Philipp S. Fischinger ist deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer an der Universität Mannheim. Er wurde am 24. Oktober 1979 in Ellwangen geboren. Fischinger ist Professor an der Universität Mannheim und befasst sich in seiner Forschung und Lehre schwerpunktmäßig mit arbeitsrechtlichen Themenstellungen. Seine akademische Laufbahn ist geprägt durch seine Tätigkeit an dieser Institution.
Klausuren
2 KlausurenDer unaufmerksame Kranführer
Im Sachverhalt geht es um die Haftung eines Kranführers (Arbeitnehmer) gegenüber dem Arbeitgeber und Dritten nach einem durch Fahrlässigkeit verursachten Schaden. Thematisiert werden die Haftungsbeschränkung im Arbeitsrecht, die Haftung im Gesellschaftsrecht (KG), Innen- und Außenhaftung bei Personenschäden und Sachschäden sowie Regressmöglichkeiten im Schadensfall. Auch die Verbands- und Gesellschafterhaftung der Kommanditgesellschaft wird angesprochen.
Schadensersatz und Regress der Sozialleistungsträger
Der Fall thematisiert Schadensersatz- und Regressfragen bei Arbeitsunfällen im Betrieb unter Berücksichtigung von Ansprüchen aus dem BGB und sozialrechtlichen Haftungsausschlüssen. Es wird ein Arbeitsunfall analysiert, bei dem der Arbeitnehmer durch ein Verhalten des Unternehmers verletzt wird, und geprüft, welche zivilrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Normen auf die Haftung Anwendung finden.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Prof. Dr. Philipp S. Fischinger prüfen besonders häufig Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×), Mietverhältnisse über Wohnraum (1×), Minderung & Schadensersatz (1×) und Recht der ehelichen Gemeinschaft (1×).