Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Der teure Untermieter
Der Fall behandelt Ansprüche des Vermieters gegen einen Untermieter nach einer durch diesen verursachten Explosion und Brandschaden im Mietshaus. Im Zentrum stehen das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, die Haftung bei Besitzexzess sowie mietrechtliche Regelungen zum Untermietverhältnis. Weiterhin wird geprüft, ob vertragliche oder gesetzliche Ansprüche gegen den Untermieter oder den Hauptmieter bestehen.
Übungsfall: Vollstreckbarerklärung eines polnischen Versäumnisurteils in Deutschland
Der Übungsfall thematisiert die Frage, ob ein polnisches Versäumnisurteil in Deutschland für vollstreckbar erklärt werden kann. Gegenstand ist insbesondere die Beschwerde von TransGO gegen die Vollstreckbarerklärung durch das LG Frankfurt am Main und die zu prüfenden Erfolgsaussichten, einschließlich Fragen der internationalen Zuständigkeit, Zustellung und materiellen Rechtsgrundsätze. Der Fall umfasst die Anwendung von IZPR und EU-Regelungen im Kontext grenzüberschreitender Urteilsanerkennung.
»Mia san mia« – Einheimischenmodell auf Bayerisch
Die Klausur behandelt das bayerische Einheimischenmodell im Kontext der Vergabe von Baugrundstücken. Ein tschechischer Staatsbürger klagt vor dem Verwaltungsgericht auf diskriminierungsfreie Vergabe und bringt insbesondere europarechtliche und grundrechtliche Bedenken gegen die Praxis der Gemeinde vor. Die Überprüfung umfasst Fragen des Verwaltungsrechtswegs, des einstweiligen Rechtsschutzes, kommunalrechtlicher Vorschriften, Grundrechte und europäischer Grundfreiheiten.
Staatsorganisationsrecht – »Zeitgemäßes Wahlrecht«
Der Fall thematisiert die Einführung einer Wahlpflicht mittels Änderung des Bundeswahlgesetzes durch § 51 BWahlG, mit dem Bürger bei Nichtwahrnehmung ihres Wahlrechts mit einer Geldbuße belegt werden. Die Landesregierung hält dies für verfassungswidrig und beantragt die abstrakte Normenkontrolle; im Zentrum stehen die Vereinbarkeit einer Wahlpflicht mit der Wahlfreiheit und dem Demokratieprinzip.
Eine schöne Bescherung und andere Vorfälle
Die Klausur behandelt einen individualarbeitsrechtlichen Fall mit Schwerpunkt auf Kündigungsschutzklage nach dem Verlust der Fahrerlaubnis eines langjährigen Fahrers. Zu prüfen sind insbesondere die Abgrenzung zwischen personen- und verhaltensbedingter Kündigung, die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung sowie die Anforderungen an eine außerordentliche Kündigung nach einer Tätlichkeit im Betrieb.
Gebrauchsüberlassung an Dritte bei der Leihe
Die Klausur behandelt die Gebrauchsüberlassung an Dritte im Rahmen eines Leihvertrags und beleuchtet klausurrelevante Probleme insbesondere zur Erlaubnis des Verleihers und zu vertraglichen Schutzwirkungen zugunsten Dritter. Es werden die gesetzlichen Voraussetzungen, die Haftung und Verjährungsfragen bei Drittbeteiligung berücksichtigt.
Jagdpech
In der Klausur 'Jagdpech' geht es um eine Gruppe, die nach einem alkoholisierten Wildunfall einen Versicherungsbetrug planen und dabei versehentlich ein fremdes Auto trifft. Thematisiert werden unter anderem Fragen zur Trunkenheit im Verkehr, error in persona, Mittäterschaft, Täterschaft und Teilnahme sowie relevante Mordmerkmale. Die Fallgestaltung basiert auf einer Original-Examensklausur.
Gut für den Teint, aber schlecht für die Gesundheit
Der Fall behandelt eine Verfassungsbeschwerde eines Sonnenstudiobetreibers gegen das Nutzungsverbot für Minderjährige nach § 4 NiSG. Es sind insbesondere Fragen der Berufsfreiheit, Eigentumsfreiheit, der Gesetzgebungskompetenz, der Verhältnismäßigkeit und der Prüfung eines Grundrechtseingriffs unter umstrittener wissenschaftlicher Grundlage zu erörtern.
Ein Bote auf Abwegen
Der Fall thematisiert eine atypische Botengeschichte beim Kiosk-Kauf gebrauchter Konsolen. Im Mittelpunkt stehen Anspruchsgrundlagen aus Mobiliarsachenrecht, Bereicherungsrecht sowie dem Allgemeinen Teil des BGB, insbesondere bei Anfechtung und Rückabwicklung. Prüfen sind gegenseitige Herausgabeansprüche zwischen dem 'Boten' und dem Kioskbetreiber.
Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer prostitutiven Einrichtung im allgemeinen Wohngebiet
Die Klausur prüft die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer prostitutiven Einrichtung in einem allgemeinen Wohngebiet im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Nutzung als sogenannte gewerbliche Zimmervermietung mit bordellähnlicher Nutzung genehmigungsfähig ist, insbesondere angesichts der öffentlichen Interesse an der Aufwertung des Gebiets und der vorhandenen Mischnutzung in der Umgebung.
Die italienischen Wasserflaschen
In der Klausur geht es um die Ersatzfähigkeit von Beerdigungskosten und etwaige Regressansprüche nach dem Tod von Emil, der durch einen selbstverschuldeten Unfall ums Leben kam. Thematisiert werden Ansprüche des Bestatters gegen Erben und Dritte sowie Schadensersatzforderungen aus dem Unfallgeschehen. Die Fallbearbeitung umfasst insbesondere gesetzliche Schuldverhältnisse aus GoA und Deliktsrecht sowie das StVG.
Die geplatzte Hochzeit
In dieser Strafrechtsübungsklausur wird die Strafbarkeit des B untersucht, der nach einem Diebstahl eine Reihe von Straftaten begeht: Er flüchtet in ein Cabrio, nötigt die Fahrerin D, fesselt sie, und plant eine Lösegeldforderung gegenüber ihrem Verlobten. Im Rahmen weiterer Fluchtaktionen kommt D durch einen Unfall ums Leben. Die Aufgabe verlangt eine umfassende Prüfung des materiellen Strafrechts.
Original-Examensklausur: "Ein flüchtiger Bekannter
In der Originalexamensklausur "Ein flüchtiger Bekannter" wird die Revision des Angeklagten Horst Hauke gegen ein amtsgerichtliches Urteil wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB behandelt. Kernprobleme sind die Zulässigkeit der Revision, die sogenannte 'Rügeverkümmerung' infolge einer Protokollberichtigung sowie Fragen der Strafrahmenwahl.
Das gefährliche Urteil
Die Klausur thematisiert die Situation einer Mieterin, gegen die nach dem Tod der Vermieterin im Erbfall ein Urteil auf Zahlung von Mietrückständen ergangen ist. Nach Zahlung an die Erbengemeinschaft über ein von nur einem Erben eingerichtetes Konto wird sie dennoch mit Zwangsvollstreckung bedroht und sucht anwaltlichen Rat. Zu prüfen ist das weitere Vorgehen zur Abwehr der doppelten Inanspruchnahme und zur Verhinderung der Vollstreckung.
(K)eine andere Wahl?“
Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit der Sperrklausel (Fünf-Prozent-Hürde) und der unbeschränkten Briefwahl im Bundestagswahlrecht. Zu prüfen ist insbesondere, ob diese Regelungen gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Öffentlichkeit der Wahl verstoßen und wie das Bundesverfassungsgericht auf eine Wahlprüfungsbeschwerde reagieren würde.
* "Innerbetriebliche Differenzen mit Folgen
Die Klausur behandelt einen Fall, in dem eine Arbeitnehmerin aus Eifersucht eine Kollegin bestiehlt und anschließend einen Mordplan fasst, jedoch bei der Tatausführung versehentlich den Vorgesetzten verletzt. Es werden sowohl die materiell-rechtlichen Fragen (insbes. Diebstahl, Hausfriedensbruch, Körperverletzungs- und Tötungsdelikte) als auch prozessuale Aspekte im Rahmen der Revision umfassend geprüft.
Abschleppen im Auftrag des Staates
Die Klausur behandelt die Haftung eines privaten Abschleppunternehmens im Auftrag der Stadt für Schäden am abgeschleppten Fahrzeug. Es werden verschiedene Anspruchsgrundlagen geprüft, insbesondere Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (§ 328 BGB analog), deliktische Ansprüche und die Haftung des Staates nach Art. 34 GG. Die Frage der gesetzlichen Haftungsverlagerung und der richtige Anspruchsgegner stehen im Mittelpunkt.
Das Taubenfütterungsverbot“
Die Übungsklausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Taubenfütterungsverbots, das durch eine kommunale Gefahrenabwehrverordnung erlassen wurde. Zu prüfen sind die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Verordnung sowie mögliche Grundrechtsbeeinträchtigungen. In einer Zusatzaufgabe sollen die verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten gegen das behördliche Verbot und die Verordnung dargestellt werden.
Studienprobleme
Im Mittelpunkt der Übungsklausur stehen strafrechtliche Fragestellungen rund um Falschangaben im BAföG-Antrag, Manipulation von Prüfungsunterlagen, Identitätstäuschung bei Prüfungen, Bestechungsversuch im Hochschulkontext und eine möglicherweise falsche Zeugenaussage im Verwaltungsgerichtsprozess. Es werden die Strafbarkeit der Jurastudentin J, ihres Kommilitonen K und des Lehrstuhlinhabers P nach verschiedenen StGB-Normen geprüft.
Wem gehört die Einbauküche?
In diesem Übungsfall steht die Frage im Mittelpunkt, wer Eigentümer einer aus Einzelteilen zusammengebauten und fest eingebauten Küche ist, nachdem diese vom Nachbarn aus dem Vorgarten des ursprünglichen Käufers entwendet und in dessen Mietwohnung eingebaut wurde. Zudem wird geprüft, welche zivilrechtlichen Ansprüche dem Käufer der Küche gegen den Nachbarn zustehen.
Marktplatzvergabe bei knapper Kapazität
In der Klausur geht es um die Vergabe von Marktstandplätzen auf dem Hamburger Winterdom 2011 bei knapper Kapazität. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Auswahlentscheidung der Behörde, mögliche Fehler im Auswahlverfahren (insbesondere Befangenheit und Beteiligung Privater), gewerberechtliche Zulassung sowie der einstweilige Rechtsschutz des abgelehnten Bewerbers. Es werden mangelnde Transparenz und mögliche Rechtsverletzungen im Auswahlprozess thematisiert.
Probleme beim Internethandel
Bei diesem Übungsfall handelt es sich um einen Aktenvortrag zum Thema Internethandel und Widerrufsrecht. Im Zentrum steht die Frage, ab wann die Widerrufsfrist beginnt, wenn das Paket beim Nachbarn abgegeben wird, und ob der Widerruf noch rechtzeitig erklärt wurde. Daneben wird die örtliche Zuständigkeit des Gerichts problematisiert.
Konflikte um die Kindergartenpflicht
Die Klausur behandelt die Frage der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für eine verpflichtende Kindergartenpflicht sowie deren Vereinbarkeit mit Grundrechten. Bundesministerin B plant ein Gesetz zur besseren Förderung von Kleinkindern, das einen verpflichtenden Besuch ab vier Jahren vorsieht. Es wird ein Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit des Vorhabens gefordert.
Bis dass der Tod uns auseinandersetzt
Die Klausur befasst sich mit vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach dem Tod eines Partners. Geprüft wird, ob und auf welcher Anspruchsgrundlage der Sohn der verstorbenen Lebensgefährtin Rückforderung von Geldern und Architektenleistungen vom überlebenden Partner verlangen kann. Im Zentrum stehen familienrechtliche und erbrechtliche Fragestellungen sowie Fragen des Bereicherungsrechts.