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Öffentliches RechtZjS 2014Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit: Verdachtsberichterstattung im Verfassungsschutzbericht

ZJS 2014, 536 · Öffentliches Recht für Anfänger:innen

Von Dr. Maxi Koemm, Jonas Marx

Zur Fundstelle (ZjS)Im Editor schreibenBald
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Niveau
Anfänger:innen
Quelle
ZJS 2014, 536
Lösung
Enthalten

B, Vorstand des Vereins "Der Mensch in Freiheit e.V.", wendet sich gegen die Erwähnung seines Netzwerks im Verfassungsschutzbericht 2013, wo es als Verdachtsfall im Bereich Linksextremismus geführt wird. Im Bericht wird insbesondere auf radikale Beiträge und "Erfolgsmeldungen" aus dem vereinseigenen Online-Journal Bezug genommen, die das aggressive Vorgehen gegen staatliche Einrichtungen und Polizeibeamte thematisieren. B argumentiert, dass Meinungsäußerungen allein nicht zur Feststellung eines verfassungsfeindlichen Verdachts herangezogen werden dürfen und sieht durch die Berichterstattung im Verfassungsschutzbericht seine Rechte aus Art. 5 GG verletzt. Die Fallkonstellation betrifft die rechtliche Zulässigkeit von Verdachtsberichterstattung durch Behörden sowie die Abwägung von Grundrechten, insbesondere Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz.

Schwerpunkte

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