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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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JURA 2015Fortgeschrittene

Der verschlossene Bundesnachrichtendienst

Der Fall behandelt die verwaltungsprozessuale Untätigkeitsklage eines Journalisten gegen den Bundesnachrichtendienst auf Auskunft zu dessen Mitarbeiterstruktur, insbesondere im Hinblick auf NS-Bezüge. Schwerpunktmäßig thematisiert werden presserechtliche Auskunftsansprüche, Gesetzgebungskompetenz im Bund-Länder-Verhältnis und die Reichweite des Landespresserechts. Die Klausur verknüpft staatsorganisationsrechtliche Fragestellungen mit Grundrechten und aktuellen höchstrichterlichen Entscheidungen.

Philipp Amthor, Annette Prehn· JURA 2015, 624
GesetzgebungskompetenzenPressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Wiederholung+4 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Von Grundschuldbriefen

Die Klausur behandelt den Erwerb und die Übertragung einer Briefgrundschuld sowie die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde. Es werden Besonderheiten zu Stellvertretung, Gutglaubenserwerb und Missbrauch der Vertretungsmacht geprüft. Die Klägerin begehrt per Klage vor dem Landgericht, die Zwangsvollstreckung für unzulässig zu erklären.

André Pressel· JURA 2015, 618
GrundpfandrechteErwerb und Verlust von GrundstücksrechtenStellvertretung+3 weitere
JURA 2015Schwerpunktbereich

Der Vitamine-Fall

Der Fall "Der Vitamine-Fall" behandelt schwerpunktmäßig die Problematik von Wettbewerbsbeschränkungen sowie Marktmacht und deren Missbrauch im europäischen Kartellrecht. Zu prüfen sind insbesondere Art. 101 und Art. 102 AEUV im Hinblick auf die sogenannten "Treueverträge" eines marktbeherrschenden Vitaminherstellers sowie die Auswirkungen auf den Marktzutritt und den Wettbewerb.

Michael Kling, Nils Bremer· JURA 2015, 605
Grundlagen des EuroparechtsWarenverkehrsfreiheit, Art. 34 AEUV
JURA 2015Fortgeschrittene

Die Verfassungsgarantie der kommunalen Selbstverwaltung aus Art. 28 Abs. 2 GG

Der Fall thematisiert die verfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung gemäß Art. 28 Abs. 2 GG und erläutert anhand eines Beispiels die Organisationsstruktur der Kommunen im deutschen Verwaltungsaufbau. Im Mittelpunkt steht die Abgrenzung kommunaler Selbstverwaltung und ihrer institutionellen Absicherung im Staatsaufbau sowie Mitwirkungsrechte der Bürger.

Christoph Brüning· JURA 2015, 592
Grundlagen+2 weitere
JURA 2015Anfänger:innen

Bereicherungsausgleich wegen Verfügungen eines Nichtberechtigten (§ 816 BGB)

Die Klausur behandelt den bereicherungsrechtlichen Ausgleich nach § 816 BGB bei Verfügungen eines Nichtberechtigten. Anhand typischer Fallgestaltungen (z.B. gutgläubiger Erwerb nach §§ 932 ff. BGB) wird die Anspruchskonkurrenz und die Zuweisung des Kondiktionsschuldners untersucht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung zwischen entgeltlicher und unentgeltlicher Verfügung sowie der Rechtsfolge des Anspruchsübergangs.

Anne Röthel· JURA 2015, 574
Die NichtleistungskondiktionBereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis+2 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Verlegung einer politischen Versammlung am »Holocaust-Gedenktag«

Im Fall wird die Rechtmäßigkeit einer von der Stadt verfügten Verlegung einer politischen Versammlung am Holocaust-Gedenktag untersucht. Im Zentrum stehen versammlungsrechtliche, gefahrenabwehrrechtliche und verfahrensrechtliche Fragen, insbesondere der Begriff der öffentlichen Ordnung und die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage.

Christian Thomas· JURA 2015, 528
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+3 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Auflösung eines Skinheadkonzerts

Die Klausur thematisiert die polizeiliche Auflösung eines Skinheadkonzerts in Würzburg und prüft die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme. Im Fokus stehen das Zusammenspiel von Versammlungsrecht und allgemeinem Polizeirecht, insbesondere Sachurteilsvoraussetzungen der Fortsetzungsfeststellungsklage, der Versammlungsbegriff und die Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts.

Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenGrundlagen Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)+3 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Vermögensrechtliche Konsequenzen von Leistungsanmaßungen am Beispiel der Schwarzfahrt eines Minderjährigen

Die Hausarbeit behandelt vermögensrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Schwarzfahrt eines minderjährigen Jugendlichen, wobei insbesondere die Folgen einer Leistungsanmaßung ohne Vertrag, ohne Bereicherung und ohne Schaden des Leistenden analysiert werden. Ein Schwerpunkt liegt auf der zivilrechtlichen Behandlung beim Handeln Minderjähriger, insbesondere hinsichtlich vertraglicher und quasivertraglicher Ansprüche sowie der Schuldverhältnisse zwischen den beteiligten Parteien. Neben bereicherungsrechtlichen werden auch deliktsrechtliche und Fragen der Haftung aus culpa in contrahendo geprüft.

Jan Felix Hoffmann· JURA 2015, 506
GeschäftsfähigkeitDie NichtleistungskondiktionHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)+4 weitere
JURA 2015Schwerpunktbereich

Werben um den Luxus-Hund

Der Übungsfall behandelt die Eröffnung eines Einzelhandelsgeschäfts für exklusive Hundemode durch einen Kaufmann, dessen bilanzielle und steuerrechtliche Problempunkte (inklusive Darlehen, Mietzahlungen, Investitionen, Warenkäufe, Fahrzeugnutzung und Schenkung an Ehefrau) thematisiert werden. Der Schwerpunkt liegt auf der buchhalterischen Erfassung und steuerlichen Bewertung der Vorgänge im Bilanzsteuerrecht.

Grundlagen
JURA 2015Fortgeschrittene

Der unmoralische Bebauungsplan

Die Gemeinden G und N stehen vor wirtschaftlichen Herausforderungen, wobei G mit einem Bebauungsplan gezielt die Neuansiedlung von Bordellen entlang der Gemeindegrenze fördert. Die benachbarte Gemeinde N sieht ihre städtebaulichen und familienfördernden Interessen durch die Planung von G gefährdet und beanstandet insbesondere steigenden Verkehr sowie negative Umweltwirkungen. Der Fall behandelt zentrale Fragestellungen des Bauplanungsrechts und kommunalen Abwägungspflichten zwischen Nachbargemeinden.

Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsDie SatzungKommunale Satzungen+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Aktenvortrag zum Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht

Die K-GmbH bietet Werbefahrten auf Berliner Landesstraßen an, bei denen großformatige Werbetafeln auf Kleinlastkraftwagen montiert werden. Die zuständige Behörde verlangt hierfür eine Sondernutzungserlaubnis, die sie jedoch aus verkehrsbezogenen Gründen nicht zu erteilen bereit ist. Die K-GmbH klagt vor dem Verwaltungsgericht, um festzustellen, dass sie keiner Sondernutzungserlaubnis bedarf und beruft sich dabei auf den Vorrang des Straßenverkehrsrechts sowie auf Grundrechte, insbesondere die Berufsfreiheit.

Nils Schaks· JURA 2015, 396
Straßenrecht+2 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Kein König von Mallorca mehr

Die Klausur behandelt gesellschaftsrechtliche und bürgschaftsrechtliche Fragestellungen im Rahmen einer OHG, deren Geschäftsführung und Vertretung eingeschränkt ist. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und gegen wen die Bank aus den erklärten Bürgschaften vorgehen kann und welche Ansprüche J bezüglich seiner als Sicherheit übergebenen Goldenen Stimmgabel hat. Es sind zudem Täuschung, Vertretungsmacht und Eigentumsfragen beim Verkauf an einen Dritten zu prüfen.

Lukas Beck· JURA 2015, 383
JURA 2015Fortgeschrittene

Mehr Transparenz!

Im Vorfeld der Bundestagswahl wird ein Gesetz erlassen, das die Anzeige- und Veröffentlichungspflichten der Nebentätigkeiten von Abgeordneten drastisch ausweitet. Die Klausur behandelt die Frage, ob das gestiegene Maß an Transparenz mit dem freien Mandat vereinbar ist und wie weit Transparenzanforderungen parlamentarischer Abgeordneter im Lichte des Grundgesetzes reichen dürfen.

Laura Münkler· JURA 2015, 292
OrganstreitverfahrenAllgemeine GrundrechtslehrenDer Bundestag+2 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Streikrecht aus Straßburg? Das beamtenrechtliche Streikverbot unter völkerrechtlichem Anpassungsdruck

Die Klausur behandelt das beamtenrechtliche Streikverbot und seine Vereinbarkeit mit Grundrechten, insbesondere im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu Art. 11 EMRK. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwiefern deutsche Behörden an völkerrechtliche Vorgaben gebunden sind und ob das Streikverbot für Beamte mit höherrangigem Recht kollidiert.

BeamtenrechtVereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)Europäische Integration+1 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Der teure Untermieter

Der Fall behandelt Ansprüche des Vermieters gegen einen Untermieter nach einer durch diesen verursachten Explosion und Brandschaden im Mietshaus. Im Zentrum stehen das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, die Haftung bei Besitzexzess sowie mietrechtliche Regelungen zum Untermietverhältnis. Weiterhin wird geprüft, ob vertragliche oder gesetzliche Ansprüche gegen den Untermieter oder den Hauptmieter bestehen.

Vindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisPflichten im Mietverhältnis +1 weitere
JURA 2015Schwerpunktbereich

Übungsfall: Vollstreckbarerklärung eines polnischen Versäumnisurteils in Deutschland

Der Übungsfall thematisiert die Frage, ob ein polnisches Versäumnisurteil in Deutschland für vollstreckbar erklärt werden kann. Gegenstand ist insbesondere die Beschwerde von TransGO gegen die Vollstreckbarerklärung durch das LG Frankfurt am Main und die zu prüfenden Erfolgsaussichten, einschließlich Fragen der internationalen Zuständigkeit, Zustellung und materiellen Rechtsgrundsätze. Der Fall umfasst die Anwendung von IZPR und EU-Regelungen im Kontext grenzüberschreitender Urteilsanerkennung.

Agnieszka Okońska· JURA 2015, 264
Einführung IZPRInternationale Zuständigkeit (EuGVVO)Besondere Verfahrensarten
JURA 2015Fortgeschrittene

»Mia san mia« – Einheimischenmodell auf Bayerisch

Die Klausur behandelt das bayerische Einheimischenmodell im Kontext der Vergabe von Baugrundstücken. Ein tschechischer Staatsbürger klagt vor dem Verwaltungsgericht auf diskriminierungsfreie Vergabe und bringt insbesondere europarechtliche und grundrechtliche Bedenken gegen die Praxis der Gemeinde vor. Die Überprüfung umfasst Fragen des Verwaltungsrechtswegs, des einstweiligen Rechtsschutzes, kommunalrechtlicher Vorschriften, Grundrechte und europäischer Grundfreiheiten.

Fabian Michl· JURA 2015, 202
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeEuropäische Integration+2 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Staatsorganisationsrecht – »Zeitgemäßes Wahlrecht«

Der Fall thematisiert die Einführung einer Wahlpflicht mittels Änderung des Bundeswahlgesetzes durch § 51 BWahlG, mit dem Bürger bei Nichtwahrnehmung ihres Wahlrechts mit einer Geldbuße belegt werden. Die Landesregierung hält dies für verfassungswidrig und beantragt die abstrakte Normenkontrolle; im Zentrum stehen die Vereinbarkeit einer Wahlpflicht mit der Wahlfreiheit und dem Demokratieprinzip.

Walter Haensle· JURA 2015, 196
Wahlen und WahlrechtsgrundsätzeAbstrakte NormenkontrolleStaatsstrukturprinzipien des GG+1 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Eine schöne Bescherung und andere Vorfälle

Die Klausur behandelt einen individualarbeitsrechtlichen Fall mit Schwerpunkt auf Kündigungsschutzklage nach dem Verlust der Fahrerlaubnis eines langjährigen Fahrers. Zu prüfen sind insbesondere die Abgrenzung zwischen personen- und verhaltensbedingter Kündigung, die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung sowie die Anforderungen an eine außerordentliche Kündigung nach einer Tätlichkeit im Betrieb.

Constanze Schmidt· JURA 2015, 188
Störungen des ArbeitsverhältnissesBeendigung des Arbeitsverhältnisses+1 weitere
JURA 2015Anfänger:innen

Gebrauchsüberlassung an Dritte bei der Leihe

Die Klausur behandelt die Gebrauchsüberlassung an Dritte im Rahmen eines Leihvertrags und beleuchtet klausurrelevante Probleme insbesondere zur Erlaubnis des Verleihers und zu vertraglichen Schutzwirkungen zugunsten Dritter. Es werden die gesetzlichen Voraussetzungen, die Haftung und Verjährungsfragen bei Drittbeteiligung berücksichtigt.

Jens Petersen· JURA 2015, 154
Leihe, §§ 598ff. BGB+2 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Jagdpech

In der Klausur 'Jagdpech' geht es um eine Gruppe, die nach einem alkoholisierten Wildunfall einen Versicherungsbetrug planen und dabei versehentlich ein fremdes Auto trifft. Thematisiert werden unter anderem Fragen zur Trunkenheit im Verkehr, error in persona, Mittäterschaft, Täterschaft und Teilnahme sowie relevante Mordmerkmale. Die Fallgestaltung basiert auf einer Original-Examensklausur.

Holm Putzke· JURA 2015, 95
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBTäterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Gut für den Teint, aber schlecht für die Gesundheit

Der Fall behandelt eine Verfassungsbeschwerde eines Sonnenstudiobetreibers gegen das Nutzungsverbot für Minderjährige nach § 4 NiSG. Es sind insbesondere Fragen der Berufsfreiheit, Eigentumsfreiheit, der Gesetzgebungskompetenz, der Verhältnismäßigkeit und der Prüfung eines Grundrechtseingriffs unter umstrittener wissenschaftlicher Grundlage zu erörtern.

VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gesetzgebungskompetenzen+4 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Ein Bote auf Abwegen

Der Fall thematisiert eine atypische Botengeschichte beim Kiosk-Kauf gebrauchter Konsolen. Im Mittelpunkt stehen Anspruchsgrundlagen aus Mobiliarsachenrecht, Bereicherungsrecht sowie dem Allgemeinen Teil des BGB, insbesondere bei Anfechtung und Rückabwicklung. Prüfen sind gegenseitige Herausgabeansprüche zwischen dem 'Boten' und dem Kioskbetreiber.

StellvertretungGrundlagen des KaufvertragsDie Leistungskondiktion+3 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer prostitutiven Einrichtung im allgemeinen Wohngebiet

Die Klausur behandelt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer prostitutiven Einrichtung in einem allgemeinen Wohngebiet im unbeplanten Innenbereich im Land Berlin. Untersucht wird, ob für die Nutzung einer Wohnung zu einer gewerblichen Zimmervermietung mit bordellähnlicher Nutzung eine Baugenehmigung erteilt werden kann und welche bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen sowie öffentlich-rechtlichen Interessen dabei zu beachten sind.

Entscheidung durch GerichtsbescheidZulässigkeit der Allgemeinen Leistungs- und UnterlassungklageDie Baugenehmigung+5 weitere
1888990145