigkeit der RevisionBegründetheit der Revision: Einführung+4 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Das gefährliche Urteil

Die Klausur thematisiert die Situation einer Mieterin, gegen die nach dem Tod der Vermieterin im Erbfall ein Urteil auf Zahlung von Mietrückständen ergangen ist. Nach Zahlung an die Erbengemeinschaft über ein von nur einem Erben eingerichtetes Konto wird sie dennoch mit Zwangsvollstreckung bedroht und sucht anwaltlichen Rat. Zu prüfen ist das weitere Vorgehen zur Abwehr der doppelten Inanspruchnahme und zur Verhinderung der Vollstreckung.

Dr. Michael Duchstein· JA 2014, 848· 300 Min
Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO+2 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

(K)eine andere Wahl?“

Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit der Sperrklausel (Fünf-Prozent-Hürde) und der unbeschränkten Briefwahl im Bundestagswahlrecht. Zu prüfen ist insbesondere, ob diese Regelungen gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Öffentlichkeit der Wahl verstoßen und wie das Bundesverfassungsgericht auf eine Wahlprüfungsbeschwerde reagieren würde.

Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze+3 weitere
JA 20141. Staatsexamen

* "Innerbetriebliche Differenzen mit Folgen

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem eine Arbeitnehmerin aus Eifersucht eine Kollegin bestiehlt und anschließend einen Mordplan fasst, jedoch bei der Tatausführung versehentlich den Vorgesetzten verletzt. Es werden sowohl die materiell-rechtlichen Fragen (insbes. Diebstahl, Hausfriedensbruch, Körperverletzungs- und Tötungsdelikte) als auch prozessuale Aspekte im Rahmen der Revision umfassend geprüft.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Jennifer Koch· JA 2014, 830· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Mord, § 211 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Abschleppen im Auftrag des Staates

Die Klausur behandelt die Haftung eines privaten Abschleppunternehmens im Auftrag der Stadt für Schäden am abgeschleppten Fahrzeug. Es werden verschiedene Anspruchsgrundlagen geprüft, insbesondere Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (§ 328 BGB analog), deliktische Ansprüche und die Haftung des Staates nach Art. 34 GG. Die Frage der gesetzlichen Haftungsverlagerung und der richtige Anspruchsgegner stehen im Mittelpunkt.

Valerie Binder, Fabian Schöniger· JA 2014, 766· 90 Min
§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG§ 823 Abs. 1 BGB+4 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Das Taubenfütterungsverbot“

Die Übungsklausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Taubenfütterungsverbots, das durch eine kommunale Gefahrenabwehrverordnung erlassen wurde. Zu prüfen sind die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Verordnung sowie mögliche Grundrechtsbeeinträchtigungen. In einer Zusatzaufgabe sollen die verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten gegen das behördliche Verbot und die Verordnung dargestellt werden.

GefahrenabwehrverordnungErmessen und VerhältnismäßigkeitAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+5 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Studienprobleme

Im Mittelpunkt der Übungsklausur stehen strafrechtliche Fragestellungen rund um Falschangaben im BAföG-Antrag, Manipulation von Prüfungsunterlagen, Identitätstäuschung bei Prüfungen, Bestechungsversuch im Hochschulkontext und eine möglicherweise falsche Zeugenaussage im Verwaltungsgerichtsprozess. Es werden die Strafbarkeit der Jurastudentin J, ihres Kommilitonen K und des Lehrstuhlinhabers P nach verschiedenen StGB-Normen geprüft.

Prof. Dr. Martin Heger, Böhm, Hagebölling· JA 2014, 754· 300 Min
Betrug (§ 263 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Beleidigung, § 185 StGB+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Wem gehört die Einbauküche?

In diesem Übungsfall steht die Frage im Mittelpunkt, wer Eigentümer einer aus Einzelteilen zusammengebauten und fest eingebauten Küche ist, nachdem diese vom Nachbarn aus dem Vorgarten des ursprünglichen Käufers entwendet und in dessen Mietwohnung eingebaut wurde. Zudem wird geprüft, welche zivilrechtlichen Ansprüche dem Käufer der Küche gegen den Nachbarn zustehen.

Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+3 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Marktplatzvergabe bei knapper Kapazität

In der Klausur geht es um die Vergabe von Marktstandplätzen auf dem Hamburger Winterdom 2011 bei knapper Kapazität. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Auswahlentscheidung der Behörde, mögliche Fehler im Auswahlverfahren (insbesondere Befangenheit und Beteiligung Privater), gewerberechtliche Zulassung sowie der einstweilige Rechtsschutz des abgelehnten Bewerbers. Es werden mangelnde Transparenz und mögliche Rechtsverletzungen im Auswahlprozess thematisiert.

GewerberechtDie öffentlichen Einrichtungen der GemeindeErmessen und Verhältnismäßigkeit+5 weitere
JA 20142. Staatsexamen / Referendariat

Probleme beim Internethandel

Bei diesem Übungsfall handelt es sich um einen Aktenvortrag zum Thema Internethandel und Widerrufsrecht. Im Zentrum steht die Frage, ab wann die Widerrufsfrist beginnt, wenn das Paket beim Nachbarn abgegeben wird, und ob der Widerruf noch rechtzeitig erklärt wurde. Daneben wird die örtliche Zuständigkeit des Gerichts problematisiert.

Dr. Holger Jäckel· JA 2014, 687· 60 Min
Widerruf & VerbraucherverträgeGerichtszuständigkeit+2 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Konflikte um die Kindergartenpflicht

Die Klausur behandelt die Frage der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für eine verpflichtende Kindergartenpflicht sowie deren Vereinbarkeit mit Grundrechten. Bundesministerin B plant ein Gesetz zur besseren Förderung von Kleinkindern, das einen verpflichtenden Besuch ab vier Jahren vorsieht. Es wird ein Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit des Vorhabens gefordert.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2014, 682· 180 Min
GesetzgebungskompetenzenAllgemeine Grundrechtslehren+2 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Bis dass der Tod uns auseinandersetzt

Die Klausur befasst sich mit vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach dem Tod eines Partners. Geprüft wird, ob und auf welcher Anspruchsgrundlage der Sohn der verstorbenen Lebensgefährtin Rückforderung von Geldern und Architektenleistungen vom überlebenden Partner verlangen kann. Im Zentrum stehen familienrechtliche und erbrechtliche Fragestellungen sowie Fragen des Bereicherungsrechts.

Stefan Jobst· JA 2014, 659· 300 Min
Schenkung, §§ 516ff. BGBDie LeistungskondiktionGesetzliche Erbfolge+3 weitere
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