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StrafrechtZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Von hessischen Geizhälsen und norddeutschen Hilfspolizisten – Teil 2

ZJS 2014, 692 · Strafrecht für Fortgeschrittene

Von Jacob Böhringer, Markus Wagner

Zur Fundstelle (ZjS)Im Editor schreibenBald
Rechtsgebiet
Strafrecht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
ZJS 2014, 692
Lösung
Enthalten

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob sich F nach § 315a Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar gemacht hat, indem sie alkoholisiert einen Segeltörn unternahm und dabei den S rammte. F wird vorgeworfen, ein Schiff unter erheblichem Alkoholeinfluss geführt und dadurch das Leben und die Gesundheit des S konkret gefährdet zu haben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei Taten im Küstenmeer. Der Fall beleuchtet insbesondere das Problem der absoluten Fahruntüchtigkeit im Schiffsverkehr und die Anforderungen an eine konkrete Gefährdung von Leib oder Leben.

Schwerpunkte

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