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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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JURA 2014Fortgeschrittene

Vertragsübernahme und AGB-Kontrolle im Dreipersonenverhältnis – Ein Fall aus der anwaltlichen Praxis

Die Klausur behandelt einen Fall aus der anwaltlichen Praxis mit Bezug zur Vertragsübernahme und der AGB-Kontrolle im Dreipersonenverhältnis. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein ursprünglich individuell ausgehandelter Servicevertrag, der im Zuge eines Immobilienerwerbs von mehreren Personen übernommen wird, einer AGB-Kontrolle unterliegt, insbesondere hinsichtlich einer langen Vertragslaufzeit. Die Bearbeitung erfordert eine getrennte Analyse der einzelnen Vertragsverhältnisse sowie eigene Wertungen und ggf. analoge Anwendung gesetzlicher Vorschriften.

DreipersonenverhältnisseAGB+2 weitere
JURA 2014Schwerpunktbereich

Ad-hoc-Publizität – mehrstufige Entscheidungsprozesse auf dem Transfermarkt

Die Klausur beleuchtet die Ad-hoc-Publizitätspflicht börsennotierter Gesellschaften im Kontext mehrstufiger Entscheidungsprozesse auf dem Transfermarkt. Gegenstand ist die Prüfung einer möglichen Haftung der B. KGaA gegenüber dem Anleger A wegen einer verspäteten Veröffentlichung kursrelevanter Insider-Informationen. Im Fokus stehen die Voraussetzungen und Rechtsfolgen von Publizitätspflichten sowie Schadensersatzansprüche nach Aktienrecht.

Janine Oelkers, Ludwig Griebl· JURA 2014, 497
Aktiengesellschaft
JURA 2014Fortgeschrittene

Grundfälle zum Versammlungsrecht

Die Klausur stellt Grundfälle zum Versammlungsrecht dar und behandelt typische Problemstellungen anhand von konkreten Sachverhalten. Einleitend wird auf die Gesetzgebungskompetenz und die Bedeutung von Art. 8 GG eingegangen, anschließend werden Beispielfälle wie zur Definition der Versammlung praxisnah diskutiert.

Christoph Trurnit· JURA 2014, 486
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Versammlungsrechtliche MaßnahmenVertiefung: Versammlungsrecht in der Klausur+3 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle der Frist für die Bindung an das Vertragsangebot

Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit eines Bauträgervertrags mit Fokus auf die Bindungsfrist des Angebots und deren Kontrolle nach AGB-Recht. Prüfungsgegenstand ist insbesondere, ob eine in vorformulierter Erklärung enthaltene viermonatige Bindung an das Vertragsangebot gemäß § 308 Nr. 1 BGB zulässig ist und welche Frist für die Annahmeerklärung angemessen ist. Zudem werden bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsfragen bei unwirksamem Vertrag behandelt.

Petersen, Bosch, Kingreen· JURA 2014, 1
Angebot und AnnahmeAGBFristen und Termine+11 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Keine Unschuldslämmer«

In dem Fall 'Keine Unschuldslämmer' dringt ein Schäfer mit seiner Herde wiederholt auf fremde Wiesen vor. Nachdem ein Bauer und seine Frau den Verlust ihres Futters beklagen, nehmen sie als Ausgleich ein Lamm des Schäfers, setzen sich gegen seine Wiedererlangungsversuche mit einer Pistole zur Wehr und fliehen mit dem Tier. Es ist die Strafbarkeit aller Beteiligten nach dem StGB zu prüfen.

Thomas Jänicke· JURA 2014, 446
Diebstahl (§ 242 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und Teilnahme+2 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Der frustrierte Wähler

Die Klausur behandelt eine Wahlprüfbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht. Anhand eines Sachverhalts, der verschiedene Konstellationen wie das Erfordernis eines Unterschriftenquorums für parteilose Kandidaten, die Auswirkungen starrer Listen, die Geheimhaltung der Wahlentscheidung sowie die Briefwahl und deren mögliche Beeinflussung umfasst, werden zentrale Fragestellungen des Wahlrechts und der Wahlrechtsgrundsätze verfassungsrechtlich geprüft.

Wahlen und WahlrechtsgrundsätzeDas BundesverfassungsgerichtVerfassungsbeschwerde+4 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Playboy und Profifußballer – Prominente im Fokus der Presse

In diesem Übungsfall geht es um die zivilrechtlichen Ansprüche eines prominenten Schauspielers gegen eine Boulevardzeitung, die ohne sein Einverständnis ein Foto von ihm in einer privaten Situation auf ihrer Titelseite veröffentlichte. Es stehen unter anderem Fragen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des kommerziellen Persönlichkeitsrechts sowie zivilprozessuale Aspekte im Fokus. Thematisiert werden Herausgabeansprüche, Lizenzanalogie und Unterlassungsansprüche.

Sigrid Lorz· JURA 2014, 426
§ 823 Abs. 1 BGB§ 1004 BGB (analog)+3 weitere
JURA 2014Schwerpunktbereich

»Lange Finger, kurze Beine« – Aufsichtsarbeit aus dem Schwerpunktbereich Arbeits- und Sozialrecht

Im Zusammenhang mit einer außerordentlichen Kündigung wegen Diebstahls im Krankenhaus behandelt die Klausur verschiedene arbeitsrechtliche Fragen: die Rechtmäßigkeit der Kündigung, die Beteiligung des Betriebsrats, den Einsatz von Arbeitnehmern während eines Streiks sowie die Wirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung im Arbeitsvertrag. Ebenfalls thematisiert werden tarifrechtliche Aspekte der Überwachung am Arbeitsplatz.

Störungen des ArbeitsverhältnissesBeendigung des ArbeitsverhältnissesRechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis+2 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Kommissar Langfinger kauft ein

Der Polizeibeamte P ersetzt im Supermarkt eine Sektflasche mit einem Wein von deutlich höherem Wert, um an der Kasse lediglich den niedrigeren Preis zu zahlen. Gleichzeitig steckt er eine DVD sowie ein Snickers ein, letzteres aus Mangel an Bargeld. Die Klausur prüft die strafrechtliche Bewertung nach dem StGB, insbesondere Abgrenzungen zwischen Diebstahl und Betrug sowie das Verhalten hinsichtlich weiterer entnommener Waren.

Andreas Dürr· JURA 2014, 352
Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Solide Finanzen

Die Klausur stellt anhand einer verwaltungsrechtlichen Sachverhaltskonstellation die finanzielle Förderung parteinaher Jugendorganisationen durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in den Mittelpunkt. Thematisiert werden die Grundlagen und Grenzen der staatlichen Finanzierung sowie die Erfolgsaussichten einer Klage gegen das Ministerium, insbesondere im Hinblick auf Zuwendungsberechtigung und Verwaltungsrecht. Der Schwierigkeitsgrad gilt als vergleichsweise hoch.

Arne Pilniok, Tim Stoffregen· JURA 2014, 343
GrundlagenBesondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenGrundlagen der Gesetzgebung+2 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Aus den Augen, aus dem Sinn?

Die Klausur befasst sich mit der rechtlichen Zulässigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen einer Stadt und der Deutschen Bahn AG über die Nutzung des Bahnhofsvorplatzes. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und inwieweit auf dieser Grundlage Hausordnungsregelungen auf einen öffentlichen Platz ausgedehnt und deren Einhaltung gegenüber Obdachlosen durchgesetzt werden dürfen.

Der öffentlich-rechtliche VertragStraßenrechtBesondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen+2 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Der unachtsame Kfz-Fahrer: Materielle und prozessuale Überlegungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall

Im Sachverhalt geht es um einen Verkehrsunfall zwischen einem Kfz-Fahrer und einem Radfahrer, der zu Verletzungen beim Radfahrer führt. Der Fall prüft, ob und in welchem Umfang Schmerzensgeld- und Feststellungsansprüche sowie prozessuale Vorgehensmöglichkeiten bestehen, insbesondere hinsichtlich Darlegungs- und Beweislast, Zuständigkeit, Passivlegitimation und Kostentragung.

Birgit Schneider· JURA 2014, 323
Haftung nach StVG§ 823 Abs. 1 BGBFeststellungsklage, § 256 ZPO+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Elterliches Züchtigungsrecht und Notwehr unter Ehegatten

Die Klausur befasst sich mit körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Elternteil und Kind sowie zwischen Ehegatten. Es sind strafrechtliche Fragestellungen zur Körperverletzung, insbesondere zum elterlichen Züchtigungsrecht als möglichem Rechtfertigungsgrund und zur Notwehr sowie deren Gebotenheit unter Ehegatten zu prüfen. Für die Lösung sind auch verfassungs- und zivilrechtliche Vorschriften, etwa zur elterlichen Erziehung, heranzuziehen.

Florian Knauer· JURA 2014, 254
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründe+3 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Goliath gegen David – Einzelhandelssteuerung im Bauplanungsrecht

Die Goliath-AG plant die Errichtung eines großflächigen Supermarktes in einer Stadt, wobei die planungsrechtliche Zulässigkeit streitig ist. Streitpunkte sind insbesondere die Einordnung des Baugebiets, mögliche schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche im Vorort und die nachträgliche Aufstellung eines Bebauungsplans zur Steuerung des Einzelhandels. Die Fallbearbeitung erfordert eine Auseinandersetzung mit den abgelehnten Vorbescheid, dem Widerspruchs- und Klageverfahren sowie den gemeindlichen Planungserwägungen.

Simon Reinhard· JURA 2014, 242
Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsAnwendungsbereich des Bauplanungsrechts+4 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Finanzmarktstabilisierung um jeden Preis?

Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Fragen rund um die Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes während der Finanzmarktkrise 2008. Im Fokus stehen Eingriffe des Staates in das Gesellschaftsrecht der Aktiengesellschaft durch den Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin), insbesondere die Kapitalerhöhung und der Ausschluss von Minderheitsaktionären (Squeeze-Out) sowie deren verfassungsrechtliche Grenzen, insbesondere in Bezug auf Inhalts- und Schrankenbestimmungen und enteignungsgleiche Eingriffe.

Michael Droege, Nils Schulz· JURA 2014, 230
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Ausgleichspflichtige Inhalts- und SchrankenbestimmungenEnteignungsgleicher Eingriff+3 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Einzelprobleme des Werkunternehmers bei Bauvorhaben sowie bei fehlgeschlagenem Grundstückserwerb«

Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Bauvorhaben, bei dem der Werkunternehmer A für die Stadt Frankfurt u.a. Straßenarbeiten ausführt. Streitig werden Vergütungsansprüche des A für erbrachte und nicht abgerechnete Leistungen, insbesondere wo ein geplanter Straßenanschluss wieder abgerissen werden soll, sowie Ersatz für Investitionen nach gescheitertem Eigentumserwerb eines Grundstücks und Herausgabeansprüche für eine tatsächliche Nutzung eines anderen Grundstücks durch die F oder Dritte. Es sind Ansprüche nach Werkvertrag, Bereicherungsrecht und aus GoA zu prüfen.

Felix Kastrup· JURA 2014, 219
Charakteristik und AbgrenzungDie LeistungskondiktionDie echte GoA – Voraussetzungen+3 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Fall Europarecht – Die freizügigkeitswillige Gesellschaft

Die Klausur behandelt die Frage der grenzüberschreitenden Umwandlung einer Gesellschaft innerhalb der Europäischen Union und die Vereinbarkeit von nationalen Einschränkungen mit der Niederlassungsfreiheit nach Unionsrecht. Im Mittelpunkt steht der Fall einer italienischen Gesellschaft, die ihren Sitz nach Ungarn verlegen möchte, sowie die unionsrechtliche und nationale Bewertung der Möglichkeit dieser Umwandlung, insbesondere unter Bezug auf die VALE-Entscheidung des EuGH.

Europäische Integration
JURA 2014Fortgeschrittene

»Schwammerl am Wilden Kaiser«

Im Rahmen eines Kletterwettkampfs unter Drogeneinfluss zwischen zwei Konkurrenten wird der eine Teilnehmer durch ein manipuliertes Drogenritual und psychische Beeinflussung zu einer gefährlichen Kletteraktion verleitet und stürzt schwer ab. Zudem unterlässt der Konkurrent nach dem Sturz eine mögliche Rettungshandlung trotz klarer Lebensgefahr für das Opfer.

Florian Walter· JURA 2014, 117
UnterlassenRechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Der skrupellose Heimwerker: Eine Bohrmaschine zum Nulltarif

Der Fall behandelt verschiedene vermögensrelevante Straftatbestände im Zusammenhang mit dem Erwerb von Bohraufsätzen und einer Mini-Bohrmaschine durch den Täter A. Schwerpunkte liegen auf der Abgrenzung von Betrug (§ 263 StGB) und Diebstahl, räuberischem Diebstahl unter Waffeneinsatz sowie weiteren Problemstellungen aus dem Bereich der Eigentums- und Vermögensdelikte.

Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+4 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Helm oder Glaube?«

Ein Motorradfahrer beantragt wegen seiner religiösen Überzeugung eine Ausnahmegenehmigung von der gesetzlichen Helmpflicht, welche ihm von der Behörde verweigert wird. Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Problematik um das Spannungsverhältnis zwischen Glaubensfreiheit und staatlicher Schutzpflicht für Leben und Sicherheit im Straßenverkehr. Im Fokus stehen die Reichweite des Schutzes von Art. 4 GG und die Zulässigkeit sowie Begründetheit der gerichtlichen Klage auf Ausnahme von der Helmpflicht.

Julia Kühn, Christina Wank· JURA 2014, 94
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Allgemeine Grundrechtslehren+4 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Eine halb so schlimme Täuschung

Ein Käufer erwirbt ein Grundstück zu einem überhöhten Preis, da der beauftragte Makler fälschlich behauptet, es handele sich um Bauland. Nachdem der Käufer von der Täuschung erfährt, berät sein Anwalt zur Möglichkeit einer Kaufpreisanpassung oder Rückabwicklung. Die klausurtypisch im Anwaltstil aufgebaute Aufgabe legt den Schwerpunkt auf die zivilrechtliche Überprüfung von Ansprüchen und Gestaltungsrechten in diesem Kontext.

JA 20131. Staatsexamen

Ein Rechtsanwalt in Nöten

Ein Rechtsanwalt ruft öffentlich zur Verwüstung einer gentechnisch veränderten Versuchsanbaufläche auf und hält Mandatsgelder zurück. Die Klausur behandelt u.a. die strafrechtlichen Aspekte öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, Untreue, Unterschlagung und Beleidigung. Es werden die Aussagen von Beteiligten und Zeugen zur Prüfung verschiedener Deliktstatbestände präsentiert.

Schober· JA 2013, 928· 300 Min
Untreue (§ 266 StGB)Unterschlagung (§ 246 StGB)Beleidigung, § 185 StGB+1 weitere
JA 20132. Staatsexamen / Referendariat

Original Aktenvortrag: "Die Dritterinnerung des Ehemannes

Die Klausur behandelt einen Aktenvortrag im Zwangsvollstreckungsrecht zur Fahrnisvollstreckung. Streitgegenstand ist die Erinnerung eines Dritten, des Ehemannes, gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung in einen Pkw, welcher seiner Ehefrau gehört. Der Ehemann argumentiert mit eigener Nutzung aufgrund unzumutbarer öffentlicher Verkehrsanbindung und beantragt die Einstellung der Vollstreckung.

Britta Graja· JA 2013, 920· 60 Min
§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGFeststellungsklage, § 256 ZPODarlehensvertrag, §§ 488ff. BGB+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Vom Wutbürger W

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des W, der in das Anwesen des G eindringt, Gegenstände entwendet, Sachbeschädigung begeht und sich gegen den Kampfhund verteidigt. Es geht insbesondere um Diebstahl, Qualifikationen dieses Delikts, Sachbeschädigung, sowie die Frage eines Defensivnotstands.

Werkmeister· JA 2013, 902· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+5 weitere
1899091140