Übungsfall: Spülmaschine auf Bodenfliesen
ZJS 2014, 519 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Von Jonas David Brinkmann, Dennis Pielsticker
Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Rückerstattung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Übergabe einer mangelhaften Spülmaschine. Im Zentrum steht ein Verbrauchsgüterkauf, bei dem sich nach Lieferung der Maschine ein nicht behebbarer Sachmangel zeigte. Die Parteien stritten darüber, ob die Beklagte im Rahmen der Nacherfüllung auch den Ausbau der mangelhaften und den Einbau einer neuen Spülmaschine schuldet und wer die Kosten hierfür zu tragen hat. Thematisiert werden unter anderem Mängelrechte im Kaufrecht, insbesondere Rücktrittsvoraussetzungen und den Umfang der Nacherfüllungspflicht (§§ 434, 437, 439 BGB).
Schwerpunkte
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- RücktrittAusschluss der Rückgewähr aufgrund der Natur des Erlangten
- RücktrittVerwendungsersatz (andere Aufwendung), § 347 Abs. 2 S. 2 BGB
- RücktrittVerwendungsersatz (Kosten für den Gebrauch )
- RücktrittVerwendungsersatz (notwendige Aufwendungen)
- RücktrittRückzahlungsanspruch bei unbehhebbarer Nichtleistung (§ 326 Abs. 4 BGB)
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